(spr. -móng),Stadt im franz.
DepartementTarn,
ArrondissementAlbi, unweit des Dadou, hat eine katholische
und eine protest.
Kirche,
Silber- und Kohlengruben, Wollindustrie u. (1881) 2532 Einw.
Die ist eine jüngere
Schwester des schon dem
Mittelalter entstammenden und wesentlich durch die Humanisten des 16. Jahrh.
ausgebildeten
Gymnasiums. Der lateinischen Buchgelehrsamkeit der Humanisten gegenüber forderten seit dem Ende des 16. Jahrh.
Männer wie
Rabelais, Namus,
Montaigne,
Bacon, Ratich,
Comenius,
Schuppius,
Locke, Leibniz u. a. beim
Unterricht
der
Jugend eine sorgfältige Berücksichtigung der wirklichen gegenwärtigen
Welt
(Realien) und des in ihr demnächst auszuübenden
Berufs.
Derart waren besonders die aus dem
Kreis
[* 3] der sogen. Pietisten auf Anregung A. H.
Franckes (s. d.) hervorgehenden Lehranstalten.
In diesem
Kreis fand man sich auch zuerst bewogen, neben den ältern Gymnasien ganz neue Anstalten für
die
Zwecke der Realbildung zu errichten. Die erste derartige Anstalt, welche auch den
Namen Realschule trug, war, soweit bekannt ist,
die von
ChristophSemler in
Halle
[* 4] 1706 gegründete. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen
Semler und
Francke ist nicht nachgewiesen,
wohl aber jenes Abhängigkeit von dem Jenenser
Mathematiker und pädagogischen Neuerer
ErhardWeigel.
Mehr Erfolg als dieser
Versuch hatte die 1747 von
Joh. Jul.
Hecker in
Berlin
[* 5] gestiftete Realschule, und gleichzeitig taucht der
Gedanke
der Einrichtung besonderer Nebenklassen an den gelehrten
Schulen »für die, so unlateinisch und ungriechisch bleiben wollen«,
mehrfach auf. Günstiger den Realschulen als
den Gymnasien und Lateinschulen des alten
Stils war die philanthropisch-pädagogische
Strömung, die im letzten Drittel des
Jahrhunderts im Anschluß an
Rousseaus
»Emil«, in
Deutschland
[* 6] namentlich durch
Basedow,
Oberwasser erhielt.
Des
KopenhagenerPredigersFr. Gabr.
ResewitzSchrift über »Die
Erziehung des
Bürgers« (1773) weckte hundertfachen
Widerhall und
führte ihren Verfasser als
Abt von
Klosterberge an die
Spitze einer der berühmtesten damaligen höhern
Lehranstalten
Deutschlands,
[* 7] wo er aber nur dürftige praktische Erfolge erzielte. Überhaupt ging wenig Haltbares unmittelbar
aus den pomphaft angekündigten Neuerungen hervor. Meist suchte man das
Alte mit dem
Neuen an denselben Anstalten zu vereinigen.
Nur in einzelnen großen
Städten waren neben den Gymnasien voll ausgestattete Realschulen zu ermöglichen.
Die meisten Gymnasien erhielten sogen. Bürgerklassen oder Realabteilungen, in welchen gegen
Wegfall des
Unterrichts im
Griechischen und Beschränkung des
Lateinischen Naturkunde,
Mathematik, neuere
Sprachen eine ausgedehntere
Pflege fanden. Der erste namhafte
Versuch, in die bunte Mannigfaltigkeit einheitliche
Gliederung zu bringen, war die »Vorläufige
Instruktion über die an den höhern
Bürger- und Realschulen anzuordnenden
Entlassungsprüfungen vom 8. März 1832«,
welche vom Geheimrat
Kortüm ausgearbeitet war und vom preußischen Unterrichtsministerium erlassen wurde.
Die Vorschriften dieser Instruktive verallgemeinern im wesentlichen nur das, was unter der umsichtigen Leitung des
Direktors
A. G. Spilleke an der
Berliner
[* 8] königlichen Realschule seit 1822 praktisch geworden war. Nur wurde gegen
Spillekes ursprünglichen
Plan das
Latein obligatorisch für die berechtigten Anstalten.
Neuen Aufschwung erhielt das Realschulwesen
durch die besonders vom Bürgerstand ausgehenden freiheitliche
Bewegungen der 40er Jahre und durch den gleichzeitig wachsenden
Einfluß der
Naturforschung auf das gewerbliche
Leben.
Auch arbeiteten in jener Zeit begabte und begeisterte Vertreter der Realschule, wie
Klumpp,
Mager,
Langbein u. a.,
für deren
Anerkennung und Vervollkommnung mit großem
Glück. In
Österreich
[* 9] erfolgte 1851 eine gesetzliche Regelung des Realschulwesens,
nach welcher
Ober- und Unterrealschulen unterschieden werden.
Dort, wie in
Bayern,
[* 10] wo statt der
Real- meist Spezialschulen für
Landwirtschaft,
Gewerbe etc. bestehen, wird das Hauptgewicht auf technische Vorbildung
(Zeichnen etc.) und Naturkunde
(Chemie) gelegt; die sprachliche
Bildung tritt mehr zurück. In andrer
Weise wurde die vielverhandelte
Frage in
Preußen
[* 11] zum vorläufigen
Abschluß gebracht durch die
»Unterrichts- und Prüfungsordnung der Realschulen und höhern
Bürgerschulen vom 6. Okt. 1859«. Diese
Ordnung unterschied Realschulen erster, Realschulen zweiter
Ordnung
und
Bürgerschulen.
Die Realschulen erster
Ordnung standen in Bezug auf Zahl der
Klassen, Dauer des Besuchs (in den drei untern
Klassen je ein Jahr,
in den drei obern je zwei), wissenschaftliche Vorbildung der Lehrkräfte etc. ganz den Gymnasien
gleich. Von den alten
Sprachen war die lateinische als pflichtmäßiges Unterrichtsfach beibehalten. Die
Realschulen zweiter
Ordnung hatten keinen so bestimmt vorgezeichneten
Lehrplan, sondern konnten sich hierin wie in der Zahl
und Auswahl der Lehrkräfte freier den örtlichen Verhältnissen anschließen. Sie durften, wenn sie auf die entsprechenden
Berechtigungen verzichteten, das
Latein ausschließen oder in die
Wahl der
Schüler stellen und die Besuchsdauer
sämtlicher
Klassen auf
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