Ein kunstreicher Werkmeister,
2 Mos. 31, 2.
c. 36, 1. 2.
c. 37, 1.
c. 38, 22.
1 Chr.
2, 20.
2 Chr. 1, 5.
Esr. 10, 30. Da dessen Kunstgaben dem heiligen Geiste zugeschrieben werden, ist es ein Beispiel, wie
auch solche Gaben, sowie sie göttlichen Ursprungs sind, auch zu GOttes
Ehre und zu heiligen Zwecken angewendet
werden sollen.
I) Einen mit allerhand ungewöhnlichen
Dingen in große Bewunderung setzen, mit Gaukelei bethören und einnehmen,
A.G. 8, 9. 11. II) Andre mit falscher Lehre verführen und verblenden, daß sie das helle Licht desEvangeliums
zu erkennen geistlich blind und gegen dasselbe eingenommen werden,
Gal. 3, 1.
§. 1. I)Zeugniß geben nach seiner Wissenschaft und gutem Gewissens
A.G.
26, 5.
Wenn ein freveler Zeuge wider Jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Uebertretung,
5 Mos. 19, 16.
Der das gesehen hat (Johannes), der hat es bezeuget, und sein Zeugniß ist wahr,
Joh. 19, 35.
Offb. 1, 2.
§. 2. II) Das Wort GOttes, das
Evangelium von Christo, mit Ernst und Eifer lehren und bekennen; gründlich
und unwidersprechlich beweisen, durch angeführte Schriftstellen,
A.G. 2, 40.
c. 8, 25.
c. 28, 23. durch Wunderwerke bestätigen,
A.G. 14, 3. und diese Lehre mit dem Tode zu versiegeln
bereit sein,
A.G. 20, 24. S.
Bewähren §. 2.
Der Geist drang in Paulus, zu bezeugen den Juden JEsum, daß er der Christ sei,
A.G. 18, 5.
Nun aber ist ohne (Zuthun des) Gesetz die Gerechtigkeit, die vor GOtt gilt, geoffenbaret (deutlicher im N. T), und bezeuget
durch das Gesetz (des Moses unter Vorbildern etc.,
Gal. 4, 21. f.) und die Propheten (z. T.
Jer. 23, 6.
Esa.
53, 11.
Ps. 22, 32.),.
Röm. 3, 21.
§. 3. III) Einem GOttes Rath und Willen unter feierlicher Vermahnung und ernster Androhung der gewissen
Strafe im
Falle des Ungehorsams vorhalten, mit Betheurung der eignen Unschuld an dem
Elend des Andern,
A.G. 20, 26. So läßt
GOtt die Menschen durch seine Propheten und Gesandten bezeugen,
2Kön. 17, 13.
Neh. 9, 26. 29.
Jer. 11, 7. durchs Gewissen,Röm. 2, 15.
§. 1. Bedeutet das Buch schlechthin oder vorzugsweise, das Buch aller Bücher, welches wegen seines Ursprungs, Inhalt
und seiner Kraft allen andern Büchern unendlich vorgezogen, und vor allen gelesen
werden soll; das zugleich Norm und Maßstab
des Werthes aller Bücher ist. Seine 2 Theile sind das
Alte und Neue Testament. (S. diese Art.)
§. 2. Diese Handschrift GOttes (chirographum Dei, Augustin in
Ps. 144.),. worin er seinen väterlichen Willen und
unsere Seligkeit besiegelt, hat GOtt zum Urheber,
2 Tim. 3, 16. 17.
1 Petr. 1, 21. und weist uns Menschen den Weg zur Seligkeit,
Joh. 5, 39.
c. 6, 63. 68.
c. 20, 31. Sie ist ein Brief GOttes an die Menschen, worin er ihnen schreibt: 1. ihr seid abgefallen
von mir, seid in Sünde und
Elend gerathen;
2. ich bin bereit und willig, euch wieder anzunehmen und durch Christum, meinen
Sohn, zu erlösen und selig zu machen;
3. wenn ihr glaubt und folgt.
Sie ist der rechte Jacobsbrunnen,
Joh. 4, 6. 14. 15. Heilsbrunnen,
Esa. 12, 3. das Paradies, wo der rechte
Baum des Lebens steht,
Offb. 22, 2. Der
Baum, an dem
man, so oft man will, klopfen kann, und immer neue Früchte findet. Luther Tischreden
c. 1.
Da man fast ganz mit denselben Waffen, wie Römischkatholische, z. E. Bellarmin, de verbo Dei (Disputatt.Rob. Bell. ed.
Prag. 1721. Tom. I. S. 1-131.), besonders lib. 4. de verbo Dei non scripto. ibid. S. 100 ff. Prechtl, Friedensworte an die
katholische und protestantische Kirche für Wiedervereinigung, Sulzbach 1810, auch in der protestantischen
Kirche, z. E. nach Lessing (Böhme), Neue Erklärung des höchstwichtigen Paulinischen Gegensatzes Buchstabe und Geist, Jena 1799. Schultheß
und Orelli, Nationalismus und Supernaturalismus. Zürich
1822. Delbrück, Philipp Melanchthon der Glaubenslehrer, Bonn 1826. Daniel,
Theologische Controversen, Halle 1843. S. 1-102. - die Geltung der Bibel, besonders des N. T. als höchste,
alleinige Erkenntnißquelle des Glaubens bestritten hat: so dürfte zur Vertheidigung derselben auch hier Einiges beizubringen
zweckmäßig sein.
1. Wenn
Christus wollte, daß
Alle, die an ihn einst glauben würden, durch das Wort der
Apostel glauben sollten,
Joh. 17, 20. und
sein Blick hier in dieser feierlichen Stunde, in der Aussicht auf die künftige Herrlichkeit, nicht auf
den engen Kreis der Zeitgenossen der
Apostel zu beschränken ist, sondern auf die künftigen Geschlechter der Gläubigen ausgedehnt,
gedacht werden muß, wie auch das Folgende v. 21-24. damit zustammenstimmt: so konnte diese Erwartung schwerlich in
Erfüllung gehen, ohne daß die
Apostel schriftliche Denkmäler ihres evangelischen Zeugnisses hinterlassen hätten.
Selbst die zuversichtliche Verheißung,
Matth. 26, 13. würde keine Gewähr ihrer Erfüllung gehabt haben, ohne schriftliche
Aufbewahrung. Die Erfahrung lehrts ja augenscheinlich, wie Vieles aus dem unermeßlich reichen Leben Jesu,
Joh. 20, 30. ist
der Nachwelt unbekannt geblieben, weil es nicht niedergeschrieben worden ist. Daß wir nun aber keinen
ausdrücklichen
Befehl Christi an die
Apostel, seine Geschichte und Lehre aufzuschreiben, vorfinden («Si Christo
et Apostolis fuisset propositum, verbum Dei coarctandi et restringendi ad Scripturam, in primis rem tanti momenti
Christus
aperte praecepisset, et Apostoli alicubi testarentur, se ex Domini mandato scribere, quemadmodum ex Domini
mandato in toto orbe docuerunt; at id nusquam legimus.» Bellarmin 1. c. lib. 4.
c. 4. 5. 8. S. 104.), kann uns nicht
im Mindesten befremden. Es bedürfte damals keines
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