deren jedes eine andre
Sprache
[* 1] redet, ist es freilich nicht mehr das
Rechte, wenn der
Komponist erst komponiert und dann instrumentiert,
vielmehr muß er sogleich für den vollen
Apparat des gewählten
Orchesters denken; die
Skizze ist also nur eine abbreviierte
Art der Notierung. - Die Instrumentationslehre belehrt den
Schüler über Tonumfang und Eigenart, technische
Behandlung und zweckmäßige
Kombination der
Instrumente.
Gute Anleitungen finden sich in den
Kompositionslehren von
Marx (Bd. 3. u.
4),
Lobe (Bd. 2) sowie in den speziellen Instrumentationslehren
von
Berlioz
(»Traité d'instrumentation«, Par. 1844; deutsch von Dörffel, Leipz.
1864),
Gevaert (»Nouveau traité d'instrumentation«, Par.
1885; deutsch von
Riemann, Leipz. 1887), E. Prout (deutsche Ausg., das.
1879) u. a.
(lat.),
Ungehorsam gegen den Vorgesetzten, namentlich
Verletzung derPflichten der militärischen Unterordnung.
Während bei Zivilbeamten die Hintansetzung des dem Vorgesetzten schuldigen
Gehorsams meist als Disziplinarsache und
nur ausnahmsweise als ein kriminell strafbares
Vergehen behandelt wird, zieht bei
Militärpersonen und ebenso in der
Marine
jede I. ein
Strafverfahren nach sich. Das
Militärstrafgesetzbuch für das
Deutsche Reich
[* 2] bestraft schon die
Verletzung der dem
Vorgesetzten schuldigen
Achtung im
Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung mit
Arrest und droht
für den eigentlichen
Ungehorsam und die Auflehnung gegen Vorgesetzte die schwersten
Strafen, ja sogar, wenn der
Gehorsam gegen
einen vor dem Feind erteilten Befehl ausdrücklich verweigert oder vor dem Feind eine Thätlichkeit gegen einen Vorgesetzten
begangen wird, die
Todesstrafe an; diese Bestimmungen finden auch auf die
Marine Anwendung.
Aber auch auf Kauffahrteischiffen wird die I. streng geahndet, und der
Schiffer
(Kapitän) ist nach der
deutschen
Seemannsordnung befugt, zur Aufrechthaltung der
Ordnung und zur
Sicherung der Regelmäßigkeit des
Dienstes sowie bei
einer
Widersetzlichkeit oder bei beharrlichem
Ungehorsam alle
Mittel zur Anwendung zu bringen, welche erforderlich sind, um
seinen Befehlen
Gehorsam zu verschaffen.
(Insubres), gallisches
Volk in Gallia transpadana, mit der Hauptstadt
Mediolanum
(Mailand),
[* 3] nächst den
Bojern
der mächtigste und streitbarste
Stamm der cisalpinischen
Gallier.
einer der sieben Verschwornen, welche 521
v. Chr. den falschen
Smerdis stürzten und
Dareios I. auf den
persischen
Thron
[* 11] erhoben; im
Kampf mit den
Magiern wurde ihm ein
Auge
[* 12] ausgestoßen. Wegen einer grausamen Gewaltthat gegen des
KönigsDiener wurde er nebst seinen Verwandten zum
Tod verurteilt; als sein
Weib um
Gnade flehte und
Dareios
ihr einen der Gefangenen, den sie wählen würde, freizugeben versprach, wählte sie ihren
Bruder, da sie Mann und
Kinder wieder
bekommen könne;
Dareios schenkte ihr außer dem
Bruder noch ihren ältesten Sohn, die andern wurden hingerichtet.
(Intarsiatura, ital.), allgemeine Bezeichnung für
eingelegte Arbeit inHolz
[* 13] oder
Holzmosaik,
welche zuerst im 15. Jahrh. in
Italien getrieben wurde und von da im 16. Jahrh. nach
Deutschland
[* 14] kam, wo sie ebenfalls im ausgedehntesten
Maß bei
Dekoration von
Chorstühlen, Zimmertäfelungen,
Decken,
Truhen, Tischplatten etc. zur Anwendung gelangte. Die
Technik
ist derartig, daß andersfarbige, nach einer gezeichneten
Vorlage ausgeschnitteneHölzer in eine
Grundfläche
eingelegt und angeleimt werden.
Vgl.
Holzbildhauerei
(die dort genannten italienischen Holzbildhauer waren zugleich
Intarsiatoren, auch die erwähnten Zimmervertäfelungen sind
reich mit
Intarsien dekoriert).
Die Intarsiatechnik überlebte das 16. Jahrh. nicht und ist erst in unsrer Zeit infolge der
allgemeinen
Hebung
[* 15] des
Kunstgewerbes wieder in
Aufnahme gekommen.