Lüften, Vermeidung von
Staub,
Rauch und Tabaksqualm, durch Aufstellen grüner
Pflanzen und durch Verdampfenlassen von
Wasser
auf dem
Ofen für eine gesunde und reine
Luft zu sorgen. Für wohlhabende, noch kräftige Kranke sind Winteraufenthalte in
Davos, für schwächere ein mildes südliches
Klima,
[* 1] welches der
Arzt für jeden einzelnen
Fall zu wählen
hat, empfehlenswert. Die Atmungswerkzeuge sind in vorsichtiger
Weise zu kräftigen, besonders dadurch, daß man den Kranken
anhält, möglichst oft recht tief und ruhig einzuatmen.
Luftröhrenkatarrhe sind auf jede
Weise zu vermeiden und, wenn sie sich einstellen, so schnell wie möglich zu beseitigen.
Hierzu ist es erforderlich, daß derPatient bei kalter und rauher
Witterung einen
Respirator (von
Jeffrey)
trage, der nur gleichmäßig warme
Luft in die
Lunge
[* 2] eindringen läßt. Auch ist das Tragen eines Flanellhemdes auf dem bloßen
Leib, das Warmhalten der
Füße durch wollene
Strümpfe, Korksohlen etc. sehr zu empfehlen. Die
Diät des Kranken muß darauf
gerichtet sein, ihn bei
Kräften zu erhalten. Er trinke daher fleißig frisch gemolkene warme Kuhmilch,
nähre sich mit weichen
Eiern,
Fleischbrühen, gut gekochtem oder gebratenem
Fleisch, gutem bayrischen
Bier etc.
Exzesse aller
Art im
Essen,
[* 3] Trinken,
Schwärmen sind zu verbieten, und der bei solchen Kranken ohnedies sehr rege
Geschlechtstrieb ist streng
in
Schranken zu halten;
Ruhe des
Gemüts ist zur Fristung solcher Kranken wesentlich erforderlich.
Ist die
Krankheit einmal bis zu einem gewissen
Grad fortgeschritten, so läßt sich nichts Wesentliches dagegen thun; die Aufgabe
des
Arztes ist es dann nur, dem Kranken auf symptomatischen Weg seine
Beschwerden zu erleichtern. Gewöhnlich klagt der
Schwindsüchtige am meisten über den
Husten, der ihn besonders nachts belästigt. Er ist durch schwache, allmählich zu steigernde
Morphiumdosen am besten zu bekämpfen.
Vgl.
Niemeyer, Klinische
Vorträge über die Lungenschwindsucht (Berl. 1867);
(Pneumonia contagiosa), dem
Rindvieh eigentümliche ansteckende und gewöhnlich seuchenartig auftretende
Lungen- und
Brustfellentzündung, die in ihrem vollständigen Verlauf zwei deutlich getrennte Stadien, ein
chronisches, fieberloses, und ein akutes, fieberhaftes, erkennen läßt. Das erste
Stadium, welches meist 4-6
Wochen, seltener
nur 2-3
Wochen, mitunter aber 3-4
Monate dauert, gibt sich gewöhnlich nicht deutlich zu erkennen.
Werden die
Tiere in diesem
Stadium der
Krankheit geschlachtet, so findet sich ein mehr oder minder großer Teil einer
Lunge vergrößert
und verhärtet und zeigt auf dem
Durchschnitt ein marmoriertes Ansehen, indem die netzförmig verbundenen, verbreiterten und
verhärteten, gelblich oder gelblichweiß erscheinenden Bindegewebszüge rote
Felder einschließen.
Bei vielen
Tieren tritt in dem ersten
Stadium der
KrankheitGenesung ein: das
Tier seucht unbemerkt durch. Wenn jedoch eine sehr
ausgedehnteVerhärtung in einer
Lunge entstanden war, so stirbt diese
Partie häufig ab (nekrotisiert)
und kapselt sich ein. Auch dann kann noch allmählich vollständige
Heilung, aber auch
Abzehrung eintreten. Bei andern
Tieren
folgt auf das chronische
Stadium und zwar meist plötzlich das zweite akute
Stadium der
Krankheit unter den
Symptomen einer
akuten
Lungen- oder
Brustfellentzündung mit fieberhaftem Allgemeinleiden.
