aufgetreten; darauf folgte »Life of Bruce« (1844). Seine Anschauungen des kanadischen Lebens legte er in »The emigrant« (1847,
neue Ausg. 1853) nieder, dem »Stokers and pokers«
(1850, neue Ausg. 1861) und »The defenceless state
of Great Britain« (1850) folgten. Nach dem Staatsstreich Ludwig Napoleons trat er mit »A faggot of French
sticks, or Paris in 1851« (1852, neue Ausg. 1855) hervor als entschiedener Lobredner Napoleons III. Noch erschienen von ihm:
»A fortnight in Ireland« (1852),
»Descriptive essays« (1856),
»Highways and dry Ways« (1859),
»The horse and his rider« (1861)
und »The royal engineer« (1870). Head war
seit 1867 Privy councillor und genoß eine jährliche Pension von 100 Pfd. Sterl. Er starb in
Croydon.
(spr. héddli), Joel Tyler, amerikan. Schriftsteller, geb. zu Walton (New York), wurde, nachdem er seine
Studien am theologischen Seminar zu Auburn beendet hatte, Pfarrer zu Stockbridge in Massachusetts, unternahm 1842-43 eine
Reise nach Europa und publizierte nach seiner Heimkehr: »Letters from Italy« und
»The Alps and the Rhine« (1846; beide vereinigt, neue Ausg. 1849). Der günstige Erfolg dieser Schriften bewog Headley, sich ganz
der litterarischen Thätigkeit zu widmen. Er veröffentlichte seitdem eine lange Reihe von Werken, von denen wir nennen: »Napoleon
and his marshalls« (1846, 24. Aufl. 1876);
»Life of Oliver Cromwell«;
»The lives of Winfield Scott and Andrew Jackson« (1852);
»The imperial guard of Napoleon, from Marengo to Waterloo« (nach Saint-Hilaires bekanntem Werk, 1852);
»Washington and his generals«
(1853);
»History of the second war between England and the United States« (1853, 2 Bde.);
»Adirondack, or life in the woods« (1853);
»The chaplains and clergy of the revolution« (1864);
»Grant and Sherman: their campaigns«
(1866);
»Great rebellion: a history of the civil war« (1866, 2 Bde.);
»Life and travels of General U. S. Grant« (1880) u. a. 1854 war Headley in die
Staatslegislatur von New York gewählt worden, 1855 wurde er Staatssekretär für New York.
(Wehmutter, lat. Obstetrix, franz. Sage-femme), eine für die Hilfsleistungen bei Entbindungen geprüfte weibliche
Medizinalperson, welche die Befugnis hat, normale Geburten selbständig zu besorgen. Die Hebamme muß mit den Vorgängen der Schwangerschaft,
mit dem normalen Geburtsmechanismus sowie mit einigen Kunsthilfen für eintretende regelwidrige Zufälle
vertraut sein und die Hilfsleistungen kennen, welche sich auf Wochenbett und erste Kindespflege beziehen.
Besondere Vorschriften, in Preußen das »Lehrbuch der Geburtshilfe für die preußischen Hebammen« (hrsg. im Auftrag des Ministeriums,
Berl. 1878), regeln die Thätigkeit der und
geben namentlich darüber genauere Anweisung, was die Hebamme selbständig
ausführen darf, und in welchen Fällen sie gesetzlich verpflichtet ist, die Leitung der Geburt einem Arzt zu übertragen. Die
Hebammen werden in den vom Staat eingerichteten Entbindungshäusern (Gebärhäusern, Hebammenschulen) theoretisch und praktisch
unterrichtet, geprüft und dann in der Regel verpflichtet, ehe ihnen die Ausübung ihrer Kunst verstattet wird. Nach der
deutschen Gewerbeordnung (§ 30) bedürfen Hebammen eines Prüfungszeugnisses der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde.
In Preußen werden besondere Bezirkshebammen angestellt, welche eine bestimmte Vergütung beziehen, dafür aber auch zahlungsunfähigen
Personen unentgeltliche Hilfe zu leisten haben. Sie stehen unter der Aufsicht des Kreisphysikus. Ähnliche Einrichtungen bestehen
auch in andern Staaten. - Schon in den ältesten Urkunden wird der Hebammen als einer besondern Klasse gedacht,
und bis in das 17. Jahrh. blieben sie fast ausschließlich im Besitz der praktischen Geburtshilfe.
Eine im Hôtel-Dieu zu Paris errichtete Hebammenschule wurde nur von Hebammen geleitet. In neuerer Zeit treten die Hebammen
gegen die Geburtshelfer in den Hintergrund, und durch obrigkeitlich erlassene Hebammenordnungen wurde
ihre Wirksamkeit und Befugnis geregelt und beschränkt. Besondern Ruf als Hebammen erlangten: Marie Annette Boivin, erste an der
Maternité in Paris, und Marianne Theodore Charlotte v. Siebold. Die Zahl der Lehrbücher für Hebammen (Hebammenbücher) ist
sehr groß; von den ältern sind die von A. E. v. Siebold, Jörg, Nägele etc. die vorzüglichsten. Neuere
sind die von J.
Hebamme Schmidt (2. Ausg., Berl. 1850), B. Schultze (7. Aufl., Leipz. 1884), Martin (4. Aufl., Stuttg. 1880), Credé-Winckel
(4. Aufl., Leipz. 1886) u. a. Über die
rechtliche Stellung der Hebammen zunächst in Preußen vgl. Lion, Sanitätspolizei (Iserl. 1862-75); Wachs,
Die Organisation des preußischen Hebammenunterrichts (Leipz. 1874). Eine »Allgemeine
deutsche Hebammenzeitung« geben Schröder und Winter heraus (Berl. 1886 ff.). Vgl. Geburtshilfe.
Friedrich, hervorragender Dichter, geb. zu Wesselburen in Dithmarschen, verlebte seine Jugend in den
Marschen und Meeresumgebungen seiner Heimat, nährte eine früh erwachte gestaltenreiche Phantasie an wenigen
Büchern, unter denen die Bibel und die Chronik von Dithmarschen in erster Reihe standen, und mußte sich für seinen regen Bildungsdrang
zunächst an dem Unterricht in der Ortsschule seines Fleckens und zufälliger Lektüre genügen lassen.
Mit dem 14. Jahr als Schreiber seines Kirchspielvogts fungierend, entwarf er neben seinen ersten Gedichten
eine ganze Reihe abenteuerlicher Pläne, die ihn aus der Enge seiner heimatlichen Verhältnisse reißen und in das große Leben
der Welt und Wissenschaft einführen sollten. Auf sein poetisches Talent machten einige Gedichte in der (von Amalie Schoppe redigierten)
Hamburger »Modezeitung« aufmerksam; man interessierte sich für
ihn, und es wurden Mittel gefunden, die ihm einen längern Aufenthalt in Hamburg und damit die Vorbereitung zur Universität
ermöglichten. Hebbel widmete sich demnächst in Heidelberg und München philosophischen und historischen Studien, während sich
sein Dichterberuf mehr und mehr entschied. 1839 nach Hamburg zurückgekehrt, dichtete er hier seine Erstlingstragödie: »Judith«
(Hamb. 1840, 2. Aufl. 1873),
welcher wenig später »Genoveva« (das. 1843) folgte. In beiden Tragödien zeigte sich eine seit
Jahrzehnten nicht hervorgetretene