Kreis des Königreichs Württemberg, umfaßt 3327 qkm (60,42 QM.), zählt (1885)
639,398 Einw., darunter 574,131 Evangelische, 55,688 Katholiken und 5515 Juden, und besteht außer der Stadt Stuttgart aus 16 Oberämtern:
alte Stadt in der hess. Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim, am Neckar, der hier die Steinach aufnimmt,
und an der Linie Heidelberg-Eberbach-Würzburg der Badischen Staatsbahn, hat eine Simultankirche, Gerberei, Parkettbödenfabrikation,
Schiffahrt, Schiffbau, Steinbrüche und (1885) 1431 Einw. Neckarsteinach war
sonst Sitz der sogen. Landschaden von Steinach, eines der verrufensten Raubrittergeschlechter, und kam 1802 von
Kurmainz an Hessen.
Dabei vier alte Burgen, deren eine, die Mittelburg, im mittelalterlichen Stil restauriert ist.
Neckarkreis, an der Mündung der Sulm in den Neckar und an der Linie Bietigheim-Jagstfeld
der Württembergischen Staatsbahn, 160 m ü. M., hat eine
schöne katholische und eine neue evang. Kirche, ein Schloß (ehemaliges Komtureigebäude des Deutschen Ordens), eine Latein-
und Realschule, ein Amtsgericht, eine Schiffswerfte, Strickmaschinenfabrikation, Ziegeleien, Dampfsägerei, bedeutenden Weinbau,
Holzhandel und (1885) 3009 meist kath. Einwohner.
die im obern und untern Neckarthal sowie in den Seitenthälern auf einem Areal von 8045 Hektar
wachsenden Weine.
Den Rebsatz bilden Elbling, Urban, Sylvaner, Trollinger, weniger Clävner, Riesling, Gutedel und Traminer.
Man gewinnt zum Teil einen geistreichen, gewürzhaften Wein, so bei Untertürkheim (Mönchberg), Kannstatt (Zuckerle), Mundelsheim
(Käsberg), Besigheim (Schalkstein), Kleinheppach (der Greiner) etc. Die Neckarweine werden auch zur Fabrikation von Schaumwein benutzt.
Jacques, franz. Staatsmann, geb. zu
Genf,
wo sein Vater, eingeborner Brandenburger, Professor des Staatsrechts war, erlernte die Handlung, trat 1750 in das Bankgeschäft
Vernet zu Paris und ward bald Teilhaber an demselben, welches während des Siebenjährigen Kriegs glänzenden Gewinn brachte.
Als er 1762 von dem Geschäft zurücktrat, hatte er bereits ein Vermögen von gegen 6 Mill. Frank erworben,
womit er gemeinschaftlich mit Thelusson ein großes Bankgeschäft gründete. 1768 ward er zum Ministerresidenten seiner Vaterstadt
bei dem französischen Hof ernannt und Syndikus der Ostindidischen Kompanie, in deren Interesse er 1769 sein Werk über das Merkantilsystem
schrieb.
Dem Staatsschatz kam er wiederholt mit seinem Reichtum und seinem Kredit zu Hilfe. Sein Haus war der Sammelpunkt
einer gewählten, geistreichen Gesellschaft. 1772 zog er sich von dem Bankgeschäft zurück, lenkte aber durch seine von der
Akademie gekrönte Lobrede auf Colbert (»Éloge de
Colbert«, Par. 1778; deutsch, Dresd. 1786),
die sich durch Würde des
Stils und leichtfaßliche Behandlung der wichtigsten Fragen der Nationalökonomie auszeichnete, sowie den »Essai sur la législation
et le commerce de grains« (Par. 1775, neue Ausg. 1848; deutsch,
Dresd. 1777), worin er gegen die Physiokraten auftrat, die öffentliche Aufmerksamkeit so auf sich, daß ihn Ludwig XVI. im
Juli 1776 zum Finanzrat ernannte und, obwohl er als Protestant keine Stimme im Staatsrat haben konnte, im
Juni 1777 als Generaldirektor des königlichen Schatzes an die Spitze der Finanzen stellte.
