Aschermittwoch), das
Haupt mit
Asche, woher die Redensart: »in
Sack und
Asche trauern«. Als Trauerfarben galten vorwiegend, z. B.
den Griechen und
Römern, die dunkeln, schwarzen, welche auch früh bei den
Christen Eingang fanden, obwohl
Cyprian, Chrysostomus
und andre
Kirchenlehrer dieselbe tadelten, weil
sie derHoffnung auf die ewigen
Freuden zu widersprechen
schienen. Dagegen trauerten die alten Ägypter in gelben Kleidern, die
Argiver weiß; bei den
Chinesen sind noch heute weiße,
blaue und graue Trauerkleider üblich.
Grau gilt auch bei uns als die
Farbe der nach einer gewissen Zeit eintretenden sogen. Halbtrauer, die besonders bei der
schon in alten Kulturländern gesetzlich oder durch bestimmte
Erlasse (Trauerordnungen) geregelten
Landes-
und
Hoftrauer nach dem
Tode des eignen oder befreundeter Landesfürsten streng beobachtet wird, wobei alle öffentlichen Lustbarkeiten
für eine bestimmte Zeit unterbleiben, die
Flaggen
[* 1] in halber
Höhe geheißt werden und
Militär wie Hofbeamte in vorgeschriebener
Trauerkleidung zu erscheinen haben. Das schon bei den
Römern gesetzlich vorgeschriebene und auch bei
uns meist eingehaltene sogen.
Trauerjahr der
Witwen bezieht sich nur auf etwa noch zu erwartende Nachkommenschaft und kann
daher auf ärztliches
Attest abgekürzt werden.
Gehölze mit hängenden
Zweigen, welche als
Symbol der
Trauer auf
Gräbern, aber auch wirkungsvoll im
Park
und
Garten
[* 2] einzeln stehend angepflanzt oder zu
Lauben benutzt werden. Den schönsten
Effekt machen Trauerbäume mit
dünnen
Zweigen und schmalen Blättern, während starkästige
Bäume mit großen, breiten Blättern leicht plump erscheinen.
Der klassische Trauerbaum ist die Trauerweide
(Salix babylonica), der sich andre Weidenarten anschließen. Sehr schön sind
auch einige Birkenformen,
Fichten und namentlich weiße
Rosen, während die Traueresche nur in höherm
Alter ihre Steifheit verliert.
Bei den Naturvölkern und ältern Kulturvölkern, die jenen noch nahestanden,
äußerte sich die
Trauer um Verstorbene nicht bloß in
Farbe und
Schnitt der
Kleider, sondern in heftigen
Angriffen und
Verstümmelungen
des eignen
Körpers. Die Bewohner der
Nikobaren verbrennen, wie
Hamilton erzählt, das Besitztum des
Toten, und sein
Weib muß
sich am
Grab ein Fingerglied abschneiden lassen. Bei den Charruah sind beim
Tode des Familienhauptes die
Witwen, Töchter und verheirateten
Schwestern verpflichtet, sich ein Fingerglied abnehmen zu lassen.
Bei den Fidschianern wurden (nach
Williams) beim
Tode des Häuptlings 100
Finger als
Opfer verlangt. Diese Fingeropfer sind offenbar
Ablösungsformen für das
Leben der
Witwe oder fürstlichen
Diener, die früher dem
Gatten oder Häuptling
in den
Tod zu folgen hatten, und bei einigen nordamerikanischen Indianerstämmen, die ebenfalls das Fingeropfer kennen, muß
die
Witwe einige
Augenblicke ihr
Haupt neben das des
Toten auf den
Scheiterhaufen legen (vgl.
Manendienst und
Menschenopfer).
die
Dienstbarkeit, vermöge deren ein
Grundeigentümer berechtigt ist, von seinem Gebäude den Wasserabfall
auf ein Nachbargrundstück fließen zu lassen.
Zuweilen bezeichnet man auch damit den
Grund und
Boden, welcher durch ein vorspringendes
Dach
[* 7] überdeckt wird, und von welchem man annimmt, daß er zu dem betreffenden Gebäude gehöre.
(lat.Somnium), die Fortsetzung der geistigen Thätigkeit während des
Schlafs bei mangelndem
vollen
Bewußtsein des Schläfers. Nach den neuern
Anschauungen liegt der Unterschied zwischen
Schlaf und
Wachen wesentlich darin,
daß das
Bewußtsein »ausgeschaltet« ist, und daß der
Blut- und Sauerstoffstrom, der dazu dient, die geistige Thätigkeit
zu unterhalten, im
Schlaf dazu verwendet wird, das
Gehirn
[* 8] und den übrigen
Körper von den
Schlacken der
Tagesarbeit zu reinigen und neu zu kräftigen.
Nun brauchen aber nicht alle Teile des geistigen
Organs gleichmäßig außer Thätigkeit gesetzt zu sein, oder es können vielmehr
einzelne wieder in Thätigkeit treten, ohne daß volles
Selbstbewußtsein und damit Erwachen eintritt.
Es sind dies namentlich die Sinnessphäre, in der die äußern
Eindrücke bewußt werden, und die Erinnerungssphäre, in welcher
ältere
Eindrücke als Erinnerungsbilder aufbewahrt werden (s.
Gedächtnis).
Manche unsrer Sinnespforten bleiben bekanntlich
auch im
Schlaf offen, und wie im wachen Zustand die völlig geöffneten
Sinnesorgane die Anregung zur Seelenthätigkeit geben,
so sind es im
Schlaf meist das
Ohr,
[* 9] die
Nase,
[* 10] das
Tast- und
Gemeingefühl, welche den ersten
Anlaß zu innern
Erregungen und Traumbildern liefern.
Mit dem
Pulsmesser oder Plethysmographen kann man nachweisen, daß sodann alsbald eine stärkere Blutströmung als vorher
ins
Gehirn eintritt, aber zunächst wahrscheinlich nur in die durch äußere oder innere
Empfindungen erregten
Teile. Die
Empfindung gestaltet sich alsdann zu einer ihr entsprechenden dunkeln
Vorstellung. So bewirkt eine unbequeme
Lage
oder ein körperlicher
Schmerz einen Traum von Fesselung und thätlichen
Angriffen,
Senfpflaster oder ein brenzliger
Geruch erregen
Träume von Feuersgefahr, ein plötzliches Ausstrecken soll das bekannte, meist mit Erwachen verknüpfte
Gefühl eines tiefen
Sturzes erzeugen,
Töne und
Geräusche aller Art, in der
Nähe gesprochene
Worte und dergleichen werden mit
wunderbarer Schlagfertigkeit zu einem Traum ausgesponnen, namentlich gegen
Morgen, wenn der
Geist nur noch im Halbschlummer liegt.
A.
Maury hat dies durch zahlreiche Selbstversuche erprobt, indem
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