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den giftigen Phosphor zu verbannen, hat man zahlreiche Sicherheitszündmassen für Antiphosphorfeuerzeuge probiert. Von diesen muß man solche unterscheiden, welche auf jeder rauhen Fläche wie die gewöhnlichen Zündhölzchen sich entzünden, und solche, die einer Reibfläche von bestimmter chemischer Zusammensetzung bedürfen. Zu den letztern gehören die schwedischen Zündhölzchen, welche in vorzüglicher Qualität zuerst in Jönköping [* 1] dargestellt wurden. Sie bedürfen einer Reibfläche, welche roten Phosphor enthält, der bekanntlich die giftigen Eigenschaften des zu den gewöhnlichen Zündhölzchen benutzten weißen Phosphors nicht besitzt, vielmehr so gut wie unschädlich ist. Die Zusammensetzung derartiger Zündhölzchen und Reibflächen ist:
Zündmasse | Reibfläche | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
a | b | c | d | 1 | 2 | 3 | 4 | |
Chlorsaures Kali | 11 | 10 | 6 | 11 | - | - | - | - |
Rotes chromsaures Kali | 2 | 1 | - | 2 | - | - | - | - |
Braunstein | 1 | 1 | - | 11 | - | 8 | - | 4.3 |
Schwefelkies | 1.5 | 2 | - | 1.5 | 7 | - | 7 | - |
Schwefelantimon | - | - | 2-3 | - | - | - | - | 16.4 |
Umbra | - | - | - | - | - | - | - | 1 |
Glaspulver | 1.5 | 2 | - | 1.5 | 3 | - | 3 | - |
Roter Phosphor | - | - | - | - | 9 | 10 | 9 | 10 |
Leim | - | - | 1 | - | 1 | 3-6 | 1 | 1.5 |
a Salonhölzer ohne Schwefel mit 3 Teilen Gummilösung; b für geschwefelte Hölzer; d mit 3 Teilen Gummilösung anzureiben und mit Firnis zu überziehen. 1 Reibfläche für alle Antiphosphorzündhölzer, 2 Reibfläche für c, 3 Reibfläche für d.
Phosphorfreie Zündhölzchen, die sich auf jeder Reibfläche entzünden, haben noch keine große Verbreitung gefunden;
man hat für dieselben sehr verschiedenartige Zündmassen zusammengesetzt, z. B. 8 Teile chlorsaures Kali, 8 Teile Schwefelantimon, 8 Teile oxydierte Mennige, 1 Teil Gummi;
oder 7,8 Teile chlorsaures Kali, 2,6 Teile unterschwefligsaures Bleioxyd, 1 Teil Gummi;
oder 4 Teile chlorsaures Kali, 1 Teil Schwefel, 0,4 Teil rotes chromsaures Kali;
oder 3 Teile chlorsaures Kali, 0,25 Teil Goldschwefel;
oder 8 Teile chlorsaures Kali, 0,5 Teil rotes chromsaures Kali, 8 Teile Schwefelantimon, 3 Teile salpetersaures Bleioxyd.
Die Reibzündkerzchen gleichen vollständig den Zündhölzchen, nur haben sie statt des Holzdrahts einen dünnen Wachsstock. - Phosphorfeuerzeuge werden zuerst 1805 in Paris [* 2] erwähnt, Derosne wandte 1816 Phosphormasse für Zündhölzer an, und Jones lieferte 1832 Reibzündhölzchen mit Schwefelantimon und chlorsaurem Kali, welche zwischen zwei rauh gemachten Papierstreifen hindurchgezogen wurden. Um diese Zeit aber tauchten in Österreich [* 3] und Deutschland [* 4] Phosphorstreichhölzer von so großer Vollkommenheit auf, daß sie alle andern Feuerzeuge [* 5] schnell verdrängten.
Preshel in Wien, [* 6] Moldenhauer in Darmstadt [* 7] und der Schwabe Kammerer waren die ersten Förderer der Reibzündhölzchenindustrie in Deutschland; ihre Fabrikate erschienen aber anfangs so gefährlich, daß sie in vielen Staaten verboten wurden. Erst nachdem Trevany 1835 das bis dahin angewandte chlorsaure Kali teilweise durch eine Mischung von Mennige und Braunstein, Preshel 1837 vollständig durch Bleisuperoxyd und 1840 durch die eingetrocknete Mischung von Mennige und Salpeter verdrängt hatte, begann der große Aufschwung der Zündwarenindustrie, welche sich seitdem namentlich in Österreich entwickelt hat.
Die ersten brauchbaren Zündhölzchen mit rotem Phosphor lieferte Hochstätter in Langen bei Frankfurt [* 8] a. M. 1848 zeigte Böttger die Verwendbarkeit des im Vorjahr von Schrötter entdeckten roten Phosphors zu Reibflächen für phosphorfreie Zündhölzchen. Eine in Schuttenhofen gegründete Fabrik für Darstellung derartiger Zündhölzchen mußte aber eingehen, weil das Publikum die Anwendung einer bestimmten Reibfläche zu unbequem fand. Erst als zehn Jahre später die Böttgerschen Hölzchen aus Schweden [* 9] zu uns kamen, wurden sie bereitwillig acceptiert und schnell zur Modesache.
Die Fabrik zu Jönköping produzierte 1872 über 128 Mill. Stück verschiedener Feuerzeuge, und der Gesamtexport Schwedens bezifferte sich 1874 auf 8,635,000 kg Zündhölzchenfabrikate im Wert von 4,800,000 Mk. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom dürfen Zündhölzchen unter Verwendung von weißem Phosphor nur in Anlagen angefertigt werden, welche ausschließlich für die Herstellung von Zündhölzchen benutzt werden, also nicht in den Wohnungen von Hausindustriellen. Auch ist die Verwendung von Kindern und jugendlichen Arbeitern bei der Fabrikation von Zündhölzchen nur in beschränkter Weise gestattet.
Vgl. Wagner, Licht [* 10] und Feuer (Weim. 1869);
Jettel, Zündwarenfabrikation (Braunschw. 1871);
Freitag, Zündwarenfabrikation (2. Aufl., Wien 1887);
Kellner, Handbuch der Zündwarenfabrikation (das. 1886).