Einnahmen zu gute kommen, betragen 1,140,000 Mk., während an
Matrikularbeiträgen 885,000 Mk. abgeführt werden. In Gotha
[* 1] beliefen sich die Aktivkapitalien auf 3,216,254 Mk., die Passiva auf 690,377 Mk.,
woraus sich ein Überschuß an
Aktiven von 2,525,677 Mk. ergibt. Die
Staatsschuld von
Sachsen-Koburg betrug 3,254,253
Mk. und
nach Abzug der
Aktiva (927,580 Mk.) 2,326,753 Mk. -
Der Staatsminister v.
Bonin trat im
Januar 1891 von seinem
Posten zurück, weil seine Regierungsgrundsätze mit denen des
Herzogs
nicht übereinstimmten. Seine
Stelle wurde vorläufig nicht besetzt, der größte Teil seiner
Geschäfte aber dem liberalen
Justizrat Strenge, der als
Staatsrat in dasMinisterium berufen wurde,
übertragen.
Die
Bevölkerung
[* 2] betrug (vorläufiges Ergebnis) 223,920
Seelen und hat seit 1885 um 9036
Seelen,
d. h. jährlich um 0,82 Proz., zugenommen.
Der
Etat der Domänenkasse für die
Finanzperiode 1890-92 beziffert die jährlichen
Einnahmen auf 2,339,560 Mk., die
Ausgaben
auf 1,662,060 Mk.; von dem Überschuß im Betrag von 677,500 Mk.
fließt die eine Hälfte in die Landeskasse, die andre in die herzogliche
Kasse. Der
Etat der Landeskasse setzt für dieselbe
Periode die jährlichen
Einnahmen u.
Ausgaben auf 4,054,220 Mk. fest, um 724,200 Mk. höher als in der
Periode 1887-1889. Die
Differenz wird vornehmlich dadurch herbeigeführt, daß in der laufenden
Finanzperiode die
Überweisungen
aus der Reichskasse um 737,250 Mk. höher als früher angesetzt werden konnten, während sich die
Matrikularbeiträge auch um 532,777 Mk. erhöhten.
Nach dem Reichshaushaltsetat für 1890/91 betrugen erstere 1,577,880, letztere 1,210,524 Mk. Was
nun den
Etat des Herzogtums im einzelnen betrifft, so waren unter den
Einnahmen die direkten
Steuern mit
1,225,000, die indirekten mit 320,900 Mk., unter den
Ausgaben die
Rechtspflege mit 612,220,
Kirche und
Schule mit 504,170, die
innere
Verwaltung mit 412,380, die
Kosten der
Staatsschuld mit 540,600 Mk. angesetzt. Die einmaligen
Ausgaben wurden für 1890-92
auf 249,288 Mk. veranschlagt. DieStaatsschuld belief sich Ende 1888 auf 12,683,958
Mk. und hatte sich
im
Laufe des
Jahres um 984,049 Mk. erhöht. 1888 sind nämlich die 4proz.
Anleihen von 1878/79 und 1882 abgetragen und eine
3½proz. im Mehrbetrag von
ca. 1 Mill. Mk. emittiert worden.
Die
Bevölkerung betrug 1. Dez. (vorläufiges Ergebnis) 325,824
Seelen und
hat seit 1885 um 11,878
Seelen, d. h. jährlich um 0,74 Proz.,
zugenommen. Die Zahl der
Städte mit mehr als 20,000 Einw. ist durch den Zutritt von
Eisenach
[* 3] (21,399) und
Apolda
[* 4] (20,880) auf
drei gestiegen. Der
Etat für die
Finanzperiode 1890-92 beziffert die jährliche
Einnahme wie
Ausgabe auf 7,696,040
Mk. Die
Ausgaben setzen sich folgendermaßen zusammen:
Unter den
Erträgen aus dem fiskalischen
Vermögen liefern die Staatsforsten 1,270,000 Mk., die angelegten Kapitalien
an
Zinsen 629,300 Mk. Bei den
Steuern bringt die alte
Grundsteuer 541,000, die
Einkommensteuer 1,596,315 Mk.
die alljährlich im Frühjahr, gewöhnlich vom April ab, erfolgende
Wanderung
ländlicher und zwar meist unverehelichter weiblicher
Arbeiter des östlichen
Deutschland
[* 6] nach den westlich der
Elbe gelegenen
Gegenden, in welchen
Zuckerrüben in größerm
Umfang gebaut werden und Gelegenheit zu lohnender Beschäftigung bieten (daher
auch die Bezeichnung Rübenwanderung). Vornehmlich wenden sich die Wanderarbeiter nach derProvinzSachsen,
[* 7] woher die Benennung Sachsengänger, ähnlich wie die jeden
Sommer zur Torfarbeit wandernden Bewohner der nordwestdeutschen
Moore als
Hollandgänger (s. d., Bd.
8), bezeichnet werden.
Der Rübenbau erfordert viele Arbeitskräfte, insbesondere für das häufige
Behacken, dann für die
Ernte
[* 8] im
Herbst, welche
Arbeiten nicht durch
Maschinen erfolgen können, und für welche heimische
Kräfte nicht oder nur schwer
zu gewinnen sind, weil entweder die Zahl der ansässigen
Arbeiter nicht groß genug ist, oder weil dieselben sich anderweit
lohnendern Beschäftigungen in der
Industrie etc. zuwenden. Meist werden die Sachsengänger für den Grundbesitzer durch
Agenten
angeworben, welche in der
Regel früher selbst Sachsengänger gewesen, zum Teil auch in der Gegend, in
welcher die Anwerbung erfolgt, einheimisch und daher mit
Sprache,
[* 9]
Gewohnheiten und
Anschauungen der
Arbeiter vertraut sind.
Dieselben übernehmen gewöhnlich auch die Beaufsichtigung der von ihnen gestellten Leute während der Arbeitszeit, welche
bis zur Beendigung der Rübenernte dauert, oder auch bis die Rübenmieten mit
Erde beworfen sind. Bei
diesem Werbesystem kommen mancherlei Mißstände vor, zumal wenn der
Agent auch die Verteilung der
Arbeiter besorgt, wenn er
die Verköstigung der
Arbeiter übernimmt, insbesondere aber, wenn
er den von ihm mit dem Rübenbauer geschlossenen
Vertrag
an kleinere
Agenten gegen gewöhnlich nach der Kopfzahl der anzuwerbendenArbeiter bemessene
Entschädigung
weiter begibt. Bisweilen verzichtet der Gutsherr, zumal wenn ihm ein tüchtiger
Stamm regelmäßig zuwandernder Arbeitskräfte
zur
Verfügung steht, auf die Vermittelung des
Agenten und beauftragt ältere erprobte Arbeiterinnen, welche in ihrer
Heimat
die Anwerbung sowie die Verwendung der ihnen für Reisekosten etc. übersandten
Gelder besorgen. Auch senden wohl
Gutsbesitzer eigne Beamte zum
Zweck der Anwerbung von Arbeitern nach dem
Osten.
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