(lat.), überhaupt Gespräch, Unterredung, besonders zum Behuf der
Prüfung von Männern, die bereits im
Amt stehen, aber zu einem höhern
Posten aufrücken wollen;
Neuerdings ein Glaubensexamen, welches in norddeutschen
Landeskirchen mit
Geistlichen,
welche von den
Gemeinden gewählt sind, gehalten wird, meist mit dem
Zweck oder Erfolg, ihnen wegen mangelnder
Rechtgläubigkeit die Bestätigung der
Wahl zu versagen.
im allgemeinen jede auf rechtswidrige Täuschung Dritter gerichtete Verabredung, im
Strafprozeß insbesondere eine
Verabredung des Angeschuldigten mit
Zeugen oder Mitschuldigen, durch welche die Erforschung der
Wahrheit gehindert werden soll.
In der deutschen
Praxis pflegte man wegen zu besorgender KollusionenUntersuchungshaft (Kollusionshaft) eintreten zu lassen,
was dem englischen und französischen
Strafprozeß fremd, von der deutschen Strafprozeßordnung (§ 112) aber beibehalten
worden ist. Diese gestattet die
Untersuchungshaft, wenn gegen den Angeschuldigten dringende Verdachtsgründe
vorhanden sind und er entweder der
Flucht verdächtig ist, oder
Thatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß er
Spuren der That vernichten, oder daß er
Zeugen oder Mitschuldige zu einer falschen Aussage oder
Zeugen dazu verleiten werde,
sich der Zeugnispflicht zu entziehen.
griech. Dichter, aus Lykopolis in Oberägypten, dichtete zu Anfang des 6. Jahrh.
n. Chr. unter anderm ein
Epos von 392
Versen:
»Raub der
Helena«, nach den kyklischen Dichtern;
Ein neuer Stadtteil entwickelt sich am
Bahnhof,
dort befinden sich auch das schöne Gebäude des Bezirkspräsidiums
(ehemalige Präfektur), der Wasserturm und das
Marsfeld mit
Anlagen u.
Denkmälern des
GeneralsRapp und des
AdmiralsBruat (beide
aus Kolmar gebürtig). Sonst sind zu nennen: das
Münster
[* 12] oder die kathol.
Pfarrkirche zu St.
Martin (aus dem 13. und 14. Jahrh.)
mit 2
Türmen, von denen einer unvollendet, einem schönen
Portal und dem berühmten
Bild:
Maria im Rosenhag,
von M.
Schongauer, der in Kolmar gelebt hat; die evang.
Pfarrkirche (Barfüßerkirche aus dem 15. Jahrh.), das ehemalige Dominikanerkloster
(»Unterlinden«, 1232-89 erbaut) mit ausgezeichneten Sammlungen (Stadtbibliothek,
kunsthistorischem, archäologischem, ethnographischem und naturhistorischem
Museum), einer
BildsäuleSchongauers und einem
Denkmal des hier gebornen Fabeldichters
Pfeffel daneben; die ehemalige Dominikanerkirche (jetzt Fruchthalle),
das Kaufhaus aus dem 15. Jahrh., das Gebäude des Oberlandesgerichts mit großartigen
Sälen, das Landesgerichtsgebäude,
die
Synagoge etc. Die
Bevölkerung
[* 13] beläuft sich (1885) mit
Garnison (ein Dragonerregiment Nr. 14 und drei Infanteriebat. Nr.
112) auf 26,537
Seelen, darunter 6602
Evangelische und 1109
Juden.
Karl der
Dicke hielt in Kolmar 884 einen
Reichstag ab. 1220 erhielt Kolmar durch den
Landvogt Wölflin
Stadtrechte
und
Mauern, und 1226 ward es freie Reichsstadt. Damals erhielt es ein Ratskollegium, und neben den königlichen
Schultheiß
trat im 14. Jahrh. ein
Bürgermeister. Das
Stadtrecht, welches
Rudolf vonHabsburg 1278 Kolmar erteilte, wurde dann
Muster für viele
andre
Städte. Seit 1347 fanden die
Zünfte imRat Vertretung und verdrängten im 17. Jahrh. die adligen
Geschlechter völlig daraus. 1255 trat in den rheinischen Städtebund und nahm an der
Verteidigung des Elsaß gegen fremde
Einfälle sowie 1476 und 1477 an den