Von reichsritterlichem
Stolz und echt deutschem
Patriotismus erfüllt, haßte er
Napoleon aus ganzer
Seele.
Nach dem
PreßburgerFrieden mit dem
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betraut, hatte er die Absicht,
Österreich
im Innern zu reorganisieren, seine äußere Macht wiederherzustellen und es an die
Spitze des wieder befreiten
Deutschland
[* 8] zu bringen. Er löste die drückenden Geistesfesseln, förderte den
Gemeinsinn und betrieb vor allem die
Reform des Heerwesens und die
Bildung einer
Landwehr.
Die
Ausgaben des
Staats wurden beschränkt und genau bestimmt und die Steuerverfassung nach vernünftigen
Grundsätzen geregelt. Er starb in
Baden
[* 11] bei
Wien.
FranzSeraph,
Graf von S., zweiter Sohn des vorigen, geb.
trat früh in den
Staatsdienst ein und zeichnete sich namentlich als Administrativbeamter aus. In
Triest
[* 12] und
Galizien, wo er 1846 an
die
Spitze derVerwaltung trat, sicherte er sich ein dankbares Andenken. Nach Niederwerfung der
WienerRevolution
trat er mit
Schwarzenberg und
Bach ins
Ministerium vom und vertrat hier die freisinnigere
Richtung.
Schon im Mai 1849 aber
mußte er wegen eines Körperleidens zurücktreten; er starb in Geisteszerrüttung
(griech.
Stadion), bei den Alten Längenmaß, eine
Strecke von 600 griech.
Fuß, aber thatsächlich
von schwankender
Länge; das
Itinerarstadium (s. d.) war jedenfalls kleiner, und
man kann es bis in die
Mitte des 2. Jahrh.
v. Chr. auf etwa 1/50 geogr.
Meile ansetzen. Das olympische S. betrug ungefähr 1/40Meile. In der römischen
Kaiserzeit rechnete man 7,5 Stadien auf eine römische
Meile. Ursprünglich bezeichnete das
Wort die für
den Wettlauf bestimmte
Rennbahn von der angegebenen
Länge, namentlich die zu
Olympia (s. d., mit
Plan), nach der die andern
eingerichtet wurden.
Die
Konstruktion des Stadiums erkennt man deutlich aus vielen noch vorhandenen
Ruinen. Demnach war es der
Länge nach durch
mehrere Richtungssäulen in zwei Hälften geteilt und eine oder mehrere Seiten desselben oft mit Benutzung
des
Terrains mit aufsteigenden Sitzreihen versehen. An einem der schmalen
Enden wurde die
Bahn in der
Regel von einem
Halbkreis
eingeschlossen, in dem sich die
Plätze für die Kampfrichter
(Hellanodiken) und die vornehmern Zuschauer befanden, und wo
auch die übrigen Wettkämpfe stattfanden. Bei den
Römern kamen die Stadien zu
Cäsars Zeit auf und wurden
hier auch zu andern Vergnügungen, namentlich zu Tierhetzen, benutzt. Im modernen Sprachgebrauch bezeichnet man mit S. jeden
einzelnen
Abschnitt in dem Verlauf oder der
Entwickelung einer
Sache.
Maximilian,
Abbé, Kirchenkomponist, geb. zu
Melk in Unterösterreich, genoß
seine musikalische
Ausbildung vorwiegend als Zögling des
Wiener Jesuitenkollegiums, trat dann in das Benediktinerstift seines
Geburtsorts, ward 1786 zum
Abt von
Lilienfeld und drei Jahre später zum
Abt und
Kanonikus von
Kremsmünster ernannt. Nachdem
er 1791 von dieser
Stelle freiwillig zurückgetreten war, lebte er bis zu seinem
Tod in
Wien,
als
Mensch und
Künstler hochgeachtet und mit allen musikalischen Berühmtheiten seiner Zeit in lebhaftem
Verkehr stehend. Unter
seinen zahlreichen durch kontrapunktische Gewandtheit ausgezeichneten
Kompositionen sind besonders sein
Oratorium »Die
BefreiungJerusalems«, ein großes
Requiem und
Klopstocks »Frühlingsfeier« hervorzuheben.
(Stadtgemeinde), größere
Gemeinde mit selbständiger
Organisation und
Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten.
Verschiedene Merkmale, welche früher für den Unterschied zwischen
S. und Dorf oder zwischen Stadt- und Landgemeinde von
Bedeutung waren, sind es jetzt nicht mehr. Wie die alten Stadtthore und Stadtmauern gefallen sind, welche früher einem
Ort
im
Gegensatz zum platten
Lande den städtischen
Charakter verliehen, so hat sich auch der Unterschied zwischen
der rechtlichen und wirtschaftlichen
Stellung des städtischen
Bürgers und des Landmanns mehr und mehr verwischt.
Die
Größe und Einwohnerzahl ist nicht mehr schlechthin entscheidend. Denn manche Industriedörfer sind heutzutage volkreicher
als kleine Landstädtchen mit vorwiegend landwirtschaftlicher Beschäftigung der Ackerbürger. Beseitigt
sind ferner durch die moderne
Gesetzgebung die einstige Ausschließlichkeit des zunftmäßigen
Gewerbebetriebs innerhalb des
städtischen
Weichbildes und das
Recht der Stadtgemeinde, innerhalb der städtischen
Bannmeile jeden für den städtischen
Verkehr
nachteilige
Gewerbebetrieb zu untersagen. Das Marktrecht, welches einst den städtischen
Gemeinden ausschließlich zukam, ist
jetzt auch größern Landgemeinden
(Marktflecken) zugestanden. Auch die Beschäftigung auf dem Gebiet
des
Handels und der
Industrie findet sich nicht mehr ausschließlich und in manchen Gegenden nicht einmal mehr vorwiegend in
den Städten. Dagegen besteht noch in verschiedenen
Staaten in Ansehung der Gemeindeverfassung ein
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