(kaiserliche Kammerknechte), früher in Deutschland Bezeichnung der Juden, weil sie dem Kaiser
als ihrem Schutzherrn einen Schutzzins zu entrichten hatten.
Musik, die sich zur Aufführung in kleinern Räumen eignet, im Gegensatz zur Kirchenmusik und Theatermusik,
heute auch noch zur Konzertmusik. Die Bezeichnung Kammermusik kam zu Anfang des 17. Jahrh.
auf, d. h. zu einer Zeit, wo eine Instrumentalmusik im heutigen Sinne nur in den ersten Anfängen existierte
und sich auf vierstimmige Tänze sowie Tokkaten und ähnliche Stücke für Orgel beschränkte, betraf daher überwiegend Gesangsmusik,
speziell die begleitete Gesangsmusik (Kammerkantate im Gegensatz zur Kirchenkantate, Kammerduette).
Als die größern Formen der Instrumentalmusik aufkamen (Kammerkonzert, Suite, Symphonie, Sonate), bezeichnete man auch diese,
überhaupt alles, was nicht Kirchen- oder Theatermusik war, als Kammermusik. Heute versteht man unter Kammermusik nur noch
von wenigen Instrumenten oder Singstimmen ausgeführte Musik, wie: Streichquartette, Trios, Quintette, Sextette, Septette, Oktette,
ebensolche Werke mit Klavier, Sonaten für Klavier allein oder mit obligater Violine, Bratsche, Violoncello, überhaupt alle für
einzelne Instrumente mit Klavier geschriebenen Stücke, auch Divertissements von einigen Blas- und Streichinstrumenten,
Lieder mit Klavierbegleitung, Duette, Terzette etc. Der eigentliche Gegensatz zu Kammermusik ist heute Konzertmusik (Orchester- und Chormusik).
Da in der Kammermusik der Mangel an Klangfülle und Abwechselung der Instrumentierung durch feinere Nüancierung und
Detailarbeit ersetzt werden muß, so unterscheidet man mit Recht einen besondern Kammerstil, und es gilt
als Mangel eines Kammermusikwerks, wenn die Stimmen orchestral behandelt sind. Die Titel Kammermusiker, Kammersänger, Kammervirtuose,
welche von Fürsten verliehen werden, stammen aus der Zeit her, wo sich dieselben kleine aus Sängern und Instrumentisten bestehende
Kapellen für den Vortrag der zu diesem Zweck geschriebenen Kammermusiken in ihren Privatsalons hielten.
Vgl. Nohl, Die geschichtliche Entwickelung der Kammermusik (Braunschw. 1885).
(Kapellton),
ehedem die gewöhnliche Stimmung der zur Kammermusik (s. d.) erforderlichen Instrumente, im Gegensatz
zu der um einen Ton höhern Orgelstimmung, dem Chorton (s. d.), welche sich noch heute bei alten Orgeln findet und beim Zusammenwirken
mit andern Instrumenten ein transponiertes Spiel nötig macht. Vgl. Stimmung.
die (sehr unpünktlich und unvollständig eingehenden) Beiträge der Reichsstände zur Unterhaltung des
ehemaligen Reichskammergerichts (s. d.) und die Termine zur Zahlung derselben.
das vom Hals, dem sogen. Kamm, der Pferde herrührende Fett, ist nach dem Ausschmelzen schwach gelblich, fast
geruchlos, von Butterkonsistenz, schmilzt bei 60° und liefert eine weiße, feste Seife. Das aus Abdeckereien
stammende Kammfett ist meist schmutzig weiß oder bräunlich und riecht unangenehm. Aus ganzen Pferdekadavern erhält
man durch Behandeln mit Dampf in geschlossenen Cylindern ein reines, helles, geruchfreies Fett, welches leichter schmelzbar
ist als Kammfett, aber wie dieses zu Maschinenschmiere, zum Einfetten der Wolle und des Leders und zur Darstellung
weicher Schmierseife (Elainseife) für Tuchfabriken dient.
1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Stettin, auf einer Anhöhe, 4 km von der Ostsee, am Kamminschen Bodden,
einem von der Dievenow durchflossenen Binnensee, hat 4 Kirchen, eine Synagoge, eine Domschule (Lateinschule, 1175 gegründet),
ein Lehrerseminar, ein adliges Fräuleinstift, ein Amtsgericht, ein Sol- und ein Moorbad, Strumpfwarenfabrikation, Dampfmühlen,
Eisengießerei, Schiffahrt, Fischerei und (1885) 5684 meist evang. Einwohner. - Kammin ist
wendischen Ursprungs und wurde schon 1123 Hofstadt des Herzogs Wratislaw, 1188 aber Bischofsitz, indem
um diese Zeit das 1140 zu Julin gestiftete Bistum vom Herzog Kasimir nach Kammin verlegt wurde. Es wurde schon damals unmittelbar
dem päpstlichen Stuhl unterstellt.
Der Ort Kammin erhielt 1274 Stadtrecht. Geraume Zeit hindurch standen die Bischöfe von auf seiten der Markgrafen von Brandenburg,
bis im Belgarder Vergleich (1304) der Bischof Heinrich Wacholl (1299 bis 1317) dem Herzog von Pommern Treue
geloben mußte. Nachdem 1536 der damalige Bischof Erasmus Manteuffel v. Arnhausen sich der Reformation angeschlossen hatte, erfolgte 1648 die
Umwandlung des Bistums in ein weltliches unmittelbares Reichsfürstentum, das an Kurbrandenburg fiel. Die ehemaligen Besitzungen
des Bistums bilden gegenwärtig die Kreise Kolberg-Körlin, Köslin und Bublitz (bis 1872 zusammen den Kreis
»Fürstentum«) im Regierungsbezirk Köslin.
Vgl. Kücken, Geschichte der Stadt Kammin (Kammin 1885). -
(Pectinidae Ad.), Familie der Muscheln (s. d.), deren gleiche oder ungleiche Klappen
mit fächerförmig von der Gegend des Schlosses ausstrahlenden Leisten besetzt sind. Bemerkenswert sind die am Mantelrand einiger
Arten angebrachten zahlreichen Augen von smaragdgrüner Farbe und