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und Camerun [* 1] an der Guineaküste, der Küstenstrich von Kap Frio bis zum Oranjefluß in Südwestafrika, die Gebiete der Marshall-, Brown- und Providenceinseln in Polynesien), teils Gesellschaftsschutzgebiete, so das Gebiet der Deutschen Ostafrikanischen Gesellschaft und das der Neuguineakompanie (die Inselgruppen Neubritannien und Neuirland, genannt Bismarck-Archipel, und das Kaiser Wilhelms-Land auf Neuguinea), über welche Schutzbriefe des deutschen Kaisers die Landeshoheit verliehen haben (vgl. Kolonialrecht). Näheres über die deutschen Kolonien enthält das Textblatt zu den beifolgenden Übersichtskarten der Kolonien.
Die Anschauungen über die Bedeutung und die Vorteile der Kolonien sind geteilt, wenn auch in neuerer Zeit sich in Deutschland [* 2] ein Umschwung zu gunsten der Gründung von Kolonien vollzogen hat. Die Gegner der Kolonien weisen darauf hin, daß dieselben dem Mutterland oft mehr Opfer an Geld und Blut gekostet haben, als sie ihm eintrugen. Außerdem machte man geltend, daß, nachdem das Kolonialsystem aufgegeben worden sei, Deutschland mit fremden Kolonien unter den gleichen Bedingungen Verkehr pflegen könne wie das Mutterland.
Aufgabe eines jeden Staats sei es, seine innern Verhältnisse möglichst befriedigend zu ordnen und nach außen nur Frieden und einen ungehemmten Verkehr zu suchen. Diese Ansichten fanden freilich in der praktischen Kolonialpolitik bis jetzt wenig Anerkennung. Länder, welche durch wirtschaftliche und politische Verhältnisse in die Lage versetzt waren, Kolonien zu gründen und zu erhalten, haben sich hiervon nicht abschrecken lassen, und in der neuesten Zeit wetteifern europäische Länder miteinander, auswärtige Besitzungen zu erwerben.
Hierbei spielen freilich nationaler Wetteifer und Nationalstolz auch eine Rolle, im wesentlichen aber ist der treibende Gedanke echt wirtschaftlicher Natur. Die Auswanderer finden in einer Kolonie unter Landsleuten leichter einen förderlichen Boden für ihre Bestrebungen als unter Fremden. Und wenn die Kolonie ihren Charakter bewahrt, so sind die Bedingungen für einen dauernden Verkehr mit dem Mutterland jedenfalls günstiger als unter sonst gleichen Umständen für einen Verkehr mit fremden Völkern, unter denen die frühern Angehörigen des Landes und deren Abkömmlinge zerstreut wohnen und allmählich ihre Nationalität vollständig abstreifen.
Sind wirtschaftlicher Sinn und Unternehmungsgeist vorhanden, so können, wie dies gerade zahlreiche Unternehmungen deutscher Handelshäuser beweisen, auch vorteilhafte Handelsverbindungen mit Fremden unterhalten werden, ohne daß Kolonialpolitik getrieben wird. Eine noch festere Stütze aber erhält der Handel, wenn der Europäer in überseeischen Ländern der gewohnten Sprache, [* 3] heimischen Gebräuchen und Sitten in Konsumtion und Lebensweise begegnet.
Von diesem Gesichtspunkt aus hat man denn auch vorgeschlagen, wenn keine Gebiete mehr zu erwerben seien, die unter die Oberhoheit des Deutschen Reichs gestellt werden könnten, möglichst dahin zu streben, daß ein großer Teil der vielen Tausende von Deutschen, die alljährlich das Vaterland verlassen, sich bestimmten Territorien zuwende, wo ihre Anzahl, vermehrt um den sich immer erneuernden Zustrom aus der Heimat, eine Bürgschaft für Schaffung und Erhaltung von deutschen Kolonien bilde.
Vgl. Merivale, Lectures on colonisation and colonies (2. Aufl., Lond. 1861);
Roscher, Kolonien, Kolonialpolitik und Auswanderung (3. Aufl. mit Jannasch, Leipz. 1885);
Leroy-Beaulieu, De la colonisation chez les peuples modernes (3. Aufl., Par. 1887);
Moldenhauer, Erörterungen über Kolonial- und Auswanderungswesen (Frankf. a. M. 1878);
Fabri, Bedarf Deutschland der K.? (Gotha [* 4] 1879);
E. v. Weber, Die Erweiterung des deutschen Wirtschaftsgebiets (Leipz. 1879);
Studien über Westafrika (Hamb. 1879);
Derselbe, Überseeische Politik (das. 1881);
Jung, Deutsche [* 5] Kolonien, (2. Ausg., Leipz. 1885);
H. Wagner, Über Gründung deutscher Kolonien (Heidelb. 1881);
Deckert, Die Kolonialreiche und Kolonisationsobjekte der Gegenwart (Leipz. 1884);
Charpentier, Entwickelungsgeschichte [* 6] der Kolonialpolitik des Deutschen Reichs (Berl. 1886);
Baumgarten, Die deutschen Kolonien und die nationalen Interessen (das. 1887);
Ring, Deutsche Kolonialgesellschaften (das. 1887);
Koschitzky, Deutsche Kolonialgeschichte (Leipz. 1887), und die bei Kolonialrecht angeführten Schriften.
Von Zeitschriften sind außer den bereits erwähnten Vereinsorganen noch anzuführen: »Revue coloniale internationale« (hrsg. von Kan u. a., Amsterdam [* 7] 1885 ff.);
»Deutsche Weltpost« (seit 1883, Berl.);
»Deutsche Konsulatszeitung« (seit 1882, das.);
»Jahrbuch der deutschen Kolonialpolitik« (das. 1887).