(Kassensturz), die
Prüfung, ob der Saldo, welchen das Kassenbuch als Unterschied zwischen Sollsumme
(Einnahmen)
und Habensumme
(Ausgaben) nachweist, mit dem Kassenbestand (Barvorrat) übereinstimmt.
bei
Entscheidungen und Bestimmungen versteht man unter
Kassation die Aufhebung derselben, welche eintritt, wenn wesentliche
Formen dabei verletzt wurden, oder wenn der
Inhalt bestehenden
Gesetzen zuwider ist, besonders wenn eine Amtsbehörde den
Kreis
[* 9] ihrer Amtsgeschäfte überschritten hat;
so können ein
Vertrag,
Testament, eine
Ehe, ein
Privilegium, die
Verhandlungen einer Behörde, ein gerichtliches
Verfahren, ein Richterspruch kassiert,
d. h. für unwirksam, für null und nichtig erklärt, werden.
Insbesondere spricht man von der Kassation eines
gerichtlichen
Urteils, wenn dasselbe von dem zuständigen
Obergericht aus Rechtsgründen für nichtig erklärt (vernichtet,
kassiert) wird. Vgl.
Revision. - In der
Musik wurde Kassation (ital. cassazione) im 18. Jahrh.
ein zur Aufführung im
Freien, besonders als Abendmusik oder
Ständchen, bestimmtes mehrsätziges Tonstück
für mehrere
Instrumente genannt (vgl.
Serenade).
(Kassationsgericht, franz.
Cour de cassation), ein
Obergericht, welches lediglich darüber entscheidet,
ob in einer Prozeßsache die Vorschriften der
Gesetzgebung gewahrt sind. Das Kassationsgericht befaßt sich also nicht mit
der
Thatfrage, nicht mit der thatsächlichen Feststellung des Rechtshandels, sondern nur mit der
Rechtsfrage
selbst. In
Frankreich hieß der Kassationshof früher
Conseil du roi, und seine
Funktionen waren in dem zum Teil noch jetzt gültigen
Reglement
vom bestimmt; durch
Dekret vom wurde der Kassationshof eingesetzt.
Seine wichtigste Aufgabe ist die Wahrung der
Einheit der Rechtsprechung. Er teilt sich in eine
Kammer,
welche über die Zulassung entscheidet
(Chambre de requêtes), eine
Zivilkammer
(Chambre de cassation civile) und eine
Strafkammer
(Chambre de cassation criminelle). Das
Institut behauptete sich auch in denjenigen deutschen
Ländern, in welche die französische
Gesetzgebung in der
Napoleonischen Zeit Eingang gefunden hatte. Wenn auch unter anderm
Namen und mit mancherlei
Abweichungen von dem französischen
System, wurde das
Institut des Kassationsgerichts nach und nach in allen deutschen
Staaten,
welche in ihre neuen Strafprozeßordnungen die Prinzipien der
Öffentlichkeit und der
Mündlichkeit des
Verfahrens aufgenommen
hatten, acceptiert.