Verkehr ebensogut bilden, wie auch absichtlich hervorgerufen werden (s.
Monopol). Der
Gegensatz zu ihm ist der
Schleuder-,
Spott-
oder Notpreis, welcher den Herstellungsaufwand nicht erreicht und ebenfalls sowohl die
Wirkung künstlicher
Ursachen
(Privilegium
der
Käufer,
Zwang gegen den Verkäufer etc.) als auch natürlicher (Unhaltbarkeit der
Waren, lange Produktionsdauer,
Furcht,
Panik etc.) sein kann.
Not- und Monopolpreise werden durch technische Verbesserungen (Konservierungsmittel,
Transportwesen),
Entwickelung von
Handel und
Verkehr, Verbreitung wirtschaftlicher Kenntnisse mit steigender
Kultur auf ein immer
engeres Gebiet begrenzt.
Ist der Preis eines
Gutes hoch im
Vergleich mit demjenigen von
Gütern gleicher Art, so nennt man das
Gut teuer, im
entgegengesetzten
Fall ist es billig oder wohlfeil.
Affektions- oder Liebhaberpreise nennt man die besonders hohen Preise,
welche einzelne aus persönliche
Gründen zahlen oder zu zahlen geneigt sind (vgl.
Affektionswert). Die zeitliche
Preisbewegung
(Steigen oder Sinken mit Schwankungen) nimmt bei verschiedenen
Gütern einen verschiedenen Verlauf (viele landwirtschaftliche
Erzeugnisse und
Immobilien gegenüber
Artikeln der
Industrie).
Der Preissteigerung der einen
Gattung steht gewöhnlich eine Preiserniedrigung der andern gegenüber. Die Preise aller
Waren
und Leistungen können gleichzeitig sich nur in gleicher
Richtung ändern, wenn auf seiten des
Geldes eine Änderung eintritt.
Kommen in kurzer
Frist, wie z. B. im 16. Jahrh., verhältnismäßig große
Massen edlen
Metalls in den
Verkehr, so ist die
Folge hiervon eine allgemeine Preiserhöhung mit starker
Verschiebung der Preisverhältnisse untereinander. Ein solcher Zustand heißt Preisrevolution.
Unter Preis versteht man auch eine für irgend eine Leistung (Preisaufgabe, Preisarbeit) ausgesetzt Belohnung, welche
den Wetteifer anspornen soll. So setzen
Regierungen Preise aus für neueErfindungen, für Lieferung der
besten oder meisten Erzeugnisse des
Gewerb- oder Kunstfleißes,
gelehrte Gesellschaften und
Körperschaften für die besten
Schriften (Preisschriften) über einen Gegenstand. Oft wird noch ein zweiter (geringerer) Preis oder ein
»Accessit« ausgesetzt.
Preisrichter ist die
Person, welche dazu berufen ist, bei
Ausstellungen oder Preiskämpfen die verschiedenen Leistungen zu
prüfen und den vorzüglichsten die ausgesetzten Preise zuzuerkennen.
(Preisliste,Preiszettel), amtliches, von vereinigten
Maklern oder von
Privaten für den
Handel, insbesondere
für den
Kommissionshandel, aufgestelltes Verzeichnis von
Waren oder Leistungen mit beigesetzten
Preisen.
(franz. commerce précaire), derjenige
Handel zwischen zwei miteinander kriegführenden
Nationen, welcher
unter der
Flagge einer dritten, neutralen
Nation heimlich betrieben wird.
(lat.), das Rechtsverhältnis, welches dadurch entsteht, daß jemand freiwillig
einem andern (dem Prekaristen) den
Besitz einer
Sache oder die Ausübung irgend einer sonstigen Befugnis
auf beliebigen
Widerruf überträgt;
(tschech. Přelouč, spr. prschelautsch), Stadt
in der böhm. Bezirkshauptmannschaft
Pardubitz, an der
Elbe und der
Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn (Wien-Prag,
mit Zweiglinie nach Kalkpodol), Sitz eines Bezirksgerichts, mit Rübenzuckerfabrik, Bierbrauerei,
[* 8] Perlmutterknopfdrechslerei
und (1880) 3437 Einw. 4 km westlich das Hofgestüt
Kladrub (s. d.).