C6H10O8 entsteht bei vorsichtiger Oxydation der Zuckerarten und der meisten übrigen Kohlehydrate
mit Salpetersäure, ist amorph, gummiartig, sehr zerfließlich, sehr leicht löslich in Wasser und Alkohol, gibt bei weiterer
Oxydation Weinsäure, dann Oxalsäure und wirkt stark reduzierend.
Sie bildet neutrale und saure Salze;
das
saure Kali- und Ammoniaksalz kristallisiert gut und ist schwer löslich, die neutralen Alkalisalze sind zerfließlich, die
meisten übrigen Salze unlöslich. Im Handel versteht man unter Zuckersäure stets Oxalsäure.
Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und damit auch geeigneter
Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch
von Kolonialzucker, lediglich auf dem Weg der Verzollung eingeführten Zuckers erfolgen kann. Diese Besteuerungsform bestand
in England, wo fast gar kein Zucker fabriziert wurde, bis 1874, in welchem Jahr die englische Zuckersteuer mit der
Wirkung aufgehoben wurde, daß der Zuckerverbrauch auf den Kopf von 23 kg in 1873 auf 31 kg in 1880 gestiegen ist.
Schwerer wird die richtige Besteuerung, wenn durch dieselbe auch die heimische Erzeugung getroffen werden muß, indem dann
je nach dem Verfahren der Bemessung und Erhebung und nach der Verschiedenheit der technischen Entwickelung
der Fabrikation nicht allein Steuer und Zoll leicht ungleich werden, sondern auch die Steuerlast selbst eine für die einzelnen
Gegenden und Fabriken sehr verschiedene Höhe annehmen kann. Insbesondere bereitet die Frage der Ausfuhrvergütung große Schwierigkeiten.
Eigentlich soll bei der Ausfuhr nur eine einfache Steuerrestitution gewährt, d. h.
nur die bereits wirklich bezahlte Steuer zurückerstattet, werden. Diese Restitution wird jedoch zur Ausfuhrprämie, wenn der
Steuerpflichtige von seinen Erzeugnissen weniger Steuern entrichtet, als das Gesetz voraussetzt, dagegen bei der Ausfuhr den
vollen Betrag der Steuer als Rückersatz empfängt. Infolgedessen wird die Ausfuhr lohnend, es steigt dann der
Preis im Inland, und so muß denn auch der heimische Konsument dem Fabrikanten eine Art Prämie zahlen. In Österreich wurde
diese Prämie 1875/76 so hoch, daß sie den ganzen Betrag der Zuckersteuer überstieg und der Staatskasse Verlust brachte. In Deutschland
war in Millionen Mark im Durchschnitt der Jahre
Ertrag d. Zuckersteuer
Ausfuhrvergütung
Diese Prozente von jenem
Nettoertrag von Steuer und Zoll
Zuckerverbrauch
pro Kopf Kilogr.
1860/69
31.0
2.5
8
32.2
-
1870
41.4
3.7
9
39.5
-
1870/79
56.9
10.4
18
51.7
6.7
1879/80
76.9
24.4
31
54.5
6.3
1881/82
100.3
45.0
45
56.9
6.5
1884/85
166.4
128.5
77
39.4
9.9
1885/86
113.1
90.1
80
24.5
6.8
1886/87
141.2
114.2
81
28.3
7.0
1887/88
118.4
113.6
96
6.6
8.5
Die
absolute und relative Zunahme der Ausfuhrvergütung ist im wesentlichen eine Folge des Umstandes, daß dieselbe die wirklich
bezahlte Steuer übersteigt. Die Zuckersteuer wird erhoben in folgenden vier Formen:
1) Vom Rohmaterial als Rübensteuer, bei welcher die Steuersumme nach der Menge der in die Fabrik eingebrachten
Rüben ausgeworfen wird. Diese Steuer wurde 1841 in Deutschland eingeführt. Damals wurde unterstellt, daß 1 Ztr. Rehzucker
aus 20 Ztr. grünen Rüben gewonnen werde. 1 Ztr. Rüben wurde mit 3 Pf. = 2,5 Reichspfennig, 1 Ztr. Zucker
demnach mit 50 Pf. belastet. Seit 1869 wurde ein Rendement von 1 Ztr. Zucker aus 12,5 Ztr. Rüben der Besteuerung zu Grunde gelegt.
