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Uni-230 versitätskanzlers Gustav Rümelin in dessen Rede zur akademischen Preisverteilung die er mit einem Fremdwörterverzeichnis unter dem Titel: »Die Berechtigung der Fremdwörter« (2. Aufl., Freiburg [* 1] 1887) besonders herausgab. Rümelin sieht die Fremdwörter als naturgemäßen Erwerb aus der geschichtlichen Entwickelung des deutschen Geistes an, der eben nicht für sich und getrennt, sondern unter dem starken Einfluß der alten Kultur und in reger Wechselwirkung mit den Nachbarvölkern sich gebildet hat. Er teilt daher nicht den leidenschaftlichen Haß gegen die Eindringlinge, der gegenwärtig in weiten Kreisen herrscht, und fürchtet von grundsätzlicher Bekämpfung der Fremdwörter einen wesentlichen Schaden für die deutsche Sprache der Gegenwart.
Wenngleich mit Recht von den Leitern des Deutschen Sprachvereins gegen die Ausstellungen Rümelins eingewandt ist, daß sie unmittelbar nur die einseitige Überspannung des Gegensatzes gegen die Fremdlinge in unsrer Sprache [* 2] treffen, so bleibt doch eine wesentliche Verschiedenheit des Gesichtspunktes übrig. Man begegnet daher dem Kanzler wieder bei der zweiten gleich bedeutenden Kundgebung gegen den Sprachverein, der Erklärung, die 41 Gelehrte und Schriftsteller, großenteils von hohem Ruf, am in den »Preußischen Jahrbüchern« abgaben.
Die Unterzeichner erklären sich auch ihrerseits gegen den herrschenden Überschwang der Sprachmengerei und erkennen die maßvolle Fassung der Vereinsgesetze an. Sie verwahren sich aber dagegen, daß die Pflege der Muttersprache vornehmlich in Abwehr der Fremdwörter beruhe und diese zum Gebot des Nationalstolzes erhoben werde. »Es genügt«, so erklären sie, »daß unsre Jugend durch wissenschaftlich und pädagogisch gebildete Lehrer wie bisher zum saubern Gebrauch der Sprache und zu fortschreitender Versenkung in die Schätze der Nationallitteratur angeleitet werde.« Als Anlaß zu dem Hervortreten der Verwahrenden wird ausdrücklich bezeichnet, daß der Gesamtvorstand des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins durch Anträge an die deutschen Schulverwaltungen versucht habe, die Schule in den Dienst seines Bestrebens zu ziehen und nach dem Muster der Rechtschreibung auch den Sprachgebrauch von obenher zu regeln.
Ihr Widerspruch richtet sich aber außerdem gegen den im Schoß des Vereins und in dessen Zeitschrift wiederholt verfochtenen Gedanken, öffentliche Behörden, namentlich eine »Reichsanstalt für die deutsche Sprache«, einzusetzen, die nach Art der französischen Akademie die deutsche Sprache meistern könnten, sowie endlich gegen den blinden Eifer, mit dem innerhalb des Vereins durch sprach- und sinnwidrige Schnellprägung von Ersatzwörtern Schade angerichtet werde.
Die Spitze der letzten Andeutung richtet sich gegen die vom Sprachverein auf Grund von Vorarbeiten in den Zweigvereinen herausgegebenen Verdeutschungsbücher, durch die auf einzelnen Gebieten, wie Gerichts-, Verwaltungs-, Hof-, Kriegs-, Versicherungs-, Schulwesen, Handel, Gewerbe u. dgl., für die gebräuchlichen Fremdwörter Ersatz dargeboten wird, der allerdings nicht durchweg glücklich gewählt ist und dem Ernste der Sache oft mehr schadet als nützt. Man kann diesen Bedenken ihr volles Recht lassen, ohne doch das Gute der Vereinsarbeit zu verkennen. In diesem Sinn haben öffentliche Meinung und Presse [* 3] sich wirklich zumeist entschieden.
Vgl. außer den bereits angeführten Schriften noch Pietsch, Der Kampf gegen die Fremdwörter (Berl. 1887);
Dunger, Die Sprachreinigung und ihre Gegner (Dresd. 1887);
Grün, Der Deutsche [* 4] Sprachverein und seine Gegner (Straßb. 1888).