eine
Patrone, mit deren
HilfeFiguren wie die
[* 1]
Fig. 4 hergestellt werden können. Die Guillochen können sowohl auf der
Buchdruckpresse
als auch mit der
Steindruck- oder Kupferdruckpresse gedruckt werden; im erstern
Fall erscheinen die eingravierten
Zeichnungen
weiß, die Grundlage dagegen schwarz oder farbig, im letztern umgekehrt. Sie werden zumeist beim
Druck
von Wert- oder
Staatspapieren in Anwendung gebracht, um deren
Fälschung zu erschweren, zu welchem Behuf man gewöhnlich kleine,
nur von dem Eingeweihten zu erkennende Veränderungen in der
Zeichnung bei den verschiedenen
Gattungen der
Papiere eintreten
läßt, welche als sichere Merkzeichen dienen sollen. In der Uhrmacherei wird das Guillochieren vielfach
angewandt zur
Verzierung der Uhrgehäuse, die
Gold- und Silberarbeiter guillochieren
Medaillons,
Dosen,
Leuchter,
Griffe, etc.;
für vielfach gebrauchte Gegenstände gleicher
Größe und Form aber guillochiert man nur Stahlstanzen, welche man alsdann
härtet und zum
Prägen verwendet.
[* 1]
^[Abb.: Fig. 1, 2. Guillochieren mit dem Versetzkopf auf
der
Drehbank.]
[* 2]
^[Abb.: Fig. 3.
Patrone für die Guillochiermaschine.]
[* 1]
^[Abb.: Fig. 4. Guillochieren mit der Guillochiermaschine.]
(spr. ghi[l]jo-), die während der
Revolution in
Frankreich 1792 vom
Konvent eingeführte, nach ihrem angeblichen
Erfinder, dem
ArztJoseph Ignace Guillotin (geb. gest.
benannte Köpfmaschine, welche noch gegenwärtig in
Frankreich und mehreren andern
Staaten im
Gebrauch ist
und das
Gute hat, daß sie dem Verurteilten einen raschen, sichern und möglichst schmerzlosen
Tod bringt. Sie besteht aus
zwei
oben mit einem Querholz verbundenen
Säulen,
[* 4] zwischen welchen ein schweres, scharfes und schräg liegendes
Eisen
[* 5] in
Falzen
herabgleitet und
so den in dem
Ausschnitt eines beweglichen
Brettes, auf welches der Verurteilte festgebunden
wird, ruhenden
Kopf unfehlbar vom
Hals trennt.
DieEngländer benutzten schon im 17. Jahrh. eine Köpfmaschine, die bei denselben unter dem
Namen the gibbet (schott. the maid, »die
Jungfer«) bekannt war. Guillotin beantragte als Mitglied der
Konstituierenden Versammlung
in der
Sitzung vom die
Todesstrafe ohne Berücksichtigung des Standesunterschiedes und der Art des
Verbrechens auf
einerlei
Weise zu vollziehen und dabei, damit der
Akt möglichst schnell und sicher ausgeführt werde,
eine
Maschine
[* 10] in Anwendung zu bringen. Am 21. Dez. ward dieser
Antrag angenommen; doch war dabei weder von einer besondern
Maschine
die
Rede, noch ward überhaupt über das
Verfahren bei der
Hinrichtung etwas festgesetzt.
Die Einführung der Guillotine geschah aus Humanitätsrücksichten, die
Erinnerung an die Schreckensherrschaft,
bei welcher die Guillotine eine so große
Rolle spielte, hat aber
Vorurteile gegen die Guillotine erweckt, und erst in neuerer Zeit kam sie,
wesentlich verbessert, als
Fallschwert oder
Fallbeil zuerst in
Sachsen
[* 11] (1853) wieder in
Aufnahme. Das deutsche
Strafgesetzbuch
bestimmt nur, daß die
Todesstrafe mittels
Enthauptung zu vollziehen sei, und überläßt es den
Regierungen
der Einzelstaaten, ob sie dabei das
Beil, wie in
Preußen,
[* 12] oder die Guillotine zur Anwendung bringen wollen.
Vgl.
Sédillot,
Réflexions
historiques et physiologiques sur le supplice de la guillotine (Par. 1795);