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die zu Dresden [* 1] 1705 als Malerschule gestiftet und 1764 auf Bildhauer, Architekten und Kupferstecher erweitert. Die Kunstakademie zu Kassel [* 2] wurde 1774 von Landgraf Friedrich II. gestiftet und 1879 neu organisiert. Die Kunstakademie zu Leipzig [* 3] wurde 1764 gegründet und 1871 mit Ausdehnung [* 4] auf das Kunstgewerbe reorganisiert. Die Kunstakademie in Königsberg [* 5] wurde 1845 gegründet. Neben diesen Kunstakademien existieren in Deutschland [* 6] Kunstschulen, die zum Teil auch die Ziele von Kunstgewerbeschulen (s. d.) verfolgen.
Solche Kunstschulen gibt es in Berlin, [* 7] Breslau, [* 8] Danzig, [* 9] Frankfurt [* 10] a. M., Karlsruhe, [* 11] Stuttgart [* 12] und Weimar. [* 13] Die Akademie zu Wien [* 14] wurde 1692 von Kaiser Leopold I. begründet; 1872 erhob sie Kaiser Franz Joseph unter Reorganisation der Statuten zu einer »Hochschule der Kunst«. Den bedeutendsten Einfluß erlangten die Kunstakademien zu München [* 15] und zu Düsseldorf, [* 16] von denen die erste 1770 gestiftet und 1808 vom König Maximilian I. neu begründet, die andre 1767 gestiftet und 1822 von Friedrich Wilhelm III. erneuert wurde.
Die Akademie der Malerei zu Madrid [* 17] entstand 1752, außer ihr befinden sich noch zu Barcelona, [* 18] Sevilla, [* 19] Valencia [* 20] Kunstakademien; London [* 21] erhielt eine solche erst 1768, Edinburg [* 22] bereits 1754. Die Niederlande [* 23] haben zu Brüssel, [* 24] Antwerpen, [* 25] Amsterdam [* 26] und Brügge höhere Kunstanstalten; Stockholm [* 27] hat eine Akademie der schönen Künste seit 1730, Kopenhagen [* 28] seit 1738. Die zu Petersburg [* 29] entstand 1757 und ward 1764 erweitert. Wenn man von der Bedeutung der Kunstakademie als einer aus Meistern (Akademikern) bestehenden Verbindung, wie die zu Paris, [* 30] London etc., absieht und nur die hauptsächlich in Deutschland übliche Stellung derselben als höherer Kunstlehranstalt in Betracht zieht, so ist zu bemerken, daß die Organisation derselben (Lehrplan), bei sonstigen lokalen Verschiedenheiten, drei Abteilungen enthält, welche wieder in verschiedene Klassen zerfallen, nämlich:
1) die Elementarabteilung, worin hauptsächlich Zeichenunterricht nach Vorlegeblättern gegeben wird;
2) die Vorbereitungsklasse (Gipszeichnen, Zeichnen nach der Natur, Aktzeichnen, Komposition und Gewandung, Anatomie, Perspektive, Ästhetik und Kunstgeschichte);
3) praktische Klasse (Malen, Bildhauen, Kupferstechen). Bei manchen Akademien (Düsseldorf, Wien, Berlin) ist damit noch eine Klasse für Architektur und (Berlin) für Musik verbunden. In Düsseldorf und Berlin stehen mit den Kunstakademien Meisterklassen und -Ateliers in Verbindung. Die meisten deutschen, insbesondere preußischen, Kunstakademien veranstalten periodische Kunstausstellungen (s. d.), ganz unabhängig von ihrer Stellung als Lehranstalten, und erteilen Prämien und Medaillen für die besten Werke derselben.
Die oberste Behörde derselben bildet der Senat, bestehend aus Präsident oder Direktor und Senatsmitgliedern, meist Professoren der Akademie; außerdem zählen dazu noch Mitglieder (ordentliche und außerordentliche), von denen die erstern eine Art Kollegium außerhalb des Senats bilden. Kunstakademien für Musik haben den Spezialtitel Konservatorien (s. d.).
Vgl. R. Springer, Kunsthandbuch für Deutschland, Österreich [* 31] und die Schweiz [* 32] (4. Aufl., Stuttg. 1886);
Woermann, Die alten und die neuen Kunstakademien (Düsseld. 1878);
Derselbe, Zur Geschichte der Düsseldorfer Kunstakademie (das. 1880);
v. Lützow, Geschichte der k. k. Akademie der bildenden Künste (Wien 1877);
Nieper, Die königliche Kunstakademie und Kunstgewerbeschule in Leipzig (Leipz. 1881).