strohgelb, bräunt sich vorübergehend bei jedesmaligem Erhitzen, ist strengflüssig, nicht flüchtig, unlöslich in
Säuren,
löslich in
Kalilauge. Es dient als Poliermittel, zur
Darstellung von
Milchglas,
Email und undurchsichtiger
Glasur.
(lat.
Usurae), Vergütung für die Benutzung eines einem andern zugehörigen sowohl stehenden
(Mietzins) als umlaufenden, zumal Geldkapitals
(Interessen). Die Verbindlichkeit, Zinsen zu zahlen, kann beruhen: auf einer Willenserklärung
seitens des
Schuldners, die entweder vertragsmäßig vereinbarte Zinsen (Konventionalzinsen aus
Darlehen oder kreditierten
Forderungen)
zur
Folge hat, oder sich einseitig äußert durch Versprechung
(Pollicitation) oder durch Antretung einer
Erbschaft kraft eines
Testaments, das dem
Erben die Verzinsung eines Vermächtnisses auflegt (testamentarische Zinsen); ferner auf
einer unrechtmäßigen
Handlung, bez. Unterlassung (Strafzinsen), und zwar bei unbefugter Verwendung
fremder
Gelder zu eignem Nutzen, bei unterlassener zeitiger Eintreibung, bez. auch
unterlassener Anlegung zur
Verwaltung anvertrauter Kapitalien, bei widerrechtlicher Verhinderung eines
andern in der Benutzung seines
Geldes und bei zu
Schulden gebrachtem
Verzug (Verzugszinsen), und endlich auf besondern gesetzlichen
Vorschriften (gesetzliche Zinsen, Legalzinsen), wohin die Zinsen, welche man von Auslagen, die aus eignem
Vermögen zum Vorteil dessen
gemacht wurden, dessen
Habe man verwaltete, sowie die Zinsen gehören, die beiHandelsgeschäften kraft gesetzlicher
Bestimmung gefordert werden können, wie z. B. nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch Kaufleute untereinander bei beiderseitigen
Handelsgeschäften auch ohne Verabredung oder
Mahnung von jeder
Forderung seit dem
Tag, an welchem sie fällig war, Zinsen beanspruchen
können. Judikatszinsen nennt man die durch richterliches
Urteil rechtskräftig zuerkannten Zinsen.
Das
Verhältnis der Zinsen zu der Kapitalsumme, von welcher dieselben entrichtet werden
(Zins der Kapitaleinheit)
nennt man
Zinsfuß. Derselbe wird gewöhnlich für das
Kapital 100 (daher
Prozent oder
Perzent = für 100) und je für die Dauer
eines
Jahrs ausgedrückt. Die
Höhe des
Zinsfußes wird bedingt durch das
Verhältnis von
Angebot und
Nachfrage nach
Kapitalien. Steigt ersteres und nimmt letzteres ab, so sinkt der
Zinsfuß und umgekehrt. Die unterste
Grenze, unter welche
er nicht herabgehen kann, wird bestimmt durch die
Neigungen derjenigen, welche, im
Besitz von Kapitalien, dieselben nicht fruchtbringend
zu verwenden im stande oder gewillt sind, und bei welcher der Ansammlungstrieb eben verschwinden würde;
die oberste, über welche hinaus er nicht steigen kann, durch den Nutzen, welchen man sich aus geliehenem
Kapital überhaupt
versprechen darf. In
Fällen der Notlage kann diese oberste
Grenze weit über derjenigen des allgemein üblichen Zinssatzes
stehen, wie denn auch bei
Pfandleih- und¶