periodisch erscheinende Werkes mit seinem die Redaktion betreffenden
Geschäft zugleich die Vertretung des
Inhalts des Werkes
oder der
Zeitschrift der Obrigkeit gegenüber nach Maßgabe der Preßgesetzgebung übernommen, so heißt er verantwortlicher
Redakteur. Als solcher muß er mit Angabe seines Wohnorts auf jeder Nummer der
Zeitschrift etc. genannt sein, widrigenfalls eine
Konfiskation der betreffenden Druckschrift erfolgen kann (s.
Presse,
[* 1] S. 333 f.). Nicht selten sind der
Herausgeber und der Redakteur verschiedene
Personen. Auch können für den
Inhalt einer
Zeitung mehrere Redakteure durch Nennung ihrer
Namen dem
Gesetz gegenüber für spezielle
Teile verantwortlich sein. Der oberste
Leiter einer
Zeitung heißt Chefredakteur, dem sich die Abteilungsredakteure
gewöhnlich unterzuordnen haben. Das ganze
Institut nennt man Redaktion.
Vgl. Honigmann, Die Verantwortlichkeit des Redakteurs
(Bresl. 1885).
(lat.
Oratio), im allgemeinen die sprachliche
Darstellung derGedanken; im engern
Sinn die zusammenhängende, logisch
geordnete und kunstgemäß ausgearbeitete Darlegung von
Thatsachen, Begründungen undBeweisen über ein
bestimmtes
Thema, um auf die Einsicht und das
Herz derHörer eine entscheidende
Wirkung zu gewinnen. Die Rede bildet mit der Abhandlung
die beiden
Arten der didaktischen oder lehrhaften
Prosa. Während aber erstere ihren
Zweck durch bloße Überzeugung zu erreichen
sucht, braucht die kunstgemäße Rede nach der Überzeugung auch noch die Überredung; neben der
Einwirkung auf den
Verstand nimmt sie auch die Einbildung in Anspruch und wirkt namentlich mit deren
Hilfe auf das
Gefühl ein,
und zwar insofern auf diesem der
Wille beruht, dessen thatsächliche Äußerung hervorzurufen der Endzweck des Redners ist.
Man unterscheidet im allgemeinen drei Hauptarten von
Reden: die politische eine
Erörterung von
Grundsätzen
der Staatsweisheit, durch einen thatsächlichen
Anlaß hervorgerufen und einen thatsächlichen
Zweck verfolgend;
die gerichtliche
Rede, welche in derselben praktischen Doppelbeziehung die
Wahrheiten des
Rechts, die rechtlichen
Grundsätze, darzulegen und zu
behaupten hat und entweder anklagt oder verteidigt, und die geistliche Rede, welche aufs
Anlaß des göttlichen
Wortes die
Wahrheiten der
Religion verkündet und auf die religiöse
Erbauung der Zuhörer abzielt (s.
Predigt).
Während die
beiden ersten
Arten von
Reden nur bei Völkern zur
Ausbildung gelangen können, denen eine freie
Öffentlichkeit des Staatslebens
vergönnt ist, also in
Republiken und konstitutionellen
Staaten (wie die politische Rede namentlich bei den
Griechen und Engländern, die gerichtliche bei den
Römern), so gehört die dem heidnischen
Altertum fremde geistliche Rede den
monotheistischen
Religionen im allgemeinen zu eigen (nicht bloß dem
Christentum, sondern auch dem
Judentum u. dem Mohammedanismus),
hat sich aber, getragen durch den
Gehalt des religiösen Bekenntnisses und durch die anderweitig
Bildung,
in der christlichen
Welt zur höchsten
Stufe der Vollkommenheit erhoben.
Außer diesen gibt es noch
Reden anderer Art, wie
Lobreden,
Reden, die bestimmt sind, die
Verdienste eines
Lebenden oder
Toten
zu verherrlichen, daher mehr
Charakteristiken als eigentliche
Reden sind (z. B.
