mehr
vergrößert. Nach dem
Ausbruch der belgischen
Revolution von 1830 schloß sich ganz Luxemburg
,
[* 1] mit Ausnahme der
Bundesfestung und
ihres
Rayons, der
Bewegung an und ward auch von der provisorischen
Regierung zu
Brüssel
[* 2] für einen
Bestandteil
Belgiens
erklärt. Doch blieb nur der westliche französische Teil mit
Arlon belgisch. Durch den
Londoner
Traktat
kam der deutsche Teil des Großherzogtums wieder an den König der
Niederlande,
[* 3] sollte jedoch nicht mit den
Niederlanden
vereinigt, sondern als selbständiger
Staat verwaltet werden und ein
Staat des
Deutschen
Bundes bleiben.
Auch schloß sich Luxemburg
1842 dem
Zollverein an.
Wilhelm II. oktroyierte eine ständische
Verfassung,
welche jedoch einer neuen, der belgischen
Konstitution nachgebildeten Platz machen mußte.
Letztere wurde wiederum
beseitigt durch die von
Wilhelm III. verliehene
Verfassung, worin der
Kammer nur ein Zustimmungsrecht in der
Gesetzgebung
gelassen wurde. Die
Wahl war indirekt, die Zahl der Abgeordneten 31 und wurde alle drei Jahre zur Hälfte
erneuert.
Während der deutschen
Kämpfe im
Sommer 1866 bewahrte Luxemburg
Neutralität, blieb aber im
Zollverein und die
Festung
[* 4] in den
Händen
Preußens.
[* 5] Dieses wünschte zwar den
Eintritt des Ländchens in den Norddeutschen
Bund durchaus nicht; ebensowenig wollte es
Luxemburg
an
Frankreich überlassen und dem
Vertrag vom zustimmen, durch welchen der König der
Niederlande Luxemburg
an
Napoleon
III. verkauft hatte. Es betrachtete sein
Besatzungsrecht in Luxemburg
durch das Ausscheiden des
Landes aus dem
Deutschen
Bund nicht
als erloschen.
Indes trug
Bismarck auch Bedenken, dieses
Rechts wegen es auf einen
Krieg mit
Frankreich ankommen zu lassen.
Als daher 15. April die französische
Regierung auf die Erwerbung Luxemburgs
verzichtete, wenn
Preußen
[* 6] die
Festung räume, erklärte
sich
Preußen mit dem von Rußland gemachten
Vorschlag einer
Konferenz einverstanden (26. April). Diese trat 7. Mai
London
[* 7] zusammen; außer
den Großmächten nahmen
Holland und
Belgien daran teil.
Schon 11. Mai wurde der
Londoner
Vertrag unterzeichnet,
welcher die
Neutralität Luxemburgs
aussprach und dieselbe unter die kollektive
Garantie der unterzeichnenden Mächte stellte,
anderseits die Räumung der
Festung Luxemburg
seitens der preußischen
Truppen und die Schleifung der Werke festsetzte. Am 9. Sept. verließen
die letzten preußischen
Truppen die
Festung; länger ließ die Demolierung der Werke auf sich warten,
die erst 1872 ausgeführt wurde. Während des deutsch-französischen
Kriegs war Luxemburg
neutral, jedoch den
Franzosen geneigt und
mußte durch eine energische
Note des
Grafen
Bismarck zur gewissenhaften
Beobachtung der
Neutralität ermahnt werden.
Am übernahm
Deutschland
[* 8] die
Eisenbahnen von auf 40 Jahre in
Pacht, und damit ward die
Französische
Ostbahngesellschaft aus dem Land verdrängt.
Das
Militär wurde 1881 abgeschafft und nur ein kleines Gendarmeriekorps errichtet.
Beim bevorstehenden Erlöschen des oranischen
Mannesstamms in den
Niederlanden wird Luxemburg
von denselben getrennt werden und an das herzoglich nassauische
Haus fallen.
Vgl. Grövig, Luxemburg, Land und Volk (Luxemb. 1867);
Schotter, Geschichte des Luxemburger Landes (das. 1882);
Gläsener, Le [* 9] grand-duché de Luxemburg (das. 1885);
van Werveke, Beiträge zur Geschichte des Luxemburger Landes (das. 1886 ff.);
»Das Luxemburger Land«, Organ für vaterländische Geschichte etc. (das. 1882 ff.).