(ital. Appogiatura, franz.
Port de voix), in der
MusikName von
Verzierungen der
Melodie,
welche durch kleinere
Noten als
Beiwerk charakterisiert und bei der Takteinteilung nicht in Rechnung gezogen werden. Es sind
zwei
Arten von Vorschlägen streng auseinander zu halten, nämlich der lange und der kurze Vorschlag 1) Der
lange Vorschlag ist nichts andres als der
Ausdruck eines harmonischen Verhältnisses durch die Notierung; die
Vorschlagsnoten sind harmonisch Vorhaltstöne, so daß für den langen Vorschlag der
NameVorhalt am Platz ist. Da die Vorschlagsnoten
nicht gerechnet werden, so wird die
Note, vor welcher der
Vorhalt geschieht (die groß geschriebene Hauptnote), mit dem vollen
Wert notiert, welche beide zusammen haben; die Vorschlagsnote aber wird mit dem Wert aufgezeichnet, der
ihr zukommt. Die Ausführung ist also ganz einfach, wenn man die kleine
Note als das spielt, als was sie geschrieben ist,
und der folgenden
Note den bleibenden Rest gibt; die Hauptnote wird leicht abgesetzt:
Nur der sechsteilige
Takt (2
Triolen = 6/8, 6/4 etc.) macht manchmal eine Schwierigkeit, da statt der korrekten Schreibweise
bei
NB a) die ungenaue von b) angewendet wird. Die
Auflösung beider ist die von NB c). Dagegen ist die
Phrase:
wohl besser nicht wie bei a), sondern wie bei b) aufzulösen, wenn auch die Möglichkeit der
Annahme ungenauer
Schreibweise auch hier nicht ausgeschlossen ist.
2) Der kurze Vorschlag ist leicht vom langen dadurch zu unterscheiden, daß die Vorschlagsnote einen Querstrich
durch die
Fahne hat (er wird nie mit größerer als einer Achtelnote geschrieben):
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Der kurze Vorschlag bietet aber ein andres
Problem, nämlich ob er auf den Beginn des Notenwerts der Hauptnote
gegeben werden muß oder aber vorher, d. h. vom
Werte der vorausgegangenen
Note abgezogen. Beide
Arten der Ausführung hatten
und haben ihre Verfechter, und zwar haben immer die besten
Meister verlangt, daß der Vorschlag mit der schweren
Taktzeit einzutreten hat, der kurze Vorschlag ebenso wie der
lange; die andre
Manier wird schon von
Ph. E.
Bach (1752) als dilettantisch
gerügt.
Also
nicht: sondern:
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Beide
Arten würden übrigens, da der kurze Vorschlag immer sehr schnell ausgeführt wird, kaum zu unterscheiden sein,
wenn nicht die Accentuation in einem
Fall ganz anders wäre als im andern. Die Vorschlagsnote hat den
Accent (vgl. aber
Nachschlag). Auch wenn vor einem
Ton eines
Akkords ein Vorschlag geschieht, ist die Ausführung analog:
^[img]
Auszunehmen ist nur der
Fall, wo ein in einer durch die
Oktave verstärkten
Melodie auftritt, z. B.
(Schubert):
nicht: sondern:
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hier wäre die erstere Ausführung falsch, da sie eine nicht beabsichtigte Zweistimmigkeit herstellen würde.
3) Gleichsam eine Mittelstellung zwischen langen und kurzen Vorschlägen nehmen die von manchen zu den letztern gerechneten
Vorschläge ein, bei denen die Vorschlagsnote nur den vierten Teil der Hauptnote oder noch weniger beträgt,
die aber nicht durchstrichen notiert sind. Auch diese werden genau in dem Wert aufgeführt, den ihnen der
Komponist zugewiesen
hat:
(Antizipationsgeschäft,Remboursgeschäft), eine Art des
Kommissionsgeschäfts (s. d.), dessen
Wesen darin besteht, daß hier der
Kommissionär dem
Kommittenten für die von letzterm zum Verkauf erhaltenen
Waren alsbald
bei Empfang derselben einen Teil des Kaufpreises im voraus bezahlt, wie dies namentlich bei kuranten, dem Verderb nicht ausgesetzten
Artikeln üblich ist. Übrigens wird die Bezeichnung Vorschussgeschäft auch für andre
Geschäfte gebraucht. So wird z. B.
das
Lombardgeschäft
(Darlehen gegen
Pfand) als Vorschussgeschäft namentlich dann bezeichnet, wenn
Effekten hinterlegt werden. Auch spricht
man von einem Vorschussgeschäft, wenn der
Bankier dem
Käufer von
Wertpapieren den Kaufpreis kreditiert, aber die gekauften
Effekten als
Pfand behält.
(lat.
Providentia), in der
Dogmatik die Thätigkeit
Gottes, nach welcher er teils alles Erschaffene fortdauern
lässt
(Erhaltung, conservatio), teils alles in der
Welt nach einem bestimmten
Zweck lenkt
(Regierung, gubernatio).