aufeinander geschichteter Kästchen. Zwischen je zwei Kästchen befindet sich eine bindegewebige Scheidewand, die Kästchen
selbst aber enthalten eine gallertige Substanz. Fünf starke, den Kopfnerven zugehörige Nervenstämme treten von der Bauchseite
in die elektrischen Organe ein, verzweigen sich zwischen den Prismen und bilden dann in jedem Kästchen auf der Bauchseite
desselben die sogen. elektrische Endplatte, d. h.
eine Unmenge feinster Nervenendigungen.
Hiernach wirkt jedes Prisma wie eine Voltasche Säule, in welcher die bindegewebigen Scheidewände als positive, die Endplatten
als negative Metallstücke, die Gallerte der Kästchen aber als feuchter Leiter fungieren; anatomisch jedoch entspricht es
einer einzigen quergestreiften Muskelfaser, in welcher die kontraktile Substanz geschwunden ist, während
die Nervenendigungen eine vergleichsweise riesige Ausdehnung erlangt haben. Die Quelle der Elektrizität ist in den Nerven zu
suchen, welche bekanntlich im thätigen Zustand von elektrischen Strömen durchlaufen werden.
Die frühere Annahme, daß der Zitterrochen gegen seinen eignen Schlag geschützt sei, ist irrig, denn bei jeder Entladung
des elektrischen Organs erleidet das Tier selbst eine Zuckung. Einen starken Schlag, welcher indessen auch bei den größten
Exemplaren ohne Schaden ertragen werden kann, erhält man nur bei Berührung von Bauch und Rücken eines noch ungereizten Tiers;
nach wiederholten Entladungen, oder wenn man nur die Rückenseite des Rochens berührt, ist die Wirkung
sehr gering.
Beim Zitteraal (s. d.) und Zitterwels (s. d.) sind die Kästchen nicht vertikal, sondern horizontal,
mit den Nervenendplatten nach dem Schwanz zu angeordnet. Daß ersterer, wie es in Humboldts Reisebriefen heißt, seitens der
Indianer durch Hineintreiben von Pferden in den See unschädlich gemacht und erst dann gefangen werde, hat
sich als eine Fabel herausgestellt. Pseudoelektrische Organe nannte man früher die im Bau den elektrischen sehr ähnlichen
Organe der gewöhnlichen Rochen (Raja) und der Fischgattungen Mormyrus und Gymnarchus aus dem Nil, von denen aber neuerdings
nachgewiesen ist, daß auch sie eine wenn auch nur äußerst geringe Menge Elektrizität zu liefern vermögen.
Im Schwanz von Torpedo finden sich gleichfalls diese Organe vor; in der Entstehung aus umgewandelten Muskelfasern stimmen sie
mit den elektrischen Organen überein.
Vgl. Babuchin, Übersicht der neuern Untersuchungen über die elektrischen und pseudoelektrischen
Organe (Berl. 1877);
(Tremor), unwillkürliche geringe und in sehr kurzer Zeit sich oft wiederholende Bewegung der Glieder, die entweder
den ganzen Körper oder einzelne Teile desselben befällt und wahrscheinlich auch innere Teile bisweilen ergreift, ist immer
entweder ein Zeichen von vorübergehender regelwidriger Nerventhätigkeit infolge von Aufregung, Schwäche
u. dgl., oder erscheint als Symptom wirklich bestehender Erkrankungen des Muskel- und Nervensystems. Die Behandlung besteht
in Entfernung und Vermeidung der Ursachen, ein spezifisches Mittel gegen das Zittern gibt es aber nicht. Das Zittern der Säufer und Greise
ist nicht heilbar.
(Malapterurus Lac.), Gattung aus der
Ordnung der Edelfische und der Familie der Welse (Siluroidei), mit dem Raasch
(M. electricus Lac.), 30-50 cm lang, ohne Rückenflosse, mit kleiner Fettflosse, mittellanger Afterflosse, zugerundeter Schwanzflosse,
Bürstenzähnen, nackter, weicher Haut und sechs Barteln, ist grau, unregelmäßig schwarz gefleckt, besitzt
ein den ganzen Körper einhüllendes, in der schwartenartigen Haut liegendes und aus zwei am Rücken und Bauch zusammenstoßenden
Blättern bestehendes elektrisches Organ und erteilt, wenn er berührt wird, willkürlich nicht sehr heftige Schläge. Er lebt
im Nil und Senegal, das Fleisch wird gegessen.
Dekokt, Abkochung von Sassaparillwurzel mit wenig Zucker, Alaun, Kalomel, Zinnober, Fenchel, Anis, Sennesblättern
und Süßholz, dient namentlich gegen tertiäre Syphilis und wirkt abführend und schweißtreibend.
Die »Pharmacopoea germanica«, 2. Ausg.,
hat das alte Arzneimittel durch ein Decoctum Sarsaparillae compositum in zwei Stärken ersetzt, von denen
das kräftigere Zucker, Alaun, Anis, Fenchel, Sennesblätter u. Süßholz, das schwächere Zitronenschale, Zimt, Kardamomen u. Süßholz
enthält.
(bürgerliche Eheschließung), die mit rechtlicher Wirksamkeit durch Konsenserklärung der Brautleute vor
einem staatlichen Beamten (Standesbeamten, Zivilstandesbeamten) eingegangene Ehe (s. Ehe, S. 338).
(bürgerliches Gesetzbuch), Gesamtdarstellung des in einem Staat geltenden Privatrechts
in einem umfassenden und erschöpfenden Gesetz, wie das allgemeine preußische Landrecht vom das österreichische
allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom das französische Zivilgesetzbuch (Code Napoléon) vom auch in den Rheinlanden
und in Baden eingeführt, und das königlich sächsische bürgerliche Gesetzbuch vom Der Entwurf
eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (2164 Paragraphen) ist in erster Lesung durch eine 1874 unter dem Vorsitz
von Heinrich Eduard Pape (s. d.) in Berlin zusammengetretene Kommission von elf Mitgliedern (mit den nötigen Hilfsarbeitern)
festgestellt und 1888 veröffentlicht worden (Berl. u. Leipz., 6 Bde.).
Der Entwurf zerfällt in fünf Bücher: allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse (Obligationenrecht), Sachenrecht, Familienrecht
und Erbrecht. Als Redaktoren waren thätig für den allgemeinen Teil der badische Ministerialrat Gebhard, für das Obligationenrecht
der württembergische Obertribunals-Vizepräsident v. Kübel und nach dessen Tode der württembergische