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Bemerkung. Zur Abfertigung von Leinenwaren der Tarifnummern 22 e 1 bis 4 und 22 f 1 zu den angegebenen Tarifsätzen sind nur diejenigen Zollstellen befugt, welche besondere Ermächtigung dazu erhalten haben.
Alle übrigen Zollstellen haben für rohe Leinwand etc. den Tarifsatz von 22 e 5 und für gefärbte etc. Leinwand den Tarifsatz von 22 f 2, ohne Rücksicht darauf, wieviele Fäden auf 4 qcm des Gewebes entfallen, anzuwenden.
f) Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebt:
Tara: F u. Ki 13, Kö 9, B 6.
g) Damast aller Art; verarbeitetes Tisch-, Bett- und Handtücherzeug; leinene Kittel aller Art | 60 |
Bemerkung. Kittel aus feinerem Leinen (Nr. 22 f 2) fallen unter Tarifnummer 18 c. - Gesticktes Tisch-, Bett- und Handtücherzeug gehört unter Nr. 22 h.
h) Bänder, Borten, Franzen, Gaze, gewebte Kanten, Schnüre, Stickereien, Strumpfwaren; Gespinste und andre Waren in Verbindung mit Metallfäden | 100 |
Bemerkung. Stickereien werden ohne Rücksicht auf das Stickmaterial lediglich nach der Art des Grundstoffes tarifiert.
Hierher gehören also Stickereien auf leinenem Grundstoff.
i) Zwirnspitzen | 600 |
Tara: Ki 23, B 11.
Bemerkung. Auch die weiter verarbeiteten Zwirnspitzen (Kragen, Manschetten etc.) fallen unter Nr. 22 i und nicht unter Nr. 18 c.
23. Lichte
15 |
Tara: Ki 16.
Bemerkung. Hierher gehören Wachs-, Stearin-, Talg-, Ceresin-, Paraffinlichte, überhaupt Kerzen aller Art. -
Streichwachslichte gehören unter Nr. 5 e.
24. Literarische und Kunstgegenstände:
a) Papier, beschriebenes (Akten und Manuskripte); Bücher in allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche andrer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien und Photographien; geographische und Seekarten; Musikalien | frei |
b) gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke, sowie lithographische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift, alle diese Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf Papier | frei |
Bemerkung. Gestochene Metallplatten und geschnittene Holzstöcke zum Gebrauch für den Druck auf andre Stoffe als Papier werden als feine Metall-, bzw.
Holzwaren, verzollt.
c) Gemälde und Zeichnungen; Statuen von Marmor und andern Steinarten; Statuen von Metall, mindestens in natürlicher Größe; Medaillen | frei |
25. Material- und Spezerei-, auch Konditoreiwaren und andre Konsumtibilien:
a) Bier aller Art, auch Met | 4 |
b) Branntwein aller Art, auch Arak, Rum, Franzbranntwein und versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen | 48 |
Tara: Uf 11. Beim Eingang in Fl: Ki 24, Kö 16. ¶