Dieser Satz trifft für süddeutsche Fabriken im allgemeinen zu, während in Norddeutschland die verwandten Rüben an Zucker
reicher sind, so daß bereits aus 9,3 Ztr. Rüben 1 Ztr. Zucker gewonnen werden kann. 1 Ztr. Rüben wurde
bis 1886 mit einer Steuer von 80 Pf. belegt, wonach 1 Ztr. Zucker mit 8,61-10 Mk. getroffen wurde. 1886 wurde die Steuer auf
0,85 Mk. erhöht, die Ausfuhrvergütung etwas erniedrigt.
Die Erhebung der Rübensteuer ist einfach und sicher und für die Fabrikation nicht weiter lästig, da
sie nur eine Überwachung des Einganges zur Fabrik erheischt. Dagegen bewirkt diese Steuer leicht eine Verschiedenheit in der
Belastung, da sie die schlechte Rübe ebenso hoch trifft wie die zuckerreiche. Der Zuckergehalt wechselt aber nicht allein
von Jahr zu Jahr, sondern auch von Ort zu Ort. Die Steuerlast kann einmal dadurch vermindert werden, daß
man an Zucker reichere Rüben verwendet, dann dadurch, daß man den in der Rübe vorhandenen Zucker vollständiger ausbringt.
Der Zuckerreichtum wird bedingt durch Kunst und Erfahrung des Landwirts, vorzüglich aber durch die Beschaffenheit des Bodens.
Das Ausbringen aber hängt vom Stande der Technik ab. Verbesserungen der letztern bewirken Steuerersparungen;
dabei können selbst solche dem Unternehmer Vorteil bringen, welche vom Standpunkt der Gesamtheit aus unwirtschaftlich sind.
Aus den genannten Gründen wird bei der Rübensteuer die Exportbonifikation leicht zur Ausfuhrprämie. Um dieselbe zu beseitigen,
wurden 1864 und 1865 Zuckerkonventionen zwischen England, Frankreich, Belgien und Holland abgeschlossen. Doch
war das Vertragsverhältnis nicht von Dauer. 1888 wurde abermals über eine Zuckerkonvention von Vertretern der meisten europäischen
Staaten in London Beratung gepflogen.
2) Die Besteuerung des Halbfabrikats als Zuckersaftsteuer (Saftsteuer) wurde in Belgien 1843 eingeführt, indem unterstellt
wird, daß aus einer gegebenen Menge Saft eine von der Dichtigkeit desselben abhängige Menge Zucker gewonnen
werde. Diese Besteuerungsart teilt die Mängel der Rübensteuer, sie trifft leicht die weniger rentabeln Unternehmungen stärker
als die gewinnreichen. Außerdem ist die Dichtigkeit nicht immer maßgebend für den Zuckergehalt. Insbesondere führt die
Saftsteuer leicht zur Defraudation, das mit ihr verbundene Überwachungssystem zur Störung des Fabrikbetriebs.
Belgien sah sich genötigt, um sich für jeden Fall eine gewisse Einnahme zu sichern, 1849 durch Gesetz ein Minimum der Gesamtsteuer
zu bestimmen, welches jeweilig erhöht wird, wenn im Laufe von drei Kampagnen der Zuckerverbrauch des Landes eine gewisse Höhe
überschritten hat.
3) Die Pauschalierungssteuer, welche die Steuer nach einer angenommenen Leistungsfähigkeit der Saftgewinnungsapparate
bemißt, und zwar bei