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verboten wurde. Während des Gelages spendete man den Göttern zahlreiche Libationen. Um den Durst zu reizen, wurden pikante Leckerbissen serviert (bellaria). Eigentümliche Trinkgelage finden im Orient, namentlich in der Türkei, [* 1] statt und zwar vor dem Abendessen bei Gelegenheit des Servierens eines appetitreizenden Imbisses (Tschakmak-Zechen). Man trinkt nur Branntwein (Raki oder Mastika), erst mit Wasser verdünnt, nach und nach aber immer ungemischter, und diese mit dem unschuldigen Titel eines Imbisses belegten Gelage werden oft stundenlang fortgesetzt und arten schließlich zu wüsten Saufereien aus.
Die schiitischen Perser huldigen aber dem Wein. Ein Zechgelage in Persien [* 2] führt den anspruchslosen Namen einer Bewirtung (mihmani), wird im Enderun (Harem) abgehalten und zwar nach dem Nachtmahl. Die persische Trinketikette ist sehr lax, sie beschränkt sich im wesentlichen darauf, daß der Trinker sich hüten muß, den Bart beim Trinken zu benetzen sowie Kleider und Fußboden mit vergossenem Wein zu verunreinigen. Diese Gelage arten zu wahren Orgien aus; sie werden in öffentlichen Gärten, ja sogar auf den Friedhöfen arrangiert.
Indes beteiligen sich an solchen Festen nur die Spitzen der Gesellschaft. Bei den Deutschen finden wir schon aus den ältesten Zeiten Nachrichten über Trinkgelage. Dieselben hatten zugleich eine religiöse Grundlage: die Seligkeit in Walhalla bestand vornehmlich in der Teilnahme an den ewigen Göttergelagen, bei denen die Helden Met und nur Odin Wein zechten. An Stoff konnte es nie fehlen, denn die unerschöpfliche Ziege des Heidrun füllte stets die Schale mit schäumendem Met.
Auf Erden wurden zu Ehren der Götter mancherlei Trinkfeste veranstaltet, den Göttern selbst wurden reichliche Libationen ausgebracht, anfänglich von Met, später von Wein. So oft der Priester opferte, goß er ein Horn zu den Füßen des Götzen aus, füllte es wieder und trank es ihm zu. In den Tempeln wurden die Becher [* 3] in folgender Ordnung geleert: der erste zu Ehren Odins, der zweite zu Ehren Thors und der Freyja, der dritte zum Gedächtnis berühmter Helden (Bragakelch) und der vierte zum Andenken abgeschiedener Freunde (Minnebecher). So wurde das Trinken und das Abhalten von förmlichen Trinkfesten zur eigentlichen Volkssitte.
Schon zu Anfang des 6. Jahrhunderts war sie ganz allgemein. »Sänger sangen Lieder und spielten die Harfe dazu; umher saßen Zuhörer bei ehernen Bechern und tranken wie Rasende Gesundheiten um die Wette. Wer nicht mitmachte, ward für einen Thoren gehalten. Man muß sich glücklich preisen, nach solchem Trinken noch zu leben.« So erzählt der römische Schriftsteller Venantius Fortunatus. In gefüllten Bechern brachte man sich die durch die Sitte vorgeschriebenen Höflichkeiten dar: Willkommen, Valettrunk, Ehrentrunk, Rund-, Kundschafts- und Freundschaftstrunk.
Hieran schloß sich das nach ganz bestimmten Regeln geordnete Zu- und Vortrinken, das Wett- und Gesundheittrinken (s. d.). So pflanzte sich die Sitte festlicher Trinkgelage bis zum Mittelalter fort; sie wurden abgehalten in den Burgen [* 4] der Ritter, in den Festsälen der Städte, an den Höfen der Fürsten und selbst auch in den Refektorien der Klöster. Über das Trinken bestanden ganz bestimmte durch Trinkordnungen festgestellte Gesetze, z. B. die Hoftrinkordnung des sächsischen Kurfürsten Christian II. Die Chroniken des 15. und 16. Jahrh. berichten über die mit größter Verschwendung und Pracht gefeierten Trinkfeste an den Höfen unglaubliche Dinge; der Wein wurde in großen Massen getrunken, und am Schluß des Gelages pflegte die Trunkenheit eine allgemeine zu sein.
Besonders berühmt sind die Zechgelage am Hof [* 5] Augusts des Starken, wo die sächsischen Kavaliere die Aufgabe hatten, ihre polnischen Standesgenossen unter den Tisch zu trinken. Eine besondere Abart bildeten die studentischen Zechgelage; besonders die Universität Tübingen [* 6] war durch Handhabung von Trinkregeln berühmt. Ein wahrhaft vorzügliches Gemälde eines Studentengelages jener Zeit gibt Michael Moscherosch in seinen »Wunderlichen und wahrhaften Gesichten Philanders von Sittewalt«.
Ebenso gibt Hans Sachs in seinem Gedicht »Wer erstlich hat erfunden das Bier« eine drastische Beschreibung eines Saufgelages. In der Gegenwart werden eigentliche Trinkgelage, d. h. Festversammlungen, bei denen das Trinken Alleinzweck ist, nicht mehr abgehalten. Nur der studentische Kommers gehört in diese Kategorie. Freilich greift die Sitte, Kommerse abzuhalten, mehr und mehr auch in andre, nicht studentische Kreise. [* 7] Im gewissen Sinn kann man die englische Sitte, daß die Damen nach dem Diner den Tisch verlassen, während die Herren zum fröhlichen und starken Zechen beisammen bleiben, als die Abhaltung von Trinkgelagen bezeichnen.
Vgl. Schultz, Geschichte des Weins und der Trinkgelage (Berl. 1868);
Samuelson, History of drink (2. Aufl., Lond. 1880);