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Grosseltern gehegten Plan der Erhebung des Ortes zur eigenen Kirchgemeinde am zur Ausführung brachte und ihm damit seine erste Verwaltungsbehörde und offizielle Umgrenzung gab. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass die alten Grenzsteine von Biaufond am Doubs und von Roc Mil Deux bei Les Convers zuerst, beim Untergang des Reiches Burgund ums Jahr 1000, die Grenzscheide zwischen den Bistümern Basel und Lausanne bildeten und dass der Stein von Biaufond noch mehrfach eine bedeutende Rolle gespielt hat und der Reihe nach als Grenzmarke zwischen Neuenburg und dem Gebiete des Fürstbischofs von Basel, zwischen Neuenburg und Bern u. endlich als Glied der nach den Wiener Verträgen von 1815 mit besonderer Sorgfalt festgesetzten Grenzlinie zwischen Frankreich und der Schweiz gedient hat und heute noch dient.
Die etymologische Ableitung des Namens La Chaux de Fonds hat den Scharfsinn der Gelehrten von jeher beschäftigt. Nachdem er hervorgehoben, dass die Bezeichnung «chaux» im Jura meist den die tertiären Thalschaften der Länge nach begleitenden Landstreifen beigelegt werde, untersucht Célestin Nicolet die verschiedenen Deutungen auf ihre Realprobe und entscheidet sich mit Rücksicht auf das unbestreitbare hohe Alter dieser Benennung für die Ableitung von calma = Feld, Fläche oder von calvus = kahl, baumlos, womit immer die Vorstellung von Anbau durch den Menschen verbunden sei.
Ein anderer Neuenburger Historiker, der Pfarrer Charles Châtelain, sieht dagegen auf Grund einer Urkunde des 16. Jahrhunderts im Namen La Chaux de Fonds mit Rücksicht auf das ehemalige, an einer Quelle gestandene Jagdhaus die Deutung «maison de la fontaine». Prof. Niedermann endlich lässt sich durch die auch im Freiburger Dialekt für eine steile Bergweide gebräuchliche Bezeichnung «Tschaux» bestimmen, das Wort von callem = waldumrahmte Weide abzuleiten. (Vergl. dazu den Art. Chaux). Der Ausdruck «Fonds» lässt sich vielleicht am einfachsten als blosse Umformung von lat. fons = Quelle deuten, womit er sich bequem auf die wohltätige Quelle der Fontaine Ronde beziehen liesse, um die sich im 15. Jahrhundert die ersten Häuser des Ortes zu gruppieren begannen. Damit würden wir uns der von Charles Châtelain gegebenen Etymologie wieder nähern.
Im Jahre 1545 liess René de Challant am begangensten Flussübergang über den Doubs ein Wohnhaus errichten, la Maison à Monsieur, das heute noch den Namen Maison Monsieur führt. Im 17. Jahrhundert finden wir in diesen Bergen schon überall eine rege Bevölkerung, die, ihre geräumigen Wohnstätten mit Vorliebe in der Form von Einzelhöfen bewohnt und des Schutzes bedürftig nach bessern lokalen Verwaltungsverhältnissen sich sehnt. Nachdem sie 1480 durch die zweite Grenzregulierung des Clods de la Franchise der Gerichtshoheit Valangin zugeteilt worden, fühlten sich die Bewohner mehr und mehr benachteiligt und verlangten eine eigene Gerichtsstätte oder zum Wenigsten den Anschluss an diejenige von Le Locle. Um diesem Begehren zu entsprechen, verfiel man 1619 auf den Gedanken, das damals 292 Häuser, 600 Haushaltungen und 462 waffenfähige Männer zählende La Chaux de Fonds in rechtlicher Beziehung zwischen Le Locle und La Sagne aufzuteilen.
Diese unglückliche Lösung der Frage vermochte jedoch Niemanden zu befriedigen. Bessere Zeiten für die wachsende Siedelung im Gebirge kamen mit dem Amtsantritt von Jacques de Stavay-Mollondin, den eine Verfügung Heinrichs II. von Longueville am zum Statthalter und Generalleutnant der Grafschaften Neuenburg und Valangin ernannte. Von diesem Manne sagt Frédéric de Chambrier in seiner Histoire de Neuchâtel et Valangin «qu'il était très propre aux affaires, qu'il avait l'esprit juste, le caractère ferme, beaucoup de dignité et que l'Etat n'a pas eu de gouverneur plus distingué que lui».
Sofort nach seiner am erfolgten Uebernahme des Amtes macht sich Stavay daran, die Bedürfnisse der ihm unterstellten Bevölkerung kennen zu lernen und Missbräuchen überall abzuhelfen. Dank seiner Fürsprache bestimmt Heinrich II. von Longueville am dass La Chaux de Fonds fortan eine eigene Gemeinde bilden u. ihren Bürgermeister erhalten solle. Als solchen ernannte er am 8. Dezember den seit 1649 als Sekretär des Staatsrates amtenden Abraham Robert (geboren im Amte gestorben am einen Bürger von La Chaux de Fonds und Angehörigen eines der 37 Geschlechter freier Ansiedler im Berggebiet, die von Claudius von Aarberg 1502 gegen Zahlung einer Summe von 440 sog. kleiner Pfunde («monnoie corsable en nos terres et seignoyryes de Valangin») ins Bürgerrecht von Valangin aufgenommen worden waren.
Unter der intelligenten und energischen Verwaltung des Gouverneurs Stavay und des Bürgermeisters Robert, zweier durch gemeinsame Ziele u. guten Willen einander verwandten Männer, blüht u. erstarkt das Dorf zusehends. Erlasse (ordonnances) des ¶