(Entsagung,Renunziation), die
Erklärung, daß man ein
Recht aufgeben wolle. In der
Regel kann man allen
Rechten
entsagen, aber nicht seinen
Pflichten, und wo eine solche entgegensteht, ist auch der Verzicht ungültig. Der Verzichtende muß
auch wissen, worauf er verzichtet, und es hat also keine
Wirkung, wenn im allgemeinen auf
Einreden, z. B.
des
Betrugs, Verzicht geleistet wird, ohne daß dem Entsagenden bekannt ist, daß ihm ein
Betrug gespielt worden sei.
Daher wird ein
allgemeiner Verzicht (genereller, im
Gegensatz zum speziellen in der
Regel wirkungslos sein. Ein Verzicht bedarf nach gemeinem
Recht keiner
Annahme, sondern nur einer bestimmten und ernstlichen Willenserklärung, und es kann das einmal aufgegebene
Recht nicht ohne neuen Erwerbsgrund wieder in Anspruch genommen werden. Der
Entwurf eines deutschen bürgerlichen
Gesetzbuchs
(§ 290) stellt jedoch den
Grundsatz auf: »Ein von dem
Schuldner nicht angenommener Verzicht des
Gläubigers auf die
Forderung ist
unverbindlich«.
(Manieren,
Ornamente,
[* 1] franz.Agréments,
Broderies; engl.
Graces; ital. Fiorette,
Fioriture),
in der
Musik gemeinsamer
Name für die durch besondere Zeichen oder kleinere
Noten angedeuteten Ausschmückungen einer
Melodie.
Früher war es selbstverständlich, daß der
Sänger oder
Spieler eine einfache
Melodie nach eignem Gutdünken und
Geschmack
auszierte, die
Komponisten schrieben daher deren wenige vor; doch war z. B. schon
J. S.
Bach kein
Freund von dieser Art der Aufbesserung der
Kompositionen und zog es vor, selbst den Ausführenden vorzuschreiben,
wo sie Verzierungen anzubringen haben, und was für welche. In gewissem
Grad blieb jedoch und ist noch heute die Ausführung der vorgeschriebenen
Verzierungen
Sache des
Geschmacks und künstlerischen Verständnisses.
Dasselbe Zeichen fordert je nach dem
Tempo, der Taktart und dem sonstigen
[* 2]
Figurenwerk des
Stücks eine verschiedenartige Ausführung,
welche sich durch
Regeln ohne Umständlichkeit nicht hinreichend bestimmen läßt. Darum hat es
Beethoven vielfach vorgezogen,
die in genau bestimmten Notenwerten auszuschreiben, besonders in den Klavierkonzerten. Die wichtigsten und noch
heute üblichen, durch Zeichen angedeuteten Verzierungen sind:
1) der
Triller, heute stets durch ^[img] oder tr oder t über der
Note gefordert, früher durch ^[img] oder ^[img], auch durch
+ über der
Note und, wenn er mit Vorschleife von
oben oder unten oder mit Nachschleife ausgeführt werden sollte, durch ^[img]
oder ^[img] oder ^[img], auch wohl ^[img].
7) Der
Schleifer
(Coulé), angedeutet durch dieselben Zeichen vor zwei übereinander stehenden
Noten.
8) Das Martellement ^[img], doppelt ^[img], dreifach ^[img], identisch mit
Mordent und verlängertem
Mordent.
9) Die Aspiration ^[img] (von
oben) oder ^[img] (von unten); das Zeichen steht
vor derNote in den
Linien und bedeutet den vom
Werte der vorausgehenden
Note abgezogenenVorschlag
(Nachschlag) der
Ober-, resp. Untersekunde. Von den durch
kleine, in der Takteinteilung nicht in Rechnung gezogene
Noten angedeuteten Verzierungen sind die wichtigsten:
11) Der Doppelvorschlag, auch
Anschlag genannt, bestehend aus dem
Vorschlag einer tiefern und einer höhern
Note.
12) Der
Schleifer (vgl. 7), bestehend aus zwei oder mehreren höhern oder tiefern
Noten in Sekundfolge, früher auch verlangt
durch ^[img].
13) Das
Battement (der
Triller mit der Untersekunde), mit der Hilfsnote beginnend.
14) Der Zusammenschlag
(Acciaccatura), eine
Abart des
Vorschlags, die
nur für Tastinstrumente möglich ist.
Über die Ausführung der einzelnen Verzierungen vgl. die Spezialartikel. Natürlich
sind noch zahllose andre Verzierungen möglich, die durch kleine
Noten angedeutet werden, aber keinen besondern
Namen haben. Für deren
Ausführung gelten die
Grundsätze, welche für die hier namhaft gemachten Verzierungen entwickelt sind. Zu großer Bedeutung haben
sich in der neuern
Musik 15) die
Nachschläge entwickelt, d. h. Verzierungen, welche der Hauptnote folgen und daher
ihre Dauer verkürzen, während die nächstfolgende Hauptnote von ihrem Wert nichts verliert.
Die verzinkten Gegenstände werden in
Wasser gelegt, mit einer
Bürste abgerieben und in
Sägespänen abgetrocknet.
Kleinere Gegenstände wirft man haufenweise in das geschmolzene
Zink, holt sie mit einem Schaumlöffel nach einer
Minute heraus
und glüht sie in einem Flammofen unter Holzkohlenpulver, bis der Überfluß von
Zink abgeschmolzen ist.
Zink schützt das
Eisen viel besser vor
Rost als
Zinn. Wenn
Weißblech an irgend einer
Stelle von
Zinn entblößt ist, so rostet
das
Eisen hier viel schneller, als wenn überhaupt kein
Zinn vorhanden wäre; denn beide
Metalle bilden eine
Kette, in welcher
das
Eisen positiv, das
Zinn negativ elektrisch ist; sie zersetzen dasWasser, dessen
Sauerstoff sich mit
dem positiven
Element verbindet.
Beim verzinkten
Eisen ist das
Verhältnis umgekehrt: hier ist das
Zink positiv und wird allein oxydiert, während selbst das
entblößte
Eisen unversehrt bleibt. In der
Luft erstreckt sich die schützende
Kraft
[* 5] des
Zinks auf
Entfernungen von 4-6
mm, unter
Wasser viel weiter. Wegen dieser Vorteile, welche das Verzinken gewährt, wird es in sehr
großem
Maßstab
[* 6] ausgeführt, und man wendet besondere Vorrichtungen an, um
Blech und
Draht
[* 7] bequem handhaben zu können. Man
schmelzt das
Zink in eisernen Wannen, die innen mit
Thon ausgekleidet sind, oder in gemauerten
Bassins, legt den
Draht inRingen
in das geschmolzene
Metall oder leitet ihn mit passender
Geschwindigkeit durch das
Bad
[* 8] und läßt ihn an der Austrittsseite
durch ein Zieheisen gehen.
Große Blechtafeln führt man durch zwei in dem
Zink liegende Walzenpaare. Telegraphendraht wird mit verdünnter
Schwefelsäure
gebeizt, ausgeglüht, gescheuert, nochmals gebeizt, gespült, in
Kalkwasser, dann in schwache Chlorzinklösung
getaucht, in 10proz. Kupfervitriollösung verkupfert, in Salmiaklösung getaucht und in das
Zink gebracht. Verzinktes
Eisen
findet ausgedehnte Anwendung zu
Dachdeckungen, Dachröhren, Rinnen, Bandeisen, Telegraphendraht,
Ketten,
Nägeln, Kanonenkugeln
etc.
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