»Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung« und
Bezzenbergers »Beiträge zur
Kunde der indogermanischen
Sprachen«. Wörterbücher
lieferten Nesselmann
(Königsberg
[* 1] 1851) und Kurschat
(Halle
[* 2] 1872-74, 2 Bde.),
eine
Grammatik (das. 1876) ebenfalls Kurschat,
von dem bereits früher »Beiträge zur
Kunde der litauischen
Sprache«
[* 3] (Königsb. 1843 u. Berl.
1849) erschienen waren; »Beiträge zur Geschichte der litauischen
Sprache« gab
Bezzenberger
(Götting. 1877),
ein übersichtliches
»Litauisches Elementarbuch« J. Völkel (Heidelb. 1879) heraus.
Im J. 1879 bildete sich in
Tilsit
[* 4] eine Litauische litterarische
Gesellschaft, die in ihren »Mitteilungen« die interessanten
Überreste des gegen die
Deutschen,
Russen und
Polen stetig an
Boden verlierenden litauischen
Sprach- und Volkstums in möglichster
Vollständigkeit zu sammeln bestrebt ist. Die Litteratur des Litauischen ist äußerst unbedeutend, indem das einzige größere
selbständige Werk in litauischer
Sprache das Gedicht »Die
Jahreszeiten«
[* 5] ist, das von dem Dichter
Donalitius (Donaleitis) aus
dem 18. Jahrh. herrührt und von Rhesa (1818), von
Schleicher (Petersb. 1865) und Nesselmann (Königsb.
1868) herausgegeben wurde.
Außerdem gibt es nur
Gebetbücher u. dgl., die ältesten aus dem 16. Jahrh.,
und eine litauische
Bibelübersetzung des 17. Jahrh., die aber noch nicht wieder aufgefunden ist. »Litauische
Märchen,
Rätsel und
Lieder« gab
Schleicher heraus (Weim. 1857); andre Sammlungen von Volksliedern veröffentlichten Rhesa
(»Dainos«,
neue Aufl. von Kurschat, Berl. 1843),
Brugmann und
Leskien (»Litauische
Lieder und
Märchen«, Straßb. 1882) und
Chr.
Bartsch (»Dainu Balsai«,
Melodien litauischer
Volkslieder mit Textübersetzung etc., Heidelb. 1887). Über
litauische
Mythologie handelte
Schleicher in seinen »Lituanica« (Abhandlungen der
WienerAkademie 1854) u.
Bezzenberger in »Litauische Forschungen zur Kenntnis der
Sprache und des Volkstums der Litauer«
(Götting.
1882).
»Mythen,
Sagen und
Legenden der Zamaiten (Litauer)« gab Veckenstedt heraus (Heidelb. 1883, 2 Bde.).
Die interessanteste
[* 7]
Figur des altlitauischen Götterglaubens ist der Donnergott
Perkunos (s. d.).
(spr. littschfihld),Stadt im nordamerikan.
StaatIllinois, in fruchtbarer
Prärie, 70 km südlich von
Springfield, hat Dampfmühlen, Eisenbahnwerkstätte, Kohlengruben
und (1880) 4326 Einw.
dejustice (franz.,
spr. li d'schüstihs,
»Gerechtigkeitsbett«),
ursprünglich der erhabene Sitz, auf welchem die alten
Könige von
Frankreich, umgeben von ihren
Baronen
und
Pairs,
Gericht zu halten pflegten; später die feierliche Parlamentssitzung, in welcher der König, z. B.
bei besonders wichtigen Staatsangelegenheiten, Rechtshändeln der
Großen, Mündigkeitserklärungen, persönlich
erschien. Als die
Parlamente eine politische
Gewalt erlangt hatten und dieselbe immer mehr geltend zu machen suchten, bedienten
sich die
Könige solcher
Sitzungen auch, um das von jenen verweigerte Einregistrieren der
Edikte, welches die damals übliche
Form der
Verkündigung der
Gesetze war, durchzusetzen.
Der
Kanzler hielt alsdann den
Vortrag, leitete die mündliche
Abstimmung, die ohne
Diskussion vor sich ging,
und befahl einfach im
Namen des
Königs die Einregistrierung der auf solche
Weise zwangsweise durchgesetzten
Verordnungen.
Ludwig
XIV. hielt 1663 ein Lit de justice in Reitstiefeln ab, die Reitpeitsche in der
Hand.
[* 8] Am bekanntesten wurde das Lit de justice von 1787, in welchem
derVorschlag zur Versammlung der
Generalstaaten ^[richtig: Generalstände] gemacht wurde.
pendente (lat.), bei schwebendem
Prozeß (s.
Rechtshängigkeit). ^[= (Litispendenz), der Zustand einer streitigen Rechtssache, welcher durch die Klagerhebung eintritt. ...]
(franz. litre),
Einheit derHohlmaße im metrischen
System, = 1 Kubikdezimeter = 0,001cbm.
Es wird eingeteilt in 10 Deziliter zu 10
Zentiliter zu 10 Milliliter. 10 Liter machen ein Dekaliter, 10 Dekaliter oder 100 ein
Hektoliter, 10
hl oder 1000 ein
Kiloliter.
Getreide
[* 9] und Sämereien sowie
Spirituosen werden vornehmlich nach dem Hektoliter verkauft.
Die 1878 für Liter eingeführte BezeichnungKanne
[* 10] wurde 1884 durch
Reichsgesetz beseitigt;