im
Altertum der Abgesandte, welcher aus besonderer Veranlassung, namentlich zur
Kriegserklärung, von einem
Staat an den andern geschickt wurde. Im
Mittelalter waren die Herolde ständige Beamte, welche zur
Pflege höfischer
Sitte und
ritterlichen Brauchs an den Fürstenhöfen bestellt waren. Sie hatten hier das Hofzeremoniell wahrzunehmen,
namentlich über Turnierfähigkeit zu entscheiden und die Turnierordnung aufrecht zu halten;
endlich hatten sie die
Chroniken und Wappenbücher zu führen.
Noch jetzt bestehen in manchen
Staaten für
Standes- und Adelssachen sogen.
Heroldsämter (s.
Heroldsamt). Die auf jene Angelegenheiten bezüglichen
Satzungen und Bräuche wurden als Heroldsrecht bezeichnet, wie man denn überhaupt die zur Ausübung jener
Funktionen erforderlichen
Kenntnisse als eine besondere
Wissenschaft (Herolderei) oder
Kunst (Heroldskunst) auffaßte. Die dieser
Wissenschaft Beflissenen
wurden nach mittelalterlichem Brauch als dieAngehörigen einer gemeinsamen
Gilde oder
Zunft angesehen,
bei welcher man demgemäß zwischen
Lehrlingen,
Gesellen und
Meistern zu unterscheiden hatte.
Man nannte diese
Vereine Heroldien und unterschied innerhalb derselben, abgesehen von den nichtadligen Fußboten (in frühern
Zeiten garzûn, fahrende
Knappen,
Läufer oder Sprecher, genannt), die sogen. Roßboten (nuntii equitantes), die unterste
Vorbereitungsstufe zum
Heroldsamt, zu welcher aber Ritterbürtigkeit erfordert wurde; ferner als zweiten
Grad die sogen.
Persevanten (v. franz. poursuivant), die eigentlichen
Gehilfen der Herolde, aus deren Zahl nach siebenjähriger
Dienstzeit diese selbst erwählt wurden.
Der Vorstand der Heroldie war der sogen.
Wappenkönig (roi d'armes). Herolde und
Persevanten führten als solche gewisse
Beinamen, z. B.
»Suchenwirt« (such' den Wirt),
»Gastknecht« u. dgl.
Später kamen eigentliche Amtsnamen auf, wie z. B. »Romreik«
(römisches Reich) für den Herold des
Kaisers. Besonders angesehen war die
Stellung der kaiserlichen oder Reichsherolde, welchen
namentlich auf den
Reichstagen die Handhabung der
Ordnungübertragen war. Zu ihren wichtigern
Funktionen gehörte die
Ausführung des vom
Kaiser verwilligten freien
Geleits. Mit dem
Verfall des
Ritterwesens verlor auch die
Stellung der Herolde
mehr und mehr an Bedeutung. Am längsten hielten sich die Herolde am deutschen Kaiserhof, wo sie noch 1706 zur
Verkündigung
der
Reichsacht gegen Kurköln und Kurbayern gebraucht wurden.
IhreFunktionen in Ansehung des Hofzeremoniells gingen auf andre
Hofchargen über, so daß dieselben in
neuerer Zeit nur noch hier und da bei feierlichen
Aufzügen,
Krönungen,
Huldigungen, fürstlichen Vermählungen und ähnlichen
Gelegenheiten vorkommen.
MancheRitterorden haben übrigens noch jetzt Beamte, welche den
Titel Herold führen und bei besonders
festlichen Gelegenheiten als solche fungieren.
LouisJosephFerdinand,
Komponist, geb. zu
Paris,
[* 2] war von 1806 an Zögling des
Konservatoriums, erhielt 1810 den
ersten
Preis im Klavierspiel, studierte noch unter
Catel,
Méhul und
CherubiniKomposition und errang 1812 mit der
Kantate
»Mademoiselle
de la Vallière« den römischen
Preis. Während seines Aufenthalts in
Rom
[* 3] entstand seine erste
Oper: »La
gioventù di Enrico Quinto«, welche 1815 in
Neapel
[* 4] mit Beifall zur Aufführung gelangte. Im folgenden Jahr nach
Paris zurückgekehrt,
debütierte er hier mit der komischen
Oper »Les rosières«, deren günstige
Aufnahme für seine Laufbahn als Opernkomponist
entscheidend wurde.
Die demnächst folgenden dramatischen
ArbeitenHérolds fanden so wenig Beachtung, daß er bereits entschlossen war, der
Bühne
zu entsagen und sich ausschließlich der Instrumentalkomposition zu widmen, als der durchschlagende Erfolg seiner
Oper
»Marie«
(1826) sein Selbstvertrauen aufs neue erweckte. Einen vollständigen
Triumph aber errang Hérold mit der komischen
Oper»Zampa«
(1831), welche bis zur Gegenwart auf allen Opernbühnen der
Welt heimisch geblieben ist und ihrem
Komponisten einen Platz unter
den hervorragendsten französischen
Meistern sichert. Mit ihr auf gleicher
Höhe steht
Hérolds letztes Werk: »Le
[* 5]
pré aux clercs«
(1832),
in
Deutschland
[* 6] unter den
Namen »Der
Zweikampf« und »Die Schreiberwiese« bekannt geworden,
dessen Erfolg der
Künstler indessen nicht lange genießen sollte, da er bereits in der Vorstadt Thernes bei
Paris
starb.
Vgl. Jouvin, Hérold, sa vie et ses œuvres (Par. 1868).
in manchen
Staaten eine zur Bearbeitung von
Standes- und Adelssachen, namentlich der
Standeserhöhungen,
eingesetzte Behörde. Das in
Preußen
[* 7] bestehende, dem königlichen Hausministerium unterstellte Heroldsamt wurde
in seiner jetzigen Gestalt 1855 errichtet (das vom König
Friedrich I. 1706 errichtete Oberheroldsamt wurde unmittelbar nach
seinem
Tod aufgehoben) und wird nach den wissenschaftlichen
Grundsätzen der
Heraldik geleitet. Ein vortragender
Rat desselben
führt den
TitelHeroldsmeister. Dem 1808 organisierten bayrischen Reichsheroldsamt wurde die
Führung der
Adelsmatrikel (s. d.) übergeben; ein Mitglied des
Ministeriums des königlichen
Hauses führt den
Titel Reichsherold. In Rußland
führt das
Departement des
Senats für
Heraldik den
Titel Heroldsamt. Auch hier wird ein Mitglied dieses
Amtes, welches sich namentlich
mit den
Zeremonialien befaßt,
Heroldsmeister genannt.
[* 8] (Heroldsbilder), die dem Wappenwesen eigentümlichen
Bilder, welche die ältere
Heraldiker in
»Sektionen« und
»Ehrenstücke« teilten. Sie entstehen durch Anwendung gerader oder gebogener
Linien. Die einfachsten
Sektionen sind: gespalten
[* 9]
(Fig. 1), die senkrechte
Teilung;
schrägrechts geteilt
[* 9]
(Fig. 3) und in der entgegengesetzten
Richtungschräg links geteilt. (In der
Heraldik wird links und rechts
immer vom Gegenstand aus, niemals vom
Beschauer, gerechnet.) Durch eine
Verbindung dieser
Sektionen entstehen: Die Quadrierung
[* 9]
(Fig. 4) und bei Anwendung der Schräglinien schräg quadriert.
Der
Schild
[* 10] kann mehrmals durch parallele
Linien geteilt werden;
sind die hierdurch entstehenden
Felder gleich groß, so liegt eine
Teilung vor;
ein durch zwei senkrechte
Linien in drei gleiche Teile zerlegter
Schild ist zweimal gespalten;
nimmt dagegen das mittlere
Feld nur zwei Siebentel des
Schildes ein, so entsteht ein
Pfahl
[* 9]
(Fig. 5);