warfen sie sich 1. Dez. auf diesen
Flügel bei
Ampfing, drängten denselben beiseite und wollten nun 2. Dez. den
Marsch auf
München
[* 1] fortsetzen. Als sie hierbei das
Defilee zwischen und Mattenbatt in drei Marschkolonnen durchzogen, wurden sie am
Morgen des 3. Dez. von
Moreau in der
Flanke und im
Rücken angegriffen und, da die kaiserlichen
Feldherren nur mit dem feindlichen
Nachtrab zu thun zu haben glaubten und es versäumten, ihre
Truppen zur rechten Zeit zu konzentrieren, trotz tapfersten
Kampfes
geschlagen und ein großer Teil gefangen genommen. Im ganzen verloren die Kaiserlichen 12,000 Mann und 50
Geschütze,
[* 2] die
bayrischenHilfstruppen 5000 mit 24
Geschützen. Die
Niederlage war so entscheidend, daß das österreichische
Heer in völliger
Auflösung bis über die
Enns zurückgeworfen wurde und der
Kaiser den ungünstigen
Waffenstillstand von
Steier abschließen mußte.
ehedem deutsche
Grafschaft, dann
Fürstentum im fränk.
Kreis,
[* 3] zählte 1802 auf 940 qkm
(17 QM.) 60,000 und 1805 auf 1760 qkm (32 QM.) 108,600 Einw.,
verlor durch die Rheinbundsakte seine Selbständigkeit und steht jetzt zum Teil unter württembergischer, zum Teil unter
bayrischer
Oberhoheit. Das gleichnamige alte Herrengeschlecht in
Franken kommt zuerst auf der
Burg Holloch bei
Uffenheim vor und nannte sich seit dem 12. Jahrh. nach derselben.
Sein Grundbesitz breitete sich frühzeitig über die fränkischen
Thäler der
Kocher,
Jagst,
Tauber und Gotlach aus.
Der erste
Graf war
Heinrich (1192-1209). Seine
SöhneKonrad und
Gottfried, treue Anhänger
KaiserFriedrichs II., stifteten die
Linien Hohenlohe-Brauneck und Hohenlohe-Holloch. Jene teilte sich 1249 in die
Zweige Hohenlohe-Haltenbergstetten und Hohenlohe-Brauneck
und starb 1390 aus.
Gottfried von Hohenlohe, der die Hauptlinie weiterführte, erwarb 1234 die Herrschaft
Langenburg. Seine
Söhne
begründeten 1255 die
LinienHohenlohe-Weikersheim und
Hohenlohe-Uffenheim (Speckfeld).
Letztere erlosch 1412, die erstere spaltete sich 1551 in
zwei
Linien:
Hohenlohe-Neuenstein und Hohenlohe-Waldenburg, die noch gegenwärtig bestehen und 1764, resp. 1744 in
den Reichsfürstenstand erhoben wurden.