der Hauptgöttersitz der slaw.
Wilzen oder
Obotriten, lag nach der
AnnahmeDietmars vonMerseburg
[* 6] im
Gau der Redarier,
am
Meer, vier Tagereisen von
Hamburg,
[* 7] in einem
See, ringsum von einem
Hain umgeben, soll von
KaiserOtto I. 955 verbrannt,
später auf drei
Inseln wiederhergestellt, 1150 jedoch vom
HerzogHeinrich dem
Löwen
[* 8] gänzlich zerstört worden sein. Die Forschungen
nach der Stätte des alten Tempelheiligtums sind neuerdings von mecklenburgischen Altertumsvereinen mit
Eifer aufgenommen
worden, bis jetzt aber ohne wesentlichen Erfolg; am wahrscheinlichsten lag dasselbe beim heutigen Dorf
Prillwitz am Tollensesee.
(Retinasphalt, gelbes
Erdharz), Mineral aus der
Ordnung der
Harze, findet sich amorph, in
rundlichen
Massen oder stumpfeckigen
Stücken, derb, eingesprengt und als Überzug, auch erdig, in Braunkohlenlager. Es ist
weißlich, gelblich bis braun, fettglänzend, durchscheinend bis undurchsichtig,
Härte 1,5-2, spez. Gew. 1,05-1,15.
Die chemische
Zusammensetzung der dem Retinit beigezählten fossilen
Harze differiert so außerordentlich, daß
gewiß verschiedene
Stoffe unter dem gleichen
Namen begriffen werden.
Retinospora obtusa Sieb. et Zucc.
(Chamaecyparisobtusa Sieb. et Zucc.),
ein 20-30 in hoher, rasch wachsender
Baum in
Japan
[* 13] mit pyramidenförmiger
Krone, schwach zusammengedrückten
Zweigen,
oben und
unten sehr kleinen, eirunden, an der Seite gekielten, großen, stumpfen Blättern und runden, erbsengroßen
Beerenzapfen,
wird bei uns in mehreren
Abarten als
Zierpflanze kultiviert. Ebenso die kleinere Retinospora pisifera Sieb. et Zucc.
(Ch. pisifera Sieb. et Zucc.)
und Retinospora squarrosa Sieb. et Zucc.,
beide ebenfalls aus
Japan, mit gewöhnlich nadelförmigen Blättern, die unterseits eine weißliche Längsbinde besitzen.
erwidern, eine
Retorsion (s. d.) ^[= (lat.), die Erwiderung nachteilige Anordnungen der einen Staatsregierung durch gleichfalls benachtei ...] anwenden.
(lat.), die Erwiderung nachteilige
Anordnungen der einen Staatsregierung durch gleichfalls benachteiligende
Maßregeln seitens einer andern. Die ist der Veranlassung und dem
Zweck nach mit den
Repressalien (s. d.) verwandt, unterscheidet
sich aber insofern von ihnen, als letztere die Erwiderung einer ungerechten
Handlung sind, während die
Retorsion sich nur gegen eine unbillige Maßregel des andern Teils richtet. Die Retorsion hält sich daher
an und für sich innerhalb der
Grenzen
[* 15] eines rechtlich zulässigen
Verfahrens. Als Retorsion wird z. B. gebraucht die Entziehung von
Vergünstigungen, die den
Unterthanen des andern
Staats eingeräumt waren, und die
Auflegung von Eingangszöllen
(Retorsionszöllen) auf dort erzeugte
Waren, indem das
Prohibitivsystem des einen durch ein Retorsionssystem des andern
Staats
erwidert wird. In der
Rhetorik ist eine
Redefigur, durch welche man einen vom Gegner vorgebrachten
Beweis zu seinen (des Redners)
eignen gunsten gebraucht.
Auch die cylindrischen
Gefäße, in welchen
Steinkohlen,
Holz,
[* 19]
Torf etc.
behufs der Leuchtgasbereitung erhitzt werden, heißen Retorten (s.
Leuchtgas,
[* 20] S. 733).
(franz., spr. -tuhsch,Retouchieren), das
Auffrischen alter verblichener Gemälde sowie das Überarbeiten
eines neuen eignen oder fremden Gemäldes, die letzte, nur stellenweise ansetzende
Arbeit an einem auf der
Staffelei befindlichen
Gemälde
vor der Vollendung;
auch das Umarbeiten oder Umstechen einer durch wiederholten
Abdruck abgenutzten
Kupferplatte.
(Retouren), im
Seehandel die Rücksendungen von
Waren aus überseeischen
Ländern, dann überhaupt
Waren, welche
von einem
Ort als unverkäuflich zurückkommen;