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Volkssouveränität, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Aufhebung aller Vorrechte, Freiheit der Presse und des Glaubens, Unverletzlichkeit des Eigentums, Trennung der gesetzgebenden, richterlichen und vollziehenden Gewalt, ein nach der Volkszahl gewählter Landrat, ein vom Landrat ernannter Regierungsrat, ein Obergericht und mehrere durch ein Gesetz zu schaffende Untergerichte. Alle bestehenden Gesetze bleiben in Kraft, bis sie durch andere ersetzt werden. Die Verfassung wird durch das Volk beschworen und muss nach sechs Jahren revidiert werden, was jedoch auf Verlangen einer ⅔ Mehrheit schon vorher geschehen kann. Jede Revision geht von einem durch das Volk zu wählenden Verfassungsrat aus.
Die Massregeln, die der neue Kanton ergriff, verraten Klugheit und Strenge. Es wurden das Militärwesen, der Landsturm, die kantonale, Orts- und Fremdenpolizei geordnet, die den städtischen Kassen schuldigen Zinsen und Gefälle zurückbehalten, die Verwaltung der Armengüter neu eingerichtet, eine allgemeine Steuer von Handel, Gewerbe, Vermögen und Einkommen erhoben, neue Hypothekenbücher angelegt, zur Aufbringung der nötigen Gelder ein Kreditverein gegründet und aller Verkehr mit der Stadt verboten.
Diese hingegen suchte von Reigoldswil und Gelterkinden aus, um welche sich ihre treugebliebenen Gemeinden gruppierten, den jungen Kanton wieder zu bezwingen. In 12 schwankenden Gemeinden fand eine Volksabstimmung statt, worauf sich acht für das Land und vier für die Stadt entschieden. Diepflingen war ein Zankapfel von beiden. Da vereitelte am der unglückliche Zug nach Pratteln alle Bemühungen der Stadt. Sämtliche Gemeinden links vom Rhein schlossen sich freiwillig oder gezwungen dem Kanton Baselland an, und am sprach die Tagsatzung die Totaltrennung aus.
Bei der Verteilung des Staatsvermögens (Kapitalien, Gefälle, Gebäude, Waldungen, Kriegsmaterial etc.), das auf 1226995 Fr. 80½ Rp. geschätzt wurde, erhielt nach der Bevölkerungszahl die Stadt 36% und die Landschaft 64%, so dass nach Ausgleichung der beidseitigen Forderungen jene dem Kanton Baselland noch 207103 Fr. 46 Rp. auszubezahlen hatte, wozu noch 1598 Fr. 29½ Rp. aus dem kleinen Gymnasialfonds kamen. Ebenso fielen der Landschaft zu aus dem Kirchen- und Schulfonds 176544 Fr. 23 Rp. (Verhältnis 40:60), aus dem Landarmenfonds 447303 Fr. 28 Rp., aus dem kleinen Pfründerfonds 528 Fr. 50 Rp., die Verwaltungskasse und Wehrlinsche Waisenstiftung des Bezirks Birseck mit 15327 Fr. 44 Rp., die auf die Landschaft bezüglichen Akten des Staatsarchivs und des Bauamts und zwei Drittel der Bibliothek, des Kirchenschatzes, der Mobilien der Staatsgebäude und des Zeughausmaterials. Ferner hatte Basel den am zu Pratteln verursachten Schaden mit 85561 Fr. 68 Rp. zu vergüten. Die Schlussurkunde wurde erst im April 1835 zu Bern unterzeichnet.
Von da an herrschte im Kanton Baselland eine rege Thätigkeit in Gesetzgebung und Verwaltung. Allein es war schwer, über die vielen souveränen, zwei Konfessionen angehörenden Gemeinden immer die staatliche Hoheit festzuhalten. Gegen Ende der 50er Jahre wurde die alte Regierung gestürzt, und es erhob sich unter der Führung des frühern Lehrers Christoph Rolle die demokratische Opposition. Die Revision siegte, und die neue Verfassung vom brachte mehrere wichtige Bestimmungen, wie das obligatorische Referendum, die Volksinitiative für die Verfassung, die Wahl des Regierungsrates durch das Volk und die Abschaffung des Sportelnwesens.
Aber gerade das Referendum erwies sich in den letzten Jahrzehnten als ein Danaergeschenk, da nur zu oft die Bestrebungen der Behörden lahmgelegt und vom Volke nicht die Mittel gewährt wurden, notwendige Verbesserungen vorzunehmen. Erst mit der Verfassung vom gelang es, eine Kantonalsteuer zu schaffen, die nun eine grössere Unterstützung der Gemeinden auf dem Gebiete des Schul- und Armenwesens, die Besserstellung der Beamten und humanitäre Werke ermöglichte. Das Birseck hatte sich am mit einer Summe von 115000 Fr. in das Landarmengut eingekauft. Ein Gleiches ist bis dahin in Bezug auf das Kirchen- und Schulgut noch nicht geschehen, trotzdem schon längst Versuche gemacht worden und heftige Kämpfe stattgefunden haben. (Quellen: Gesetzessammlung; Feddersen. Geschichte der schweizerischen Regeneration; Dändliker. Geschichte der Schweiz, u. a.).
[Wirtschaftliches von Dr F. Mangold; Geologie, Flora, Fauna von Dr F. Leuthardt; Geschichte von Dr L. Freivogel.]