Uneigennützig, wohlwollend und gewandt, hatte Necker doch nicht die Eigenschaft eines schöpferischen Staatsmanns; seine Eitelkeit
hinderte ihn oft an der richtigen Erkenntnis der Dinge. Zunächst suchte er nur als guter Bankier zu wirtschaften
und das Defizit durch Anleihen, diese Schulden durch neue Schulden zu decken. Sein unbegrenzter Kredit in der Geschäftswelt und
seine Geschicklichkeit als Börsenmann bewirkten, daß er die Anleihen zu billigen Bedingungen erhielt und 1770-80 über 500 Mill.
neue Schulden machte, was Frankreich die Teilnahme am Krieg in Nordamerika nicht wenig erleichterte und Necker Dank
und Lob auch von seiten des Hofs eintrug. Allerdings setzte er auch einige Ersparungen durch, beseitigte die Generaleinnahmen
und 1780: 400 königliche Hofstellen, errichtete 1777 eine Diskontobank und ein Leihhaus (Mont de piété) in Paris, ordnete
und vereinfachte die Finanzverwaltung, wußte jedoch schließlich auch kein andres Mittel der Besserung
als die Reformen Turgots, und als er endlich in seinem »Compte rendu au roi« (Par. 1781; deutsch, Berl. 1787) den
Zustand der Finanzen, namentlich die Verschwendung des Hofs, rücksichtslos aufdeckte und diesen Bericht drucken ließ, darauf,
heftig angegriffen, als Anerkennung seiner bisherigen Leistungen den Eintritt ins Ministerkonseil beanspruchte,
erhielt er vom König plötzlich seine Entlassung. Er zog sich zunächst nach St.-Ouen zurück und begab sich 1784 in
die Schweiz, wo er in der Nähe von Genf
die Herrschaft Coppet erwarb.
Von hier aus schrieb er zur Rechtfertigung seiner öffentlichen Thätigkeit die Schrift »L'administration
des finances« (Lausanne 1784; deutsch, Lübeck 1785, 3 Bde.), und als Calonne 1787 die bald wieder eingetretene Zerrüttung
der Finanzen Neckers Verwaltung zuschrieb, begab sich dieser selbst nach Paris, widerlegte die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen
durch eine treffliche Denkschrift (1787) und geißelte hierauf, aus Paris ausgewiesen, in den »Nouveaux
éclaircissements für le Compte rendu« (1788) die Verwaltung Calonnes auf das schonungsloseste. In die Zeit seiner Zurückgezogenheit
fällt auch die Abfassung des beachtungswerten Werkes »für l'importance des opinions
religieuses« (Par. 1788; deutsch von Ströhlin, Stuttg. 1788),
worin sowie indem später erschienenen »Cours de morale religieuse« (Par. 1800, 3 Bde.)
er die Religion als die Grundlage der menschlichen Gesellschaft darzustellen suchte. Am trat Necker, von der öffentlichen
Meinung als der Retter aus der Notlage bezeichnet, mit dem Titel eines Generaldirektors der Finanzen von neuem in den Staatsdienst
ein und steigerte seine Popularität noch dadurch, daß er sich für die Einberufung der Generalstaaten
erklärte. Er eröffnete die Generalstaaten mit einer dreistündigen Rede, in welcher er die wirkliche Lage der Finanzen
verhüllte und nur ein Defizit von 56 Mill. angab. Vergeblich versuchte Necker durch die in der königlichen Sitzung vom 23. Juni verheißenen
Reformen den dritten Stand zur Nachgiebigkeit gegen den Hof zu bewegen. Dieser entschloß sich zu einem Staatsstreich, und Necker erhielt seine
Entlassung mit der Weisung, insgeheim Frankreich sofort zu verlassen,