feste Bindeglied eines gediegenen, selbständigen Mittelstandes fehlt, wird die
Gesellschaft immer leicht der
Gefahr einer
sozialen Umwälzung ausgesetzt sein. Insbesondere ist der Grundbesitz ein echter
Hort einer bestehenden gesellschaftlichen
Verfassung. Eine tüchtige Vertretung des kleinen und mittlern
Besitzes mit seiner naturgemäß meist echt konservativen
Gesinnung
wird immer allen
Anfechtungen der bestehenden Besitzordnung den kräftigsten
Widerstand entgegensetzen.
Solche
Anfechtungen erfolgen von sozialistischer Seite. Der Umstand, daß viele Grundbesitzer lediglich in ihrer
Eigenschaft
als
BesitzerRenten beziehen, daß der
Boden nicht als eine
Schöpfung der
Arbeit erscheint, mußte zunächst in die
Augen fallen
und dazu Veranlassung geben, das Grundeigentum als ungerechtfertigt zu verwerfen und als ein
»Patrimonium« des gesamten
Volkes in Anspruch zu nehmen. Einen bestimmten
Ausdruck fand diese
Anschauung unter anderm auch in den Beschlüssen der
Internationale 1868 und 1869 zu
Brüssel
[* 1] und Basel.
[* 2] Hierbei konnten sich die Sozialisten vorzüglich auf verschiedene nationalökonomische
Theorien über die
Bodenrente
(s. d.) stützen.
Nun läßt sich allerdings der Bezug eines
Einkommens aus Grundbesitz keineswegs immer auf eine Leistung
des Besitzers und seiner Rechtsvorgänger zurückführen. Trotzdem findet das Grundeigentum ganz die gleiche soziale
Rechtfertigung wie die gesamte heutige Besitzordnung. Extragewinne, die nicht einem eignen
Verdienst zu verdanken sind, wirft
auch andrer
Besitz ab, wie überhaupt dem schuldenfreien Grundeigentum mit seiner
Rente der
Zins gegenübergestellt
werden kann. Daß aber der Kapitalismus eine notwendige
Bedingung für den Kulturfortschritt war und selbst noch heute ist,
dies haben tüchtige Sozialisten
(Marx,
Lassalle u. a.) unumwunden zugestanden.
Wollte man heute oder überhaupt in absehbarer Zeit das private Grundeigentum durch Kollektiveigen (Gesamteigen) verdrängen,
so würde die Leistungsfähigkeit der Bodenwirtschaft aus Mangel an einem einheitlichen, fest bestimmenden
Willen und an dem
denselben begleitenden
Interesse erheblich vermindert. Das Grundeigentum ist darum unentbehrlich als echte
Stütze des Fortschritts von
Wirtschaft und
Kultur. Eine andre
Frage ist die, ob nicht durch
Gesetzgebung und
Verwaltung bestimmten
Arten der
Verteilung vorzubeugen sei. So findet man noch in mehreren
Ländern Bestimmungen, welche eine Besitzverringerung unter ein
Mindestmaß nicht gestatten (vgl.
Dismembration).
Wichtiger als diese meist unpraktische Beschränkung sind die Bestimmungen über
Erbrecht, über Zulässigkeit von
Fideikommissen
und den
Inhalt des Fideikommißrechts, dann die
Anordnungen und Maßnahmen bezüglich der Verschuldung des
Grundbesitzes, der Ermöglichung von Verbesserungen auf
Grund bestimmter Majoritätsbeschlüsse (Umlegungen,
Entwässerungen,
Wegewesen etc.), der
Bildung von
Genossenschaften etc. In der neuern Zeit ist das Bestreben der praktischen
Wirtschaftspolitik
vorzüglich darauf gerichtet, möglichst das mittlere und kleine Grundeigentum zu erhalten.
(GobiusGthr.), Fischