(lat.), Zustand der »Ganzheit
und Vollständigkeit«, mit dem Nebenbegriff der Vollkommenheit;
dogmatische
Eigenschaft der
Heiligen Schrift, wonach sie durch
spätere
Hände weder verstümmelt, noch verfälscht, auch durch keinerlei
Zufall verkürzt oder alteriert worden sein soll.
(lat., Intellektualphilosophie), diejenige philosophische
Ansicht, nach welcher dasWissen
oder die
Erkenntnis der
Dinge nicht durch die
Objekte in uns hineinkommt, sondern vom
Geist vermöge der ihm angebornen
Ideen
und
Denkgesetze aus sich selbst heraus erzeugt wird;
(lat.), Verständnis, Einsicht,
Erkenntnis, besonders eine solche, welche von der
sinnlichen
Wahrnehmung nicht unmittelbar abhängig oder auf sie beschränkt ist, also die verständige und vernünftige
Erkenntnis;
Titel für periodisch (meist täglich) erscheinende
Blätter mit Nachrichten,
insbesondere Geschäftsanzeigen, die schnell zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden sollen.
DaherIntelligenzkontor oder
-Bureau, eine Anstalt, wo dergleichen Nachrichten und
Anzeigen gesammelt und zum
Druck befördert werden.
Infolge der allgemeinen
Hebung
[* 6] des Zeitungswesens hat das
Institut der I. an Bedeutung verloren;
dieselben sind jetzt genötigt,
durch
Aufnahme von Lokalnachrichten und Feuilletonstoff
Leser heranzuziehen.
militär. Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe die Versorgung
der
Truppen mit allen materiellen Bedürfnissen außer
Waffen
[* 7] und
Munition ist. In
Deutschland
[* 8] besteht bei jedem
Armeekorps eine
Korps-, bei jeder
Division eine Divisionsintendantur. An der
Spitze der erstern steht ein Korpsintendant, welcher direkt dem
Militär-Ökonomiedepartement des
Kriegsministeriums unterstellt ist. Die Vorstände der Divisionsintendanturen sind ihm untergeordnet,
sonst selbständig in ihrem Geschäftsbereich.
Diese Behörden sind hinsichtlich der militärischen
Anordnungen den kommandierenden
Generalen, resp. Divisionskommandeuren
unterstellt. Den
Geschäften nach ist jede Korpsintendantur eingeteilt in vier
Sektionen und zwar für 1)
Kassen- und Etatswesen,
also Geldverpflegung der
Truppen und Rechnungslegung;
4) Bekleidungs- und Trainangelegenheiten, beschafft und überwacht die
Friedens- und Feldausrüstung der
Truppen. Bei den
Divisionen befaßt sich die I. im
Frieden nur mit dem
Kassen- und Bekleidungswesen der
Truppen, die
Geschäfte
der andern
Sektionen sind für den Korpsbereich vereinigt. Bei der mobilen
Armee wird die gesamte
Ökonomie von einem
Generalintendanten
als Stellvertreter des
Militär-Ökonomiedepartements geleitet; ihm sind die Armeeintendanten der gesondert
operierenden
Armeen unterstellt. Bei jedem
Armeekorps steht ein Feldintendant, dem die Feldintendanturen der
Divisionen, der
Korpsartillerie, die Kriegskasse, Feldproviantämter, das Feldbäckereiamt, die
Feldlazarette und die
Feldpost, letztere beiden
jedoch nur in Verwaltungsangelegenheiten, untergeordnet sind.
(lat.), Oberaufsicht,
Verwaltung,
Amt eines
Intendanten (s. d.). ^[= (lat., "Aufseher, Verwalter"), Leiter eines öffentlichen Instituts, namentlich als ...]