Vgl.
Raumer, Geschichte der
Pädagogik, Bd. 4, S. 222 ff.
(4. Aufl., Gütersl. 1874), interessante geschichtliche
Proben aus landsmannschaftlichen, burschenschaftlichen etc. Komments enthaltend;
Grässe, Bierstudien
(Dresd. 1872), wo ein
»Saufkomment« von 1685 mitgeteilt wird.
(lat.),
Erläuterung oder
Auslegung einer
Schrift durch fortlaufende Bemerkungen meist sprachlichen
Inhalts
oder aus dem Gebiet der entsprechenden Hilfswissenschaften.
Kommentarien, tagebuchartige
Berichte über irgend welche Ereignisse
(z. B.
Cäsars klassische Kommentarien über den
GallischenKrieg);
Name der feierlichen Studentengelage, welche bei keiner akademischen
Festlichkeit fehlen und außerdem zu Anfang und
Schluß jedes
Semesters (zu
Ehren der Ankommenden und Abgehenden:Fuchs- und
Abschiedskommers) stattfinden.
Kommersieren, einen Kommers halten oder mitmachen.
Sammlung der
Lieder, welche bei studentischen
Kommersen gesungen werden.
In denKommersbüchern findet sich
neben den edelsten
Blüten deutscher Wanderlust-,
Liebes- und Vaterlandsdichtung die muntere und witzige,
aber manchmal auch ins Rohe und Alberne überschlagende Burschenlyrik, eine der deutschen Litteratur eigne, geschichtlich
interessante
Erscheinung. Die verbreitetsten derselben sind: das sogen.
Leipziger (»Kommersbuch für deutsche
Studenten«),
(lat. commilito), »Mitsoldat«,
der mit einem andern in gleicher Rangordnung des
Heers steht;
dann s. v. w.
Kamerad,
Schul- und Universitätsgenosse, daher
in Anreden der
Professoren an die
Studenten (Commilitones humanissimi) in vertraulichem
Sinn gebraucht.
(lat., Kommissär, franz.), ein von einem
Auftraggeber, namentlich von
Staats wegen, mit etwas Beauftragter, oft als
Titel
(Bezirks-,
Distrikts-,
Zivil-,
Polizei-, Regierungskommissar etc.).
(lat.),
Stellung,
Amt eines
Kommissars, auch s. v. w.
Kommission. Im Militärwesen hieß
früher Kommissariat (Verpflegungskommissariat) ein sicherer
Ort im
Rücken der
Armee, wo die Mundvorräte aufbewahrt und von dort der
Armee nachgeführt wurden;
jetzt bezeichnet man mit Kommissariat die Verwaltungsbehörde für die Verpflegung, Unterkunft, bisweilen
auch für die Bekleidung der
Truppen;
daher ist Kommissariat gleichbedeutend mitIntendantur der deutschen
Armee.
(lat.), Bevollmächtigung, Auftrag zur Besorgung eines
Geschäfts, namentlich in öffentlichen Angelegenheiten;
auch die Mehrheit und Gesamtheit der also Beauftragten, während der einzelne Beauftragte
Kommissar genannt wird. Bei der
Besorgung von Aufträgen vermögensrechtlicher Art und namentlich, wenn dieselbe gewerbsmäßig geschieht, ist die Bezeichnung
Kommissionär die übliche. Der schriftliche Auftrag, die
Vollmacht, welche der
Kommissar erhält; wird
Kommissoriale oder
Kommissorium genannt.
Ständige Kommissionen, welche den
Charakter von Behörden haben, heißen auch
Kommissariate; auch kommt die Bezeichnung
Kommissar
als
Amtstitel
(Polizei-,
Hof-,
Bezirks-,
Kriegskommissar etc.) vor. Kommissionen werden im
Staats- und Gemeindeleben vielfach bestellt.
So werden z. B. Gerichtskommissionen zur
Aufnahme von
Testamenten abgeordnet und für die Bearbeitung der
Gnaden-,
Subhastations-,
Konkurs-, Kassensachen etc. ständig eingesetzt. Außerdem kommen
Prüfungs-, Steuereinschätzungs-,
Militärersatz-, Oberersatz-, Untersuchungskommissionen u. dgl.
vor.