Angaben sind die zuletzt genannten
Monate stets inkl. zu verstehen.) Für die im deutschen Vogelschutzgesetz vom geschützten
Vögel
[* 1] erstreckt sich die S. auf den Zeitraum vom 1. März bis 15. Sept. (s.
Vogelfang und
Vogelschutz). Für
Robben
[* 2] ist durch
Reichsgesetz
vom eine S. eingeführt. Auch für
Fische
[* 3] sind Schonzeiten festgesetzt (vgl.
Fischerei,
[* 4] S. 302).
(spr. skuhlkräft),HenryRowe, amerikan. Ethnograph und
Historiker, geb. zu Watervliet im
StaatNew York, studierte seit 1807 in
New YorkNaturwissenschaften, bereiste 1817 und 1818 den
Westen, wurde 1820 zum
Geologen einer Erforschungsexpedition nach den Kupfergegenden des Obern
Sees ernannt, machte dann
Reisen im Mississippithal
und ging 1823 als Indianeragent nach Sault
Ste.
Marie in
Michigan. Hier heiratete er die Enkelin eines frühern
Indianerhäuptlings, war 1828 bis 1832 Mitglied der Territorialgesetzgebung, setzte 1836 bei den
Indianern eine Abtretung
von Land an die
Union im
Umfang von 16 Mill.
Acres durch und wurde 1839 zum Hauptagenten des nördlichen
Departements ernannt.
Im Auftrag der
NewYorkerLegislatur stellte er 1845 eine
Statistik über die »sechs
Nationen« im
StaatNew York
auf und schrieb:
»Information respecting the history, condition and prospects of the
Indian tribes of the
United States of America«
(Philad. 1851-55, 5 Bde.). Er
starb in
Washington.
[* 6] Von seinen zahlreichen übrigen Werken verdienen Erwähnung:
»Personal memoirs of a residence
of thirty years with the
Indian tribes« (Philad. 1853) und »Narrative
of an exploratory expedition to the sources of the
MississippiRiver 1832« (das. 1854).
Stadt in der niederländ.
ProvinzSüdholland,
BezirkRotterdam,
[* 7] rechts am
Lek, Sitz eines Kantonalgerichts,
hat 4
Kirchen, einen
Hafen, Bleiweißfabrikation, zahlreiche
Gold- und Silberschmiede, Lachsfang und (1887) 4013 Einw.
die hinterste, untere
Spitze eines
Segels, welche sich beim
Segeln am
Wind am meisten leewärts befindet.
Am S. greifen die Schooten
(Geitaue) an, welche, aus
Tauwerk, bei den Marssegeln auch aus
Kette bestehend und im allgemeinen
als
Talje geschoren, die
Verbindung desSegels mit dem Schiffskörper vermitteln und einen Teil des
Druckes
des
Segels auf diesen
übertragen.
1)
Johanna, Romanschriftstellerin, geboren im Juli 1770 zu
Danzig,
[* 8] Tochter des
Senators Trosina, wurde
früh an den
Bankier S. verheiratet und unternahm mit demselben mehrere größere
Reisen durch einen großen Teil
Europas. Nach
demTod ihres Gemahls wandte sie sich 1806 nach
Weimar,
[* 9] wo sich bald ein geselliger
Kreis
[* 10] um sie bildete,
in dem auch
Goethe vielfach verkehrte. Von 1832 bis 1837 lebte sie in
Bonn,
[* 11] dann in
Jena,
[* 12] wo sie starb. Sie lieferte
Reisebeschreibungen,
Romane und
Charakteristiken, die durch feineBeobachtung und anziehende
Darstellung den
Beifall der Lesewelt fanden.
Ihre »Sämtlichen
Schriften« erschienen in 24
Bänden (Leipz. u. Frankf. 1830-31),
ihr litterarischer
Nachlaß unter dem
Titel: »Jugendleben und Wanderbilder« (Braunschw.
1839, 2 Bde.; neu hrsg. von
Cosack,
Danz. 1884).
