angewiesen, welche durch
Gesetz vom um jährlich 500,000 Thlr. erhöht ward. Das
Gesetz vom betreffend
die
Erhöhung der Krondotation, fügte eine weitere
Rente von 1 Mill. Thlr. aus der Staatskasse hinzu. Außerdem sind bestimmte
Schlösser
nebst
Zubehör der ausschließlichen Benutzung des
Königs unter Übernahme der Unterhaltungslast auf den
Kronfideikommißfonds vorbehalten. Weiteres vgl.
Zivilliste.
(lat. corona), kranzförmige Kopfbedeckung, gewöhnlich von
Gold
[* 1] oder
Silber und mit
Edelsteinen und
Perlen besetzt,
Abzeichen und
Schmuck für fürstliche
Personen. Das Tragen einer als Zeichen der Herrscherwürde war schon in den frühsten
historischen
ZeitenSitte; schon vonSalomo wird erzählt, daß er eine Krone getragen habe, die jedoch den
viel ältern Tiaren,
Diademen und Stirnbinden der assyrischen, ägyptischen und babylonischen Herrscher geglichen haben wird,
die keine eigentlichen Kronen
[* 2] waren.
Zur Zeit der römischen
Kaiser wurde das
Diadem in eine ringförmige Krone verwandelt; bis dahin war die
Corona
[* 3] (s. d.)
besonders als kriegerisches
Ehrenzeichen erteilt worden. Die noch zu Anfang des
Mittelalters vorkommenden vier oder acht Blättchen,
welche über die Krone hinausragten, erinnern daran, daß diese ursprünglich ein
Kranz gewesen. Die byzantinischen
Kaiser bedienten
sich bereits
oben geschlossener Kronen mit
Bügeln (s. Tafel
»Kostüme
[* 4] I«,
[* 5] Fig. 8: byzantinischer Kaiserornat).
Die alte römisch-deutsche
Kaiserkrone
[* 2]
(Fig. 1) ist eine runde
Kappe, umgeben von acht
oben halbkreisförmigen
Schildchen, wovon je vier abwechselnd mit
Edelsteinen und
Perlen besetzt, bez. mit Emailbildern geschmückt sind. Seit
KaiserFriedrich III. existiert eine andre
Kaiserkrone, von welcher sich auf dem
Grabmal dieses
Kaisers eine authentische Abbildung
findet. Dieser Krone ist die jetzige österreichische Hauskrone
[* 2]
(Fig.
2) nachgebildet, welche
KaiserRudolf II. um 1570 anfertigen ließ.
Die neue deutsche
Kaiserkrone
[* 2]
(Fig. 3), welche bis jetzt nur im
Modell vorhanden ist, hat einige
Ähnlichkeit
[* 6] mit der alten
Reichskrone. Sie besteht aus acht goldenen,
oben halbkreisförmigen Schildchen, die mit
Brillanten eingefaßt
sind; die größern Schildchen zeigen ein Edelsteinkreuz, das von vier kleinern Edelsteinkreuzen bewinkelt ist. Die kleinern
Schildchen zeigen den mit
Brillanten besetzten
Reichsadler, über dessen
Haupt eine aus neun
Edelsteinen gebildete
Rosette angebracht
ist.
Die Krone ist
oben mit vier
Bügeln geschlossen, die mit Blattwerk besetzt sind und am Gipfel den
Reichsapfel
tragen. Das
Futter der Krone besteht aus Goldbrokat. Die alte Königskrone
[* 2]
(Fig. 4), die in der
Heraldik immer nur im
Durchschnitt
abgebildet wird, besteht aus einem Goldreif mit Blättern, die nach Belieben auch mit Perlenzinken abwechseln. Im 13. Jahrh.
führte nur
Österreich
[* 7] diese auf dem
Helm, wohl wegen der von
KaiserFriedrich II. geplanten
ErhebungÖsterreichs
zum
Königreich. Im 14. Jahrh. wurde dieser
Gebrauch allgemein, weshalb diese Krone auch Helmkrone genannt wird. Als solche hat
sie keinen Wert als Rangabzeichen. Diese Laubkrone ist die Grundlage der meisten spätern Kronenformen. Mit
Bügeln gechlossen
ohne
Futter ist sie die moderne Königskrone
[* 2]
(Fig. 5). Dieselbe Krone gefüttert
gilt jetzt als Großherzogskrone
[* 2]
(Fig. 6), welche der
GroßeKurfürst annahm, als er die Souveränität über
Preußen
[* 8] erlangte.
Die nicht souveränen
Kurfürsten des alten
Wahlreichs führten einen mit
Hermelin aufgeschlagenen