Truppenkörpern des stehenden Heers eine größere Verwendbarkeit ohne die großen Kosten und die Störungen des bürgerlichen
Verkehrs, welche die volle Mobilmachung und die Aufstellung aller Kriegsformationen mit sich bringt. Da indes die als halbe Maßregel
zu recht schiefen Verhältnissen führt und den geordneten Gang einer Mobilmachung stört und erschwert,
so sucht man sie zu vermeiden.
im Kriege gebaute Brücken, werden entweder aus mitgeführtem und vorbereitetem Material (Trainbrücken)
oder aus an Ort und Stelle vorgefundenem (Feldbrücken) errichtet.
Die erstern sind Pontonbrücken oder Bockbrücken mit Mittelunterstützung.
der Teil der Chirurgie, welcher von der Behandlung der Schuß-, Hieb- und Stichwunden
und der von diesen ausgehenden accidentellen Wundkrankheiten handelt.
Erinnerungszeichen, die den an einem Feldzug beteiligt gewesenen Personen verliehen werden; sie gehören
daher nicht zu den Ehrenzeichen oder Orden. Die Kriegsdenkmünzen werden meist aus dem Metall eroberter Geschütze für
Kombattanten, für Nichtkombattanten aus anderm Metall hergestellt. Von den vielen Kriegsdenkmünzen seien genannt: in Deutschland: für den
Krieg 1813-15, gestiftet
für die Kämpfe 1848/49 die Hohenzollernmedaille (Denkmünze zum Hohenzollernschen Hausorden
vom
für den Krieg 1864, in Gemeinschaft mit Österreich gestiftet
das Düppelkreuz
das Alsenkreuz
das Erinnerungskreuz für den Krieg 1866 vom
für den Krieg 1870/71 vom In
Österreich für die Kriege während der Regierung Franz Josephs I: Erinnerungsmedaille vom Frankreich
hat allen, die von 1792 bis 1815 in französischen Kriegsdiensten gestanden, die Helenamedaille verliehen.
werden der Besatzung einer eroberten Festung durch die Kapitulation gestattet und bestehen
in der Regel darin, daß die Truppen mit wehenden Fahnen und klingendem Spiel am Sieger vorbei die Festung verlassen dürfen. Zu
den Kriegsehren gehört auch, daß Offiziere gegen ihr Ehrenwort, in dem Feldzug nicht weiter aktiv thätig zu sein, in ihre Heimat entlassen
werden, selbst wenn die Truppen in die Kriegsgefangenschaft gehen. als Trauerparade, s. Ehrenbezeigungen.
die Ankündigung der Aufhebung des Friedenszustandes zwischen verschiedenen Mächten vor Beginn
eines Kriegs. Schon in den ältesten Zeiten erklärte eine kriegführende Macht, wenn sie nicht zu roh oder auf Eroberungs- oder
Raubzügen begriffen war, der zu bekriegenden den Krieg, meist unter gewissen symbolischen Gebräuchen.
So schickten z. B. die Athener einen Widder ins feindliche Gebiet zum Zeichen, daß dieses Weideplatz werden solle, oder warfen
eine Lanze in Feindes Land oder Stadt.
Die Perser verlangten durch einen Herold Erde und Wasser zum Zeichen der Unterwerfung. Am feierlichsten war die Kriegserklärung bei den Römern
durch die Fetialen (s. d.). Bei den Franken wurden ebenfalls Herolde zu dem Feind geschickt, welche diesem
den Krieg anzeigten und einen Pfeil in sein Gebiet schossen. Im Mittelalter
hieß bei den Deutschen die Kriegserklärung »Absagung« (Diffidatio).
Bei den Franzosen mußten 40 Tage zwischen Absagen und Angriff verlaufen sein. Wer vor dieser Zeit angriff,
war des Todes schuldig.
Später kam die Sitte des Absagens wieder in Verfall, und viele Kriege wurden ohne Kriegserklärung begonnen. Erst mit der Mitte des 17. Jahrh.
wurde wieder angenommen, daß nicht eher Feindseligkeiten verübt werden dürften, bis der Krieg durch Kriegsmanifeste erklärt
worden sei. Doch unterblieb das Erlassen von Manifesten zuweilen auch wieder ganz oder erfolgte erst mit
dem Ausbruch des Kriegs selbst. So fiel Friedrich II. im August 1756 ohne in Sachsen ein, indem er die ihm bekannt gewordenen
Pläne der gegen ihn verbündeten Mächte als solche betrachtete.
Napoleon I. erließ oft nur einen Aufruf an sein Heer, in welchem er demselben ankündigte, daß der Krieg
begonnen habe. In neuerer Zeit folgt dem Abbruch der resultatlos gebliebenen Unterhandlungen und des diplomatischen Verkehrs,
also der Abberufung der Gesandten, welch letztere »ihre Pässe erhalten«, in der Regel der Erlaß eines Kriegsmanifestes, welches
die Bestimmung hat, den eignen Unterthanen, dem Feind und namentlich auch den neutralen Mächten den Grund
des Kriegs zu erklären. Zuweilen pflegt die Kriegserklärung auch in bedingter Form zu geschehen, indem eine letzte
Frist (Ultimatum) zur Erfüllung der als unabweisbar hingestellten Forderungen gesetzt wird, nach deren fruchtlosem Ablauf die
Feindseligkeiten beginnen würden.
(früher auch Ernstfeuer), die Munition und Zündungen zum Schießen aus Feuerwaffen sowie
die zu besondern Zwecken, z. B. Erleuchten, Sprengen etc., dienenden Feuerwerkskörper.
Für ihre Anfertigung enthält die
Kriegsfeuerwerkerei die Vorschriften.
mittelalterliche Schlagwaffe, aus einem Schaft mit Kette und stachelnbesetzter Kugel oder kurzer Keule daran
bestehend, war im 15. Jahrh. in Deutschland sehr verbreitet.
Ein Kriegsflegel mit 3-4 Ketten und großen Endringen
hieß Skorpion oder Kriegspeitsche.
der Zustand, in welchem das Heer nach Ergänzung des Friedensstandes an Offizieren,
Mannschaften, Pferden, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung auf die Kriegsstärke zur Eröffnung des Kriegs bereit ist.
die neueste, ungebrauchte Garnitur Bekleidungsstücke der Truppen, welche im Frieden für die Kriegsformation
auf den Montierungskammern bereit gehalten wird.
Nach Bereitstellung einer neuen Kriegsgarnitur wird die alte erste Friedensgarnitur.
(Kriegsmanier, Kriegsräson), der Inbegriff dessen, was im Krieg üblich und nach Völkerrecht erlaubt
ist (s. Kriegsrecht);
auch die Art, in welcher ein Feldherr seine Kriege oder eine Zeit Krieg zu führen pflegt, z. B. der römische
Kriegsgebrauch oder der Kriegsgebrauch Friedrichs d. Gr., Napoleons etc. Kriegsgebrauch nennt man auch die Sitten oder Gewohnheiten mancher Völker,
welche sie namentlich vor Beginn einer Schlacht beobachten, wie z. B. die Schweizer vor dem Kampf knieend ihr Gebet zu verrichten
pflegten etc.