Staatsschuld zu einem integrierenden Teil der bayrischen Landesschulden, welche durch
Gesetz vom zu stande kam.
Seit 1825 wiederholt Landtagsabgeordneter, trat er mit Entschiedenheit für
Mündlichkeit und
Öffentlichkeit der Zivilrechtspflege
ein, wovon auch sein
»Versuch vergleichender Gesetzeskritik des französischen mündlichen und gemeinen deutschen schriftlichen
Zivilprozesses« (Nürnb. 1831)Zeugnis ablegt.
Sein Hauptwerk, welches einen bleibenden Wert erlangt hat,
ist:
»Theorie und
Kasuistik des gemeinen
Zivilrechts« (Leipz. 1843-54, 3 Bde.; 2. Aufl.
1856-58; 3. Aufl., besorgt von
Joh. Em.
Kuntze, 1863-64). Er starb
Bei der Gewinnung und Zurichtung des
Holzes, bez. der
Rinde im
Wald werden gewisse
Sorten
(Sortimente) nach den Baumteilen, den Verwendungszwecken, den
Dimensionen und der Art der Aufarbeitung unterschieden.
Nach den für die
Staaten des
DeutschenReichs auf
Antrag des
Vereins deutscher forstlicher Versuchsanstalten getroffenen Vereinbarungen
unterscheidet man folgende
Sortimente. Nach den Baumteilen undDimensionen werden gesondert:
1) Derbholz, d. h. die oberirdische
Holzmasse über 7
cmDurchmesser mit Ausschluß des bei der
Fällung am
Stock (dem unterhalb
der Abtrennungsstelle befindlichen Schaftstumpf) bleibenden Schaftholzes.
3)
Rinde, sofern dieselbe besonders aufgearbeitet wird. Nach der Verwendungsart werden gesondert: Nutzholz und
Brennholz (vgl.
Holz,
[* 1] S. 675 f.);
nach der Aufarbeitungsart unterscheidet man: Schichtholz und Langholz.
Das Schichtholz wird in Schichtmaßen
(Raummaßen) gekürzt, nach bestimmten
Dimensionen entweder lose eingelegt, oder eingebunden. Das Einlegen
erfolgt in
Raummetern, d. h. Raummaßen von meist 1 m
Länge,
Breite
[* 2] und
Höhe, das
Einbinden (bei
Reisig und
Rinde) in
Wellen
[* 3]
(Gebunden),
der
Regel nach von 1 m
Länge und 1 m
Umfang (Normalwellen). Die
Wellen werden hundertweise (nach Wellenhunderten) berechnet.
Das in
Raummetern eingelegte
Holz wird entweder gespalten (Spaltholz, Klobenholz), oder bleibt ungespalten
(Rundholz).
Das Schichtholz wird nicht stückweise gemessen und kubisch berechnet, sondern die feste
Holz-, bez. Rindenmasse (der Festgehalt)
nach
Erfahrungssätzen aus den Raummaßen oder aus dem
Gewicht (bei
Rinden) ermittelt. Langholz ist das nicht in Schichtmaßen
gemeinschaftlich aufgearbeitete, sondern stückweise nach seinen nutzbaren
Längen ausgehaltene, nach
Längen und
Stücken kubisch berechnete
Holz. Nach den Stärkedimensionen endlich werden außer Derbholz und Nichtderbholz (s.
oben) unterschieden beim Langholz: Stämme, d. h. Langhölzer über 14
cmDurchmesser bei 1 m oberhalb des untern
Endes, und
Stangen,
d. h. Langhölzer bis 14
cmDurchmesser bei 1 m oberhalb des untern
Endes;
beim Schichtholz: Scheitholz,
d. h. Schichtholz von über 14
cmDurchmesser am obern Ende der
Rundstücke;
Knüppelholz, d. h. Schichtholz von über 7-14
cmDurchmesser am obern Ende, und
Reisig, d. h. Schichtholz bis mit 7
cmDurchmesser am obern Ende.
Hiernach ergibt sich folgende
Klassifikation der
Holz- und Rindensortimente für die Aufarbeitung im
Wald:
Innerhalb dieser Hauptsortimente finden nach den örtlichen Verhältnissen zahlreiche Unterabteilungen statt. Gemeinschaftliche
Rechnungseinheit für alles
Holz ist das Kubikmeter feste
Holzmasse
(Festmeter), zur
Reduktion des Schichtholzes
auf
Festmeter dienen Erfahrungszahlen. Die letztern sind von dem
Verein der forstlichen Versuchsanstalten auf
Grund zahlreicher
Untersuchungen ermittelt und im Auftrag des
Vereins von
Baur (»Untersuchungen über den Festgehalt und das
Gewicht des Schichtholzes
und der
Rinde etc.«, Augsb. 1879) veröffentlicht.
zuerst von den amerikan.
Schustern benutzte
Stifte zur
Verbindung von
Sohle und Oberleder, werden aus Ahornholz
entweder durch Aushobelung rechtwinkelig sich durchkreuzender, spitzwinkeliger
Furchen auf der einen Hirnfläche der Holzscheiben
und
Spaltung dieser in den
Richtungen der
Furchen oder dadurch hergestellt, daß man die
Scheiben in
Streifen
von der
Dicke der
Stifte spaltet, die
Streifen auf der einen Längenkante zuschärft und dann in
Stifte spaltet. Nach einem neuen
System wird das noch grüne
Holz in flache
Scheiben von der
Höhe der
Stifte zerlegt, worauf man dieScheiben
durch einen vom
Rand her dem Umkreis folgenden
Schnitt in ein einziges langes
Band
[* 4] mit einer scharfen
Kante zerschneidet, welches
weiter in
Stifte zerteilt wird.
Letztere preßt man der
Länge nach durch eine kleine, an ihrer
Spitze trichterförmig verengerte
Form hindurch.
[* 5] Fasermasse, welche in großer
Menge in der Papierfabrikation
[* 6] als
Ersatz der Hadernfasern
sowie zur Anfertigung von Papiermaché, künstlichem
Holz (s.
Plastische Massen),
[* 7] neuerdings auch in der
Chirurgie Verwendung
findet und auf mechanischem oder chemischem Weg aus verschiedenen
Hölzern, namentlich aus der
Fichte,
[* 8]
Tanne
[* 9] und
Espe, gewonnen
wird. Im erstern
Fall wird das mit
Sägen
[* 10] in
Klötze zerschnittene und durch Ausbohren von
Ästen und
Knorren
befreite
Holz auf groben
Sandsteinen zu
Fasern zerschliffen, weshalb dieser Holzstoff den
Namen Holzschliff führt. Im
Wesen besteht
ein solcher Schleifapparat aus einem auf einer horizontalen oder vertikalen
Welle befestigten
Schleifstein von 1300-1400
mmDurchmesser und 400-450
mmBreite, der sich mit 120-150Umdrehungen in der
Minute dreht, und gegen dessen
Umfläche
Holzstücke mit den
Fasern quer gegen die Bewegungsrichtung angedrückt werden.