Die
Tiere stehen mit gesenktem
Kopf, das Atmen ist beschleunigt und oft stöhnend, der
Husten erfolgt selten und mit mattem,
dumpfem
Ton;
Appetit und Wiederkäuen sind vermindert, mitunter gleich vom Anfang gänzlich verschwunden, der
Durst dagegen
ist oft gesteigert, die Milchsekretion sehr gemindert. Der
Puls ist beschleunigt, die
Körpertemperatur
erhöht, während die Extremitäten sich kalt anfühlen. Indem diese Krankheitserscheinungen heftiger werden, sterben die
Tiere manchmal infolge von
Erstickung.
Ist dies nicht der
Fall, so treten im weitern Verlauf des Übels nach und nach
Symptome großer Erschöpfung und zuweilen selbst
eines typhösen
Leidens hinzu. Der
Puls wird weicher und kleiner, das Atmen beengter, der
Herzschlag pochend
oder prallend; es tritt stinkende
Diarrhöe ein, auf dem
Rücken und unter der
Brust zeigen sich zuweilen wässerige Anschwellungen,
und 2-3
Wochen nach
Eintritt dieses
Stadiums gehen die
Tiere an Entkräftung zu
Grunde. Wenn die
Erscheinungen des akutenStadiums
von vornherein weniger heftig sind, dann tritt oft schon am 3.-5.
Tag wieder Besserung und allmählich
Genesung ein.
Oft erkranken nur verhältnismäßig wenige
Tiere, von großen Beständen nur 5-10 Proz., offenbar, während alle übrigen
unbemerkt durchseuchen, zum Teil auch von der
Seuche verschont bleiben. In andern
Fällen findet sich bei
der
Mehrzahl, selbst bei sämtlichen
Tieren des betreffenden Bestandes, das akute
Stadium der
Krankheit ein. Bei Zugochsen und
beim Weidevieh verläuft die
Seuche im allgemeinen viel günstiger als bei
Kühen. Im
Durchschnitt erkranken von den betroffenen
Viehbeständen 50 Proz. der
Tiere offenbar und gehen von diesen wieder 50 Proz. zu
Grunde.
Die einzelnen offenbaren Erkrankungen erfolgen gewöhnlich in mehr oder minder langen Zwischenzeiten aufeinander, und in
größern
Ställen kann die
Seuche sich monatelang hinziehen. Die
Ursache der ist stets die
Ansteckung; das
Kontagium wird mit
der Lungenausdünstung ausgeschieden und kann dann von andern
Tieren wieder eingeatmet, auch durch Zwischenträger
verschleppt werden. Es wird bei der
Krankheit schon während des chronischen
Stadiums und bis zur Beendigung der oft
Monate
dauernden
Rekonvaleszenz gebildet.
Durch solche
Tiere, welche scheinbar noch gesund sind oder überhaupt unbemerkt durchseuchen, sowie durch die Rekonvaleszenten
wird die
Seuche sehr häufig verschleppt. Auch in
Eisenbahnwagen und inStällen, in denen krankes Vieh
gestanden hat, kann andres Vieh infiziert werden. In großen Viehställen ist die
Seuche öfters stationär, indem immer wieder
neues, erkrankungsfähiges Vieh eingeführt wird, bevor der alte Bestand vollständig durchgeseucht ist.
Ein
Tier, welches die Lungenseuche einmal überstanden hat, wird höchst selten zum zweitenmal davon befallen. Auf
andre
Haustiere geht die Lungenseuche nicht über. Eine Behandlung der kranken
Tiere, deren Erfolg nach allen
Erfahrungen sehr zweifelhaft
erscheint, ist durch die neuere Viehseuchengesetzgebung untersagt worden.
Alle an der Lungenseuche erkrankten
Rinder
[* 6] müssen auf polizeiliche
Anordnung abgeschätzt und darauf getötet werden. Nach dem
Reichsgesetz vom wird der gemeine
Wert des getöteten
Tieres zu ⅘ dem
Besitzer ersetzt. Das
Fleisch der lungenseuchekranken
Rinder ist genießbar; nur wenn eine
eiterige oder jauchige
Blutvergiftung zur
Ausbildung gekommen ist, muß von der Verwertung des
Fleisches abgesehen werden. Die
kranken
Lungen sind in dem Seuchengehöft unschädlich zu beseitigen.
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