schärfer faßte, Bestimmungen über das bei der
Gründung (s. d.) zu beobachtende
Verfahren traf etc. Im übrigen gelten die
Bestimmungen über
Aktiengesellschaften (s. d., S. 262 ff.)
auch für die auf
Aktien.
(ital. u. span.
comándo), kurzer, accentuiert ausgesprochener militärischer Befehl beim
Exerzieren, auch ein dienstlicher Auftrag eines
Offiziers oder
Soldaten außerhalb seines Truppenteils, z. B. Kommando zu
Schulen, als
Adjutant etc.;
endlich kleine Truppenabteilung,
die zur Ausführung eines besondern Auftrags abgeschickt wird, z. B.
Requisitionskommando, Wachtkommando, Streifkommando etc. Die
Mannschaften desselben heißen Kommandierte.
Besteht ein Kommando aus
verschiedenen Truppenteilen oder
Waffen,
[* 1] so heißt es ein gemischtes Kommando.
Zier- oder Prunkwaffe eines Anführers in prähistorischer Zeit (s.
Steinzeit
[* 2] und
Metallzeit).
[* 3]
Daß dieselbe,
wie man mit der Benennung
Schwertpfahl andeuten wollte, mit den altgermanischen Schwertträgern oder mit
der Verehrung eines besondern Schwertgottes oder des
GottesZiu in
Verbindung gestanden habe, ist mindestens durchaus unerwiesen.
als Zeichen der
Würde hoher militärischer Befehlshaber schon im
Altertum gebräuchlich. Die
Lanze, die
Hauptwaffe, wurde als
Sinnbild der Macht auch Vorbild für den Kommandostab und das
Zepter, das Zeichen königlicher
Macht. Bei den
Römern war die hasta pura, auch die vitis, der
Stab
[* 5] der Centurionen, eine Art Kommandostab.
Später wurde er auf die höchste
militärische
Würde, die des
Marschalls, beschränkt. In
Frankreich führte der
Marschall ursprünglich die
Streitaxt, seit dem 18. Jahrh.
den samtüberzogenen bâton fleurdelisé, etwa 50
cm lang, 4
cm dick, reich bestickt, in dem einen der
goldenen Endringe die
Devise: »Terror belli decus pacis«, in dem andern den
Namen des
Inhabers eingraviert. Der
Marschallsstab
der preußischen
Generalfeldmarschälle zeigt auf himmelblauem
Samt abwechselnd goldene Königskronen und heraldische
Adler,
[* 6] an den
Endflächen schwarzeAdler auf weißem
Grund und goldene Endringe. Auch in den Höhlenfunden aus
der
Steinzeit finden sich eigentümlich bearbeitete, zum Teil verzierte Geweihstücke, die als Kommandostäbe gedeutet worden
sind.
im
Mittelalter die
Handlung, durch welche sich jemand der Schutzgewalt eines andern
als
Vasall unterstellte und ihm sein Grundvermögen übergab, um es von jenem als
Lehen zurückzuempfangen.
(mittellat. commenda, v. lat.
commendare, »anvertrauen«; franz. Commanderie,
Komturei), der Bezug und
Genuß der Einkünfte eines
Kirchenamtes ohne den wirklichen
Besitz des letztern. Es gibt zweierlei
Arten der Kommenden, von denen die erste darin ihren Ursprung hat, daß erledigte
Kirchenämter bis zu ihrer
Wiederbesetzung bereits angestellten, meist benachbarten
Geistlichen zur einstweiligen
Verwaltung (custodia, commenda)
übertragen
wurden, während eine zweite Art von Kommenden in der karolingischen Zeit entstand, indem sich die
Könige das
Recht beilegten,
vermöge ihrer lehnsherrlichen
Gewalt über die
Kirchengüter und Klöster die Einkünfte derselben auch
Laien (Kommendaturäbten,
Abbates commendatarii) zuübertragen, unter deren
Schutz sie damit gestellt wurden.
Dieser Verweltlichung des
Kirchenvermögens traten die
Päpste zwar meist mit
Energie entgegen; zuweilen aber beuteten sie es
auch zu gunsten ihrer Nepoten und Anhänger rücksichtslos aus, so besonders während des
Exils in
Avignon. Die gewöhnlichste
Art der Kommende war die
Verleihung vonKlöstern an
Weltgeistliche. Das
tridentinische Konzil suchte den
Mißbräuchen,
die mit der Kommende getrieben wurden, zu steuern; doch hat sich das
Institut in vereinzelten
Fällen bis auf die neueste Zeit erhalten.
Von den Kommenden sind die
Präbenden wohl zu unterscheiden, indem sich letztere nur auf die
Perzeption bestimmter Teile der
gemeinschaftlichen Einkünfte der
Stifter und Klöster beziehen und namentlich alle mit einer Domherrnstelle
verbundenen Einkünfte eine
Präbende genannt zu werden pflegen. Bei
Ritterorden trug man den
Namen Kommende oder Komturei auf die
Gebiete über, welche einzelnen Ordensrittern
(Komturen, Commendatores) zur
Verwaltung und
Nutznießung übergeben worden waren.
(spr. -mang, franz. comment, »wie?«)
bezeichnet in der Burschensprache den Inbegriff der überlieferten
Formen des studentischen
Verkehrs. Man spricht demgemäß
von einem
Pauk-,
Bier-, Trinkkomment etc. Die Bedeutung des Komments geht keineswegs in der Festsetzung gewisser
burschikoser
Ausdrücke und Redewendungen auf. Derselbe dient vielmehr zur
Erhaltung der gutenZucht und
Ordnung im Studentenleben. Da die
Sitten an verschiedenen
Universitäten und bei den verschiedenen
Arten studentischer
Verbindungen
sich verschieden entwickelt haben, unterscheidet man ebenfalls:
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