WeltuntergangGötter und
Einherier zum
Kampf ruft.
Loke nötigte er, das der
Freia gestohlene
Halsband (Breysing) wieder herauszugeben.
Einst wandelte er unter dem
Namen Rigr auch auf der
Erde und setzte die drei
Stände ein (Sklaven,
Freie und Edle), weshalb er
der Begründer der menschlichen
Ordnung genannt wird.
Seiner goldenen
Zähne
[* 1] wegen führt
er denNamen Gullintanni;
sein
Roß heißt Gulltopp (»Goldmähne«). Das Mittsommernachtsfest war ihm
geweiht.
Friedrich,
Maler, geb. zu
Altona,
[* 2] widmete sich anfangs dem Lehrfach und studierte von 1839 bis 1842 in
Düsseldorf
[* 3] unter
Th.
Hildebrand und von 1842 bis 1845 in
München
[* 4] die
Malerei. Dann ließ er sich in
Hamburg
[* 5] nieder, wo er eine Vorschule für
Künstler gründete und starb. Seine künstlerische
Spezialität war das
Stillleben
und das
Fruchtstück. Mit besonderer Virtuosität malte er tote
Rebhühner, Kramtsvögel u. dgl., die an täuschend
nachgeahmten Kistenbrettern aufgehängt sind. Er gab heraus: »Elemente des
Zeichnens nach körperlichen
Gegenständen« (Hamb. 1857),
derBraut (Domum deductio), im deutschen
Privatfürstenrecht die Feierlichkeit, womit nach einer Vermählung
unter
Gliedern regierender
Häuser der Einzug in den künftigen Wohnort des neuen
Paars gehalten wird.
Stadt im württemberg.Neckarkreis,
OberamtLeonberg, 412 m ü. M., hat ein
Schloß (Schleglerschloß
oder
Steinhaus), eine
Realschule, (1885) 1331 evang. Einwohner und ist merkwürdig
durch den Schleglerkrieg, in welchem
Eberhard der
Milde 1395 die sogen. drei Schleglerkönige,
Wolf v.
Stein und
Reinhard und
Friedrich v. Enzberg, gefangen nahm, wobei ein großer Teil des Städtchens niedergebrannt
wurde. Im Dreißigjährigen
Krieg (1634) sowie bei dem
Einfall der
Franzosen (1688) wurde Heimsheim arg mitgenommen. 965 fand in Heimsheim (damals
Heimbodesheim genannt) eine Zusammenkunft des
KaisersOtto I. mit seinen beiden
SöhnenOtto und
Wilhelm statt.
sind
Gesetze, welche den bäuerlichen
Besitz zu sichern bestimmt sind und zu
dem
Zweck das Verfügungsrecht des Besitzers beschränken. Zu unterscheiden sind Heimstätte-Exemtionsgesetze (Homestead-exemtion-laws),
nach welchen die Heimstätte bis zu einer gewissen Flächengröße (40-200
Acres in einigen
Staaten von
Nordamerika)
[* 7] oder bis
zu einer bestimmten
Höhe des
Wertes (300
Doll. in
Pennsylvanien, 5000
Doll. in
Kalifornien,
Texas, Nevada,
Arizona,
Idaho) nebst bestimmt genanntem beweglichen
Besitz (in
Nordamerika bis zu einer Werthöhe von 100-1600
Doll.) gegen Schuldverkauf
dadurch geschützt, »eximiert«, ist, daß sie, mit gewissen Ausnahmen,
von keinem
Gläubiger angegriffen, versteigert und beschlagnahmt werden kann, und Heimstättegesetze im weitern
Sinn, welche mit diesem
Zweck
noch den weitern verbinden, dem
Bauern erst einen
Hof
[* 8] zu schaffen, ihm eine Heimstätte anzuweisen (Ansiedelungs-,
Grundaufteilungsgesetz, Homestead-law in
den
Vereinigten Staaten).
[* 9]
Derartige
Gesetze gibt es gegenwärtig in 32
Staaten der nordamerikanischen
Union, in
Kanada,
Rumänien,
[* 10]
Serbien, in der Türkei,
[* 11] teilweise auch in
China.
[* 12] Als 1837-39 infolge einer amerikanischen Bankkrisis viele
Farmer zahlungsunfähig wurden und
mit ihren Sklaven vor den
Gläubigern nach
Texas flohen, welches damals noch nicht zur
Union gehörte, verschaffte die
Regierung
dieses
Landes den Einwanderern Sicherheit durch
Erlaß eines Heimstätte-Exemtionsgesetzes.
Diesem
Beispiel folgten später fast alle andern
Staaten. Seit 1862 besteht auch für die
Union ein allgemeines Heimstättegesetz,
nach welchem jeder Ansiedler 80-160
Acres Land als Heimstätte mit der Bestimmung zugeteilt erhält, daß,
solange der Kaufbrief nicht ausgefolgt ist (in der
Regel während der ersten fünf Jahre des
Besitzes), dieselbe für
Schulden
nicht haftbar gemacht werden kann. Sobald der Ansiedler Volleigentümer geworden ist, tritt das Unionsgesetz für ihn außer
Kraft,
[* 13] und es kommen nun die Heimstätte-Exemtionsgesetze der einzelnen
Staaten in Anwendung.
Die kanadischen Heimstättegesetze sind denen der
Vereinigten Staaten nachgebildet.
Rumänien schützte durch das Bauernemanzipationsgesetz
vom für die Dauer von 30
Jahren die
Grundeigentümer gegen Verschuldung. Nach dem serbischen Heimstättegesetz
vom sind 2
Morgen Land und das
Haus unbedingt frei, und bei gewöhnlichen
Schulden dürfen 5
Morgen
nebst
Zubehör nicht gepfändet werden.
Vgl. R.
Meyer, Heimstätten- u. andre Wirtschaftsgesetze (Berl. 1883).
(Nostalgia,Nostrasia), eine durch unbefriedigte Sehnsucht nach der
Heimat begründete Art von
Melancholie,
welche in den verschiedensten
Graden beobachtet wird, in schweren
Fällen zu bedeutender Zerrüttung der körperlichen
Gesundheit
führen, ja als vollkommen entwickelte
Geistes- und
Gemütskrankheit (unter demBilde der
Melancholie) sich
darstellen und dadurch zum
Tod führen kann. Die
Disposition zu dieser
Krankheit scheint bei dem einzelnen
Individuum wie bei
ganzen Volksgruppen an eine niedere
Stufe der
Zivilisation und an eine einfache, einförmige, mit der nächsten Umgebung in der
ausschließlichsten
Verbindung stehende Lebensweise gebunden zu sein. Bei halb erwachsenen, in der Pubertätsentwickelung
begriffenen Individuen, welche das elterliche
Haus zu verlassen genötigt werden, entsteht das Heimweh wohl am häufigsten und
nimmt hier die schlimmsten
Formen der körperlichen und geistigen
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