wie der
Boden und auf der Unterseite hell gefärbt, so daß
sie den über und unter ihnen fliegenden oder schwimmenden
Räubern
gleich schwer erkennbar sind. Einige
Tiere bedecken den
Rücken mit Schmutz,
Algen,
[* 1] Meerschwämmen und Korallenpolypen etc.,
um sich unkenntlich zu machen (s.
Maskieren).
Manche Krebsarten,
Kopffüßer,
Fische,
[* 2]
Amphibien und
Reptilien
(Chamäleon) vermögen durch Zusammenziehung oder
Ausdehnung
[* 3] sternförmiger, mit flüssigen
Pigmenten gefüllter
Zellen, die
dicht unter der durchscheinenden
Haut
[* 4] liegen, sich ihrer jeweiligen Umgebung durch hellere oder dunklere Färbung ähnlich
zu machen.
Diese sogen. chromatische
Funktion wird durch den auf die
Augen wirkenden Helligkeitsreiz in
Bewegung gesetzt, und derartige
Fische färben sich nach einseitiger
Blendung auf der entsprechenden (entgegengesetzten) Körperhälfte
dauernd dunkel. Auch viele Schmetterlingspuppen und
Kokons sollen nach neuern Untersuchungen die allgemeine Färbung ihrer
Umgebung erhalten.
MancheTiere entfalten besondere Schreckzeichnungen, wie gewisse Nachtschmetterlinge mit lebhaft gezeichneten
und gefärbten Unterflügeln, die bei
Tage nur bei plötzlicher Aufstörung sichtbar werden und von andern
als Ablenkungsfarben, welche die
Bisse der
Insektenfresser
[* 5] nach ungefährlichen
Stellen ableiten, gedeutet werden.
Diese
Selbstverstümmelung kommt nur bei solchen
Tieren vor, denen die abgestoßenen Teile durch sogen.
Regeneration leicht
wieder wachsen, und das
Abwerfen erfolgt vielfach an einer ganz bestimmten
Stelle durch eine vom
Wissen
und
Wollen des
Tiers unabhängige, durch allerlei
Reize in Thätigkeit versetzte reflektorische Muskelspannung. Sehr merkwürdig
sind ferner die
Schutz- und Trutzbündnisse mit
Tieren, die sich einer gefürchteten
Schutzwaffe erfreuen und die gegen Verabreichung
von
Wohnung und
NahrungPflanzen und
Tieren als Schutzwachen dienen (s.
Symbiose).
Alle diese S. werden von der
neuern Weltanschauung als Züchtungsergebnisse der natürlichen
Auslese betrachtet, welche von gewissen
Gattungen nur diejenigen
Arten am
Leben ließ, welche sich durch derartige Abänderungen der Gestalt, Färbung,
Zeichnung, Lebensweise etc. behaupten
konnten (s.
Darwinismus, S. 566).
(Schützengilden),
Vereine von
Bürgern, welche Übung in der Handhabung der
Waffen,
[* 13] namentlich
des Schießgewehrs, bezwecken, der letzte Rest der alten Waffenfähigkeit, die einst dem deutschen
Bürger wie als
Recht so
auch als
Pflicht zustand und mit der Machtentwickelung der
Städte aufs engste zusammenhing. Während die patrizischen
GeschlechterWaffen und
Rüstung
[* 14] der
Ritter annahmen, wählten die übrigen, nach
Zünften oder Stadtvierteln geordneten
Bürger andre
Waffen, vornehmlich
Bogen
[* 15] und
Armbrust
[* 16] (s. d.), und zur Übung in wirksamer
Führung derselben bildeten sich Schützenvereine
in der damals üblichen Form von
Gilden.
Dieselben hatten Schützenhäuser und Schießbahnen, eine durch Beiträge und Vermächtnisse gegründete und unterhaltene
Vereinskasse und hielten jährlich
Schützenfeste ab, welche für die
Bürger bald dieselbe Bedeutung wie die
Turniere für
die
Ritter gewannen. Die Glanzzeit dieser
Feste fällt in das 15. und 16. Jahrh. und dauerte noch bis ins 18. hinein, sie dienten
den
Städten zur Schließung oder
Befestigung von Bündnissen und erhielten dadurch auch eine politische
Bedeutung.
Jede Schützengesellschaft wählte aus ihrer Mitte einen
Hauptmann und Schützenmeister, einen Kleinodienmeister und einen
Pritschenmeister. Die beiden erstern wurden jährlich durchs
Los bestimmt, zum Pritschenmeister gehörte
Humor und
Witz, der
Schützenkönig verdankte seine
Würde seiner Geschicklichkeit. Die meisten S. besaßen ein silbernes
Bild ihresSchutzpatrons,
des heil.
Sebastian, an welchem die
Pfeile zu
Haltern der silbernen
Schilde mit den
Wappen
[* 17] der
Könige,
Schützen- und Kleinodienmeister
dienten, und das der Kleinodienmeister nebst den Festpokale in Verwahrung hatte.
Die
Fahne blieb beim
Hauptmann, und der Pritschenmeister, der seinen
Namen von seiner
Pritsche, einem klatschenden
Kolben von
Holz
[* 18] oder
Messing, hatte, war der Lustigmacher der
Gesellschaft, ahndete mit Pritschenschlägen die Ungebühr
und Ungeschicklichkeit einzelner
Schützen, verspottete Fehlschüsse und hielt die Zuschauer in
Ordnung. Nach ihm hieß der
letzte
SchußPritschenschuß. Jede
Gesellschaft hatte ihre
Rechte und
Freiheiten sowie ihre geschriebenen und von dem
Magistrat
oder Landesfürsten bestätigtenStatuten, welche nicht nur das Verhalten beim
Schießen,
[* 19] sondern auch
das äußere und moralische Betragen der
Schützen regelten. Von dem
Glanz der niederländischen
Schützenfeste im 15.-17. Jahrh.
legen die großen Paradebilder von
Rembrandt,
Hals,
Helst etc. lebendiges
Zeugnis ab. Mit dem Aufhören ihres ursprünglichen
Zwecks verloren die S. nach und nach ihre Bedeutung und sanken zu bloßen Vergnügungsgesellschaften
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