Engels Rede aufFriedrich d. Gr.,
Goethes Rede auf
Wieland, die französischen
»Éloges«); Schulreden,
Reden bei akademischen und Schulfeierlichkeiten, die im
Grund
nur Abhandlungen über wissenschaftliche Themata sind (z. B.
Schillers Rede:. »Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?«);
Begrüßungs- und Festreden,
Ansprachen und andre Gelegenheitsreden.
Den Inbegriff der
Regeln und
Gesetze derRedekunst
gibt die
Rhetorik (s. d.). Was zunächst den
Bau einer Rede betrifft, so zerfällt dieselbe nach der einfachsten
Annahme in drei
Glieder:
[* 3] den Eingang (exordium), die Ausführung oder Abhandlung (disputatio) und den Beschluß (conclusio). Der erste
Teil, das
Éxordium, hat nach
Cicero die Bestimmung, den Zuhörer wohlwollend, aufmerksam und gelehrig (benevolum,
attentum, docilem) zu machen, und zerfällt diesem
Zweck gemäß wieder in drei Unterglieder: a) die sogen.
Captatio benevolentiae,
mit der sich der Redner an das
Gefühl des Zuhörers wendet und die Geneigtheit desselben zu gewinnen sucht; b) die
Narratio
facti, die
Erzählung des der Rede vorliegenden thatsächlichen Anlasses, wodurch die
Aufmerksamkeit des
Zuhörers erregt wird, und c) die
Expositio, d. h. die Darlegung des Hauptgedanken oder der theoretischen
Wahrheit, welche
sich aus jenem faktischen
Anlaß ergibt, und die als
Thema im folgenden zweiten Hauptteil der Rede ausführlicher behandelt werden
soll.
Während also im
Exordium, das die Grundlage des gesamten
Baues der Rede bildet, neben dem
Verstand (zum
Zweck
der Überzeugung) auch bereits
Einbildungskraft und
Gefühl (zum
Zweck der Überredung) in Anspruch genommen werden, verfolgt
der zweite Hauptteil der Rede, die
Disputatio, einzig und allein den
Zweck der Überzeugung und wendet sich daher vorzugsweise
an den
Verstand. Die aufgestellte
Wahrheit wird erschöpfend durchgesprochen, weil der Redner sie zu behaupten
und zu verfechten hat entweder gegen eine wirklich und ausdrücklich entgegengesetzte, ja ihm feindselige Meinung (wie das
in der weltlichen
Redekunst gewöhnlich der
Fall), oder
weil er (wie der geistliche Redner) allem
Zweifel an der
Wahrheit und
aller Verneinung derselben wenigstens vorbeugen muß.
In der weltlichen
Redekunst wird dieser zweite Hauptteil nicht selten wieder in zwei Teile zerlegt: a) die
Erklärung, die
weitere
Erörterung und Auseinandersetzung des in der
Expositio nur kurz vorgelegten theoretischen
Satzes, und b) die Beweisführung,
die sowohl apriorisch (auf begriffliche
Abstraktionen gestützt) als aposteriorisch (auf der
Erfahrung beruhend) sein
kann, obschon
Erfahrungsbeweise als einleuchtender und anschaulicher dem Redner dienlicher sind als die abstraktern Begriffsbeweise.
Im dritten Hauptteil der Rede, der
Conclusio, nähert sich die Rede dem Zeitpunkt, in welchem sich nach
Ansicht des Redners die
gewonnene Überzeugung praktisch bethätigen soll; es gilt, aus der Einwirkung auf den
Verstand nun auch
die vollste und nachdrücklichste Einwirkung auf den
Willen zu entwickeln, und dies geschieht, indem von seiten der
Phantasie
her das
Gefühl angeregt wird. Wie beim Eingang, ergeben sich auch beim Beschluß der Rede oft wieder drei Unterabteilungen:
a) die
Rekapitulation, eine gedrängte Zusammenfassung des
Resultats, das sich aus der ganzen weitläufigen
Disputatio für die Überzeugung ergeben; b) der pathetische Teil, worin der Redner dem Zuhörer den praktischen
Zweck der Rede ans
Herz legt und ihn mit
Hilfe der
Phantasie so lebhaft
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