öfters in der durchaus gleichmäßigen
Masse, in Tiefen bis zu 3 m, einzelne Kreuzkröten
(Bufo calamita) einfach in dem
Löß
eingeschlossen und wie ein flacher
Kiesel umlagert. Diese
Kröten machten im ersten
Augenblick den
Eindruck eines flachen Rollsteins,
den die
Arbeiter, um ihn aus dein
Lehm zu entfernen, wegwerfen wollten, worauf sie sich in ihrer
Hand
[* 1] belebten
und davonhüpften. Trotz der genauesten Untersuchung konnten keinerlei
Spalten oder selbstgegrabene Zugänge im
Löß entdeckt
werden; die
Kröten lagen zum
Winterschlaf fest eingebettet in demselben, und ein mit einer kleinen Lößmenge in ein
Glas
[* 2] gethanes
Exemplar grub sich nach jeder
Störung wieder in denselben ein. Florschütz glaubt, daß aus diesem Verhalten
die
Sagen von den in
Gestein eingeschlossenen
Kröten zu erklären seien, denn da sie hier bei fast völligem Luftabschluß
ihren
Winterschlaf abhielten, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß sie auch in erhärteten Lehmknollen eine Zeitlang ausdauern
und aus diesen gelegentlich befreit werden mögen.
Ausgenommen sind
Zölle, öffentliche
Arbeiten und alle sonstigen Dienstzweige, welche einheitliche Leitung oder die Verwendung
europäischer
Beamter und
Ingenieure erfordern. Thuannan, der
Hafen von
Huē, erhielt eine fortdauernde französische
Besatzung, und ein französischer Oberresident residiert seitdem mit militärischer
Bedeckung in
Huē. Zugleich wurden die Häfen
von Quinnhon,
Turan und Kuanday dem
Handel eröffnet. Dieser betrug 1890: 8,559,050
Fr., wovon 8,312,725 auf das
Ausland und
nur 246,325 auf
Frankreich kamen.
Seide,
[* 5] dann
Zucker,
[* 6] Arekanüsse,
Häute,
Salz,
[* 7] Seidengewebe,
Zimt,
Rotang bilden die Hauptausfuhrartikel. 1889 liefen
ein in langer
Fahrt 261
Schiffe
[* 8] von 93,185
Ton. und in der Küstenschiffahrt 4352
Schiffe von 144,138 T. Außer 596
Offizieren
und 24,000 Mann französischer
Truppen, welche 1891 in Anam und
Tongking stationiert waren, besteht in Anam ein 11,833 Mann starkes
Korps aus Eingebornen DiePost beförderte 1889 in beiden
Ländern durch 57
Ämter im innern
Verkehr 986,900,
im äußern
Verkehr 1,315,708, im
Transit 744,430 Briefpostsendungen; die
Ausgaben betrugen 664,651
Fr. gegen nur 96,486
Fr.
Einnahme.
Das
Budget für u.
Tongking 1888 bezifferte die
Einnahmen auf 17,321,000
Fr., davon 9,421,000
Steuern und 7,500,000 anamitische
Auflagen, die
Ausgaben auf 17,034,620
Fr. Die
Subvention der französischen
Regierung für u.
Tongking betrug 1887 noch 30 Mill.
Fr., 1888: 20, 1889: 15 und 1890: 12 Mill.
Fr. Im
Budget für 1891 ist dieselbe auf 10 Mill. reduziert. Auch wird seit einer
Reihe von
Jahren aus den ÜberschüssenKotschinchinas dem
Budget von Anam und
Tongking ein jährlicher Betrag
von durchschnittlich 11 Mill.
Fr. gutgeschrieben, der aber künftig auf 7 Mill, ermäßigt werden soll. Da der jetzige König
Tham-Khin (seit früher Bunbun, Sohn Puffurs, unmündig ist, so wird die
Regentschaft vom
GroßenRat unter dem
Vorsitz des
Prinzen Hoiadus ausgeübt.
(Maßregeln gegen die in
Österreich).
[* 9] Für die im
Reichsrat vertretenen
Königreiche und
Länder
(Cisleithanien)
ist 5 Mai 1869 einGesetz ergangen, das die Befugnis der verantwortlichen Regierungsgewalt zur
Verfügung
zeitweiliger und örtlicher Ausnahmen von bestehenden
Gesetzen, insbesondere von einzelnen Bestimmungen des
Staatsgrundgesetzes
vom näher regelt für den
Fall, daß in ausgedehnter
Weise hochverräterische oder sonst die
Verfassung bedrohende
oder die persönliche
Freiheit gefährdende
Umtriebe sich offenbaren.
Unter solchen Umständen soll durch
Verordnung des Gesamtministeriums mit kaiserlicher
Genehmigung nach verschiedenen
Richtungen
eine Beschränkung der staatsbürgerlichen
Rechte für bestimmte Gebietsteile zeitweise angeordnet werden können. Auf
Grund
hiervon war aus
Anlaß einiger bedenklicher Vorkommnisse zur Bekämpfung der anarchistischen Bestrebungen eine
solche
Verordnung erlassen worden, die »in Ansehung von
Umtrieben, welche die öffentliche Sicherheit und
die Gesellschaftsordnung gefährden«, für die Gerichtshofsprengel
Wien,
[* 10]
Korneuburg und
Wiener-Neustadt die Vornahme und
Durchführung
von
Verhaftungen ohne richterlichen Befehl erlaubte, die Verweigerung der
Freilassung von Verhafteten trotz
Angebots von
Kaution
oder
Bürgschaft, die
Ausweisung und Konfinierung von verdächtigen
Personen, die Vornahme von
Haussuchungen
sowie die
Beschlagnahme und
Eröffnung von
Briefen ohne richterlichen Befehl, ferner verschiedene Beschränkungen hinsichtlich
der
Bildung von
Vereinen und Abhaltung von Versammlungen, endlich das Verbot des Erscheinens und der Verbreitung von Druckschriften
für zulässig erklärte.
Nach § 10 des erwähnten
Gesetzes von 1869 sind die Ausnahmeverfügungen wieder aufzuheben, wenn und
insoweit die
Ursachen wegfallen, welche die Erlassung derselben notwendig gemacht haben. Demgemäß sind durch
Verordnung des
Gesamtministeriums vom die aufgeführten Beschränkungen wieder aufgehoben und nur die Verweisungen aus dem
Bezirk
der
Suspension oder aus einem
Orte dieses
Bezirkes aufrecht erhalten worden, die durch die Sicherheitsbehörde verfügt
worden sind, unbeschadet übrigens der Befugnis der Sicherheitsbehörde, den fraglichen
Personen »fallsweise« die Rückkehr
zu bewilligen. Hiermit ist der Ausnahmezustand in der Hauptsache wiederum beseitigt worden.
Mary Antoinette, amerikan. Schauspielerin, geb. zu
Sacramento in
Kalifornien, siedelte, 6
Monate alt, mit ihren Eltern nach
Louisville in
Kentucky über und
betrat dort im
Alter von 17
Jahren zuerst die
Bühne als
Julia. Wie in dieser Stadt, so erntete sie auch in denen des
Südens
und
Westens sowie in den großen Seestädten der Ostküste, wo sie in der
Folge auftrat, außergewöhnlich
reichen Beifall. Mit gleichem Erfolg spielte sie 1884-85 am
LondonerLyceum-Theater. In der zu jener Zeit stattfindenden Eröffnungsvorstellung
des
StratforderShakespeare-Theaters vertrat sie die
Rolle der
Rosamunde in
»As you like it«. Bis 1889, wo körperliches
Leiden
[* 12] ihrer schauspielerischen Thätigkeit ein
Ziel setzte, spielte sie abwechselnd in
England¶