2)
Arthur, berühmter deutscherPhilosoph, Sohn der vorigen, geb. zu
Danzig in reicher Handelsfamilie,
bildete sich auf
Reisen sowie in
England und
Frankreich für den Kaufmannsstand, entschied sich nach dem
Tod seines
Vaters für
die Gelehrtenlaufbahn, ließ sich in
Göttingen,
[* 14] 21 Jahre alt, als
»Philosoph« immatrikulieren, studierte daselbst, in
Berlin,
[* 15] woFichte
[* 16] ihn abstieß, und in
Jena, ging nach Vollendung seines Hauptwerks: »Die
Welt als
Wille und
Vorstellung«
(Leipz. 1819),
nach
Italien,
[* 17] habilitierte sich dann an der
UniversitätBerlin ohne Erfolg und zog sich, dadurch gegen die »Philosophieprofessoren«
erbittert, seit 1831 nach
Frankfurt
[* 18] a. M. ins Privatleben zurück, wo er ausschließlich seiner philosophischen
Schriftstellerei lebte und am
Lungenschlag starb. Seine Hauptschriften sind außer dem
oben genannten Hauptwerk,
das bei der 2.
Auflage (1844; 6. Aufl. 1887, 2 Bde.)
um einen zweiten »unentbehrlichen«
Band
[* 19] vermehrt erschien: seine Promotionsschrift Ȇber die vierfache
Wurzel
[* 20] des
Satzes vom
zureichenden
Grund« (Rudolst. 1813; 4. Aufl., Leipz.
1875),
welche das
Fundament seiner
Logik, Ȇber den
Willen in der
Natur« (Frankf. 1836; 3. Aufl., Leipz. 1867),
welche seine
Naturphilosophie enthält, und »Die beiden Grundprobleme der
Ethik« (Frankf. 1841; 3. Aufl., Leipz. 1881),
zwei Abhandlungen,
deren eine über das
Mitleid als
Fundament der
Ethik, die andre über seine (deterministische)
Ansicht von der
Willensfreiheit handelt; ferner Ȇber das
Sehen
[* 21] und die
Farben« (das. 1816, 3. Aufl. 1870); »Über
den
Willen in der
Natur« (Frankf. 1836; 4. Aufl., Leipz. 1878). Die größte
Verbreitung haben seine unter dem
Titel:
»Parerga und
Paralipomena« (Berl. 1851; 6. Aufl. 1888, 2 Bde.)
gesammelten kleinern geistreich-barocken
Schriften gefunden, unter denen der
Aufsatz gegen die »Philosophieprofessoren«
durch seine maßlose Heftigkeit, jener »Über das Geistersehen« durch die
darin sich offenbarende
Neigung zur
Mystik berühmt geworden ist. Als Sonderausgaben erschienen: »Aphorismen zur Lebensweisheit«
(aus
»Parerga und
Paralipomena«, 1886, 2 Bdchn.) und »Über den
Tod und sein
Verhältnis zur Unzerstörbarkeit
unsres
Wesens an sich«;
Die »Sämtlichen Werke«
des sich selbst mit
Stolz so bezeichnenden »Oligographen« sind von
Frauenstädt nach Schopenhauers
Tod in 6
Bänden (Leipz. 1873-74, 2. Aufl. 1877 u.
1888) herausgegeben worden. Schopenhauers
Philosophie knüpft an
Kants (s. d.) Vernunftkritik an und zwar,
wie die
Fichtes (s. d.), an deren idealistisches, statt, wie die
Herbarts (s. d.), an deren realistisches
Element; dieselbe
erklärt nämlich, wie
Kant, die in
Raum und Zeit gegebenen
Dinge für bloße
Erscheinungen, den
Raum und die Zeit, wie dieser,
für subjektive (reine, apriorische) Anschauungsformen, verwirft aber, wie
Fichte, im
Gegensatz zu
Kant
den (realistischen) Rückschluß von dem Vorhandensein der
Erscheinung auf die
Existenz eines hinter derselben vorhandenen
und dieselbe verursachenden (übrigens seiner
Qualität nach unbekannt bleibenden)
Dingesan sich als Selbstwiderspruch, weil
Kant den
Schluß von der
Wirkung auf die
Ursache für eine dem urteilenden
Subjekt als solchem anhaftende
(subjektive) Urteilsform (ohne objektive Geltung) erklärt habe. Die vom
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