Provinz Lerida, am Segre und am Fuß der Pyrenäen, hat eine große Kathedrale und (1878) 2392 Einw. S. ist Sitz eines Bischofs,
welcher mit Frankreich gemeinschaftlich das Protektorat über die nördlich gelegene Republik Andorra ausübt. Es wurde wiederholt
(1704, 1809 und 1823) von den Franzosen genommen.
oeconomia (lat.), getrennte Wirtschaft, selbständiger Haushalt, dessen Einrichtung durch den Haussohn nach
deutschem Recht ein Beendigungsgrund der väterlichen Gewalt ist.
Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs
(§ 1557) soll die elterliche Gewalt mit der Volljährigkeit des Kindes enden.
(lat.), Absonderung, Trennung; namentlich ist der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung »separierte
Ehegatten« für geschiedene Eheleute gebräuchlich (s. Ehe, S. 340). - Im Konkurs versteht man unter S. die gesonderte (separate)
Befriedigung gewisser Personen (Separatisten) und zwar sowohl der Separatisten ex jure dominii (Vindikanten),
d. h. derjenigen, welche an gewissen zu der Konkursmasse gezogenen Gegenständen Eigentumsrechte geltend machen, als auch
der sogen. Separatisten ex jure crediti, welche, wie z. B. die Pfandgläubiger, bevorzugte Forderungen zur abgesonderten Befriedigung
anmelden. Die deutsche Konkursordnung hat für das erstere Verfahren die Bezeichnung »Aussonderung«, für
das letztere den Ausdruck »Absonderung« eingeführt. Separationsrecht ist die Befugnis der Nachlaßgläubiger und Vermächtnisnehmer,
die Absonderung des Nachlasses von dem eignen Vermögen des Erben zu verlangen zum Zweck ihrer abgesonderten Befriedigung aus
den Nachlaßgegenständen. - S. in landwirtschaftlicher Beziehung, s. Flurregelung, S. 406.
(neulat.), der Absonderungsgeist in Glaubenssachen;
daher Separatisten, diejenigen, die sich von der
herrschenden Kirchengemeinschaft abtrennen, um in Konventikeln und Privatgottesdiensten die Erbauung zu suchen, welche sie in
dem öffentlichen Gottesdienst nicht finden;
(hebr.), eine dem biblischen (Obadja 1, 20) Wort Sepharad (Name einer bis jetzt nicht ermittelten Gegend, in
welcher israelitische Verbannte lebten) entlehnte Bezeichnung für die spanisch-portugiesischen Juden im Gegensatz zu den Aschkenasim,
den deutsch-französischen Juden.
Zeichnung in dunkelbrauner Wasserfarbe, die aus dem braunen Safte der Sepie (s. d.)
gewonnen wird.
Die S. war besonders im vorigen Jahrhundert, namentlich zu landschaftlichen Darstellungen, beliebt und wurde
mit Vorliebe von Dilettanten betrieben, durch das Aufblühen der Aquarellmalerei aber verdrängt.
(Tintenfisch, Tintenschnecke, Sepia L.), zu den Tintenschnecken (s. d.) und zwar zu den zehnarmigen Zweikiemern
gehörige Tiere mit ovalem Körper, langen, schmalen, hinten getrennten Flossen, langen, ganz zurückziehbaren Fangarmen und
kalkiger, poröser innerer Schale (Schulpe). Die Eier, von der Gestalt der Weinbeeren,
werden an allerlei Gegenstände abgelegt
(See-, Meertrauben). Die gemeine S. (gemeiner Tinten-, Kuttel- oder Blackfisch, S. officinalisL.), bis zu 45 cm groß,
findet sich in allen europäischen Meeren, am häufigsten an den holländischen und adriatischen Küsten. Am lebenden Tier ist
besonders schön der Farbenwechsel zu beobachten, welcher der S. gleich allen andern Tintenschnecken eigen ist und von der
Zusammenziehung oder Ausdehnung eigner Farbstoffzellen (Chromatophoren, s. d.) herrührt (s. Tafel »Mollusken und Tunikaten«).
Die Schulpe (weißes Fischbein, Blackfischbein, Os Sepiae) ist 12-25 cm lang, 4-8 cm breit, länglich oval
und auf beiden Seiten gewölbt, flacher auf der festern Ober- als auf der zelligen oder porösen Unterseite, weiß, spröde,
leicht zerbrechlich, schmeckt salzig, enthält 85 Proz. kohlensauren Kalk, 4 Proz. organische Substanz, außerdem Wasser u.
Salze. Man gebraucht sie als absorbierendes Mittel und fein gepulvert oder auch gebrannt zu Zahnpulvern, in der Technik zu Gießformen
für Goldarbeiter, als Poliermittel.
Das schlechte, zähe Fleisch der S. wird in Italien viel gegessen. Aus dem braunen, im sogen. Tintenbeutel (s.
Tintenschnecken) befindlichen Saft, mit welchem die S. das Wasser verdunkelt, um eine Beute zu erhaschen
oder einem Feind zu entgehen, bereitet man die unter dem Namen S. bekannte braune Malerfarbe. Der eingetrocknete Saft ist glänzend
dunkelbraun, unlöslich in Wasser und Weingeist, aber löslich in ätzenden Alkalien. Zur Benutzung als Wasserfarbe trocknet
man den frischen Saft so schnell wie möglich, reibt ihn mit Ätzkalilauge an, kocht ihn ½ Stunde, filtriert
und neutralisiert das Filtrat. Den Niederschlag wäscht man aus, trocknet ihn und verreibt ihn mit Gummi arabikum. Die beste
Sorte kommt aus Rom.
Flecken in der ital. Provinz Campobasso, unweit des Tamaro, an der Eisenbahn Benevent-Termoli,
hat mehrere Kirchen, Tuch- und Papierfabrikation und (1881) 3435 Einw. In der Nähe Überreste der alten Sabinerstadt Sepinum.
Johann Nepomuk, kathol. Kirchenhistoriker, geb. zu
Tölz in Oberbayern, studierte zu München Philosophie und Theologie. Nachdem er 1845 und 1846 den Orient, besonders Syrien, Palästina
und Ägypten, bereist hatte, erhielt er die Professur der Geschichte an der Münchener Universität, ward aber 1847 mit sieben
seiner Kollegen abgesetzt und aus der Hauptstadt verwiesen. Dafür 1848 in das Frankfurter Parlament, 1849 in
die bayrische Kammer gewählt, ward er 1850 reaktiviert.
Wegen persönlicher Beziehungen wurde S. im Dezember 1867 plötzlich in Ruhestand versetzt (vgl. seine Schrift »Denkschrift in
Sache meiner Quieszierung«, Münch. 1868). 1868 in das deutsche Zollparlament, 1869 wieder in die bayrische
Kammer gewählt, war er hier in den kritischen Zeiten von 1870 und 1871 einer der einflußreichsten Vertreter der deutsch-nationalen
Sache und übernahm 1872 im Auftrag des Deutschen Reichs eine neue Reise nach Palästina. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben:
»Das Leben Jesu Christi« (Regensb. 1842-46, 5 Bde.; 2. Aufl.
1853-1862, 6 Bde.);
»Das Heidentum und dessen Bedeutung für das Christentum« (das. 1853, 3 Bde.);