deutsche, zu
Loschwitz, eine vonMarieSimon gegründete, unter dem Protektorat der
Königin von
Sachsen
[* 3] stehende
Stiftung des
RotenKreuzes (s. d.) zur
Aufnahme von
Invaliden des deutschen
Heers und Mitwirkung an der
freiwilligen
Krankenpflege im
Krieg und
Frieden, insbesondere durch
Ausbildung von Krankenpflegepersonal, Gewährung freier
Kur
und Verpflegung an Verwundete und Rekonvaleszenten, durch Versorgung von im
Dienste
[* 4] der freiwilligen
Krankenpflege
hilfsbedürftig gewordenen Krankenpflegern und Pflegerinnen. Auch ist damit eine Privatkrankenanstalt verbunden, deren
Erträge
lediglich zum Unterhalt der Anstalt und zur Armenkrankenpflege benutzt werden. Die
Stiftung wird geleitet von einem aus sieben
Mitgliedern zusammengesetzten Stiftungsvorstand und einem Aufsichtskomitee von zehn Mitgliedern.
(Festum reliquiarum et armorum), am
Freitag nach Quasimodo, zum
Gedächtnis an die
Marterwerkzeuge
Christi von
PapstInnocenz VI. 1354 auf
WunschKaiserKarls IV. eingeführt, jetzt nur noch kirchlich hier und
da gefeiert.
in subjektiver (passiver oder neutraler) Bedeutung das Sichheilen oder Geheiltwerden (sanatio), in objektiver
oder aktiver das Heilverfahren und Heilmachen (medicatio, curatio), s.
Therapie.
1)
Ernst Ludwig,
Mediziner, geb. zu Solz im Meiningischen, studierte seit 1766 zu
Halle,
[* 5] ließ sich,
nachdem er 1772 die berühmtesten
HeilquellenDeutschlands
[* 6] besucht und sich längere Zeit in
Leiden
[* 7] aufgehalten, sodann eine
wissenschaftliche
Reise durch
England und
Frankreich gemacht hatte, 1775 alsArzt in
Spandau
[* 8] nieder, wo er 1776 zum
Physikus und einige Jahre später zum Kreisphysikus des
Havellandes ernannt ward. 1783 siedelte er nach
Berlin
[* 9] über, erwarb
sich hier in kurzer Zeit eine ungemein ausgebreitete ärztliche
Praxis, die sich gleichmäßig über die höchsten und niedrigsten
Stände erstreckte, und starb Heim war einer der edelsten
Charaktere, liebenswürdig und heiter,
mit vortrefflichen
Anlagen des
Geistes und
Herzens. Der
Eindruck seiner Persönlichkeit war am
Krankenbett von unbeschreiblicher
Wirkung. Von seinem Wirken wird ein Nachhall bis in späte
Zeiten erklingen; selbst sein
Name hat sich in einer in
Berlin angesehenen
ärztlichen
Gesellschaft, der »Heimia«, erhalten. »Heims
vermischte
Schriften« wurden von Pätsch (Leipz. 1836) herausgegeben und betreffen die
Diagnose der hitzigen
Hautkrankheiten,
[* 10] die Erkennung und Behandlung der
Herzentzündung, desgleichen der Hirnentzündung der
Kinder, die Anwendung des
Arseniks zum
innern
Gebrauch.
Vgl.
Keßler, Der alte Heim,
Leben und Wirken (3. Aufl., Leipz. 1879).
Zu Lehrzwecken publizierte er geologische
Reliefs, deren charakteristische Ausführung in großem
Maßstab
[* 17] beim
Unterricht sehr gute
Dienste leistet.
Die Vorbedingung für die Erlangung und für den
Besitz der
Reichsangehörigkeit ist die
Staatsangehörigkeit, d. h. die Unterthanenschaft
in einem zum
Reiche gehörigen
Bundesstaat (Landesindigenat). Neuerdings wird der
Ausdruck Heimat wohl auch als gleichbedeutend
mit
Unterstützungswohnsitz (s. d.) gebraucht, obgleich dies eigentlich zwei
ganz verschiedene
Begriffe sind. Man versteht nämlich unter Heimat schlechthin nicht selten den Anspruch
auf öffentliche Unterstützung und
Armenpflege in einer bestimmten
Gemeinde. Dieser ist nach dem preußischen und nunmehr
deutschen
System ein Ausfluß
[* 18] des Aufenthalts, während er früher begründet wurde und noch jetzt in
Bayern
[* 19] begründet wird
durch das
Heimatsrecht, d. h. dadurch, daß jemand einer
Gemeinde angehört, nicht bloß in ihrem
Bezirk
sich aufhält oder eine gewisse Zeit hindurch aufgehalten hat.
Geschichtliches. Die Bedeutung des
Heimatsrechtswar inDeutschland
[* 20] früher eine weit größere als gegenwärtig.
Schon im
Mittelalter
entwickelte sich der
Begriff der Gemeindeangehörigkeit.
Persönliche Zugehörigkeit zu der betreffenden
Gemeinde, auf Abstammung
oderAufnahme beruhend, und überdies Grundbesitz im Gemeindegebiet waren die
Bedingungen derselben.
In denStädten sah man zwar mit der Zeit von dem letztern Erfordernis ab, dafür war aber regelmäßig der Nachweis eines bestimmten
Vermögens Vorbedingung der
Aufnahme.