Angaben über Zeugungsvermögen in höherm
Alter höchst zweifelhaft sind. Die Konzeptionsfähigkeit der
Frau beginnt, entsprechend der
Menstruation,
ausnahmsweise auch in europäischen Breitengraden mit dem 11. Jahr, in den
Tropen sogar noch etwas früher, sie währt bis
zum 50. oder 52. Jahr, und wenn auch von der
Cornelia, der
Mutter der Scipionen, berichtet wird, daß sie
im 60. Lebensjahr noch einen Sohn gebar, daß die
Sara gar im 90. Jahr den
Isaak gebar, so sind doch ähnliche
Fälle in späterer
Zeit nicht mehr von glaubwürdigen Beobachtern berichtet worden.
Das preußische Zivilgesetz gestattet die
Ehe für Mannspersonen nach vollendetem 18., für Frauenspersonen
nach dem 15. Jahr. Das Zeugungsvermögen ist im allgemeinen abhängig von dem
Kräfte- u. Gesundheitszustand; dasselbe kann zeitweise durch
körperliche
Leiden
[* 1] herabgesetzt werden, es wird durch Seeleneindrücke vorübergehend beeinflußt und unterliegt wie jede
andre Organthätigkeit den
Gesetzen der
Ermüdung nach voraufgegangener Überanstrengung. Diese vorübergehenden Zustände
von
Impotenz nach geschlechtlichenExzessen werden seit
Jahren von spekulativen
Ärzten und
Laien in einer
Fülle trauriger Litteraturerzeugnisse abgehandelt, deren
Früchte nur den
Herausgebern, nicht aber den hilfesuchenden eingeschüchterten
und künstlich in Besorgnis erhaltenen Lesern zu gute kommen. Kräftige
Nahrung, ordentliche
Arbeit,
Bewegung in frischer
Luft
sind die Geheimnisse, auf denen außer ernstlicher Vermeidung neuer
Exzesse die Wiederherstellung des
Zeugungsvermögens beruht. - Für die
gerichtliche Medizin ist die Feststellung der
Impotenz von hoher Bedeutung, da nach § 696 des
preußischen allgemeinen
Landrechts »ein auch während der
Ehe erst entstandenes, gänzliches und unheilbares
Unvermögen zur
Leistung der ehelichen
PflichtScheidung begründet«.
Für den
Gerichtsarzt gilt bei der Feststellung des Zeugungsvermögens, bez.
der
Fruchtbarkeit (Geburtsfähigkeit) des
Weibes der
Grundsatz, daß innerhalb der
oben angegebenen Altersgrenzen bei gesunden
Personen Zeugungsvermögen selbstverständlich anzunehmen ist, so daß er sein
Votum für
Impotenz im
Sinn des § 696 nur abgeben wird, wenn
Defekt oder unheilbare
Leiden der
Geschlechtsorgane, namentlich derHoden und
Eierstöcke, vorliegen, welche
erfahrungsmäßig das Zeugungsvermögen ausschließen, oder wenn die
Impotenz etwa durch unheilbare
Geisteskrankheit bedingt ist.
Beim Mann
ist das Zeugungsvermögen an die
Bildung von Samenfäden gebunden; fehlen diese, so besteht
Impotenz. Angeborne
Mißbildungen der
Genitalien,
Zwitterbildungen etc. schließen
an sich das Zeugungsvermögen nicht aus, und es bedarf in solchen
Fällen eingehender
Untersuchung.
Körperverletzungen, welche das Zeugungsvermögen vernichten, sind nach dem deutschen
Strafrecht, § 224, als »schwere« zu beurteilen.
Vgl.
Casper-Liman, Handbuch der gerichtlichen
Medizin (7. Aufl., Berl. 1881).
eine Übersetzung
von »Der
NibelungenNot und
Klage« (das. 1813, 2. Aufl. 1836) sowie eine
Ausgabe dieses Gedichts im
Original
(das. 1815) und »Über Schädelbildung« (das.
1846).
Die Erfolge seiner Lehrthätigkeit und seine wissenschaftlichen
Arbeiten, von denen besonders hervorzuheben
sind: »Die Schiebersteuerungen mit besonderer Berücksichtigung der Lokomotivsteuerungen«
(Freiberg 1858; 5. Aufl., Leipz. 1888; auch in franz.
und engl. Übersetzung) und »Die Grundzüge der mechanischen
Wärmetheorie« (das. 1860, 3. Aufl. u. d. T.:
»Technische Thermodynamik«, 1887 ff.; franz.,
Par. 1869), verschafften ihm 1871 eineBerufung als
Direktor und
Professor der
Mechanik und Bergmaschinenlehre
an die
BergakademieFreiberg.
Hier führte er mit glücklichem Erfolg eine völlige Umgestaltung der
Akademie bis 1875 durch, ging jedoch bereits 1873 als
Direktor des
Polytechnikums nach
Dresden
[* 10] und vollendete dort die schon angebahnte Ausgestaltung des
Instituts zu einer vollkommenen
Hochschule. Er schrieb ferner: Ȇber das Wanken der
Lokomotiven« (Zür. 1861);
»Das Lokomotivenblasrohr.
Experimentelle und theoretische Untersuchungen über die Zugerzeugung durch Dampfstrahlen u.
über die saugende
Wirkung der Flüssigkeitsstrahlen überhaupt« (Leipz. 1863);
»Abhandlungen aus der mathematischen
Statistik«
(das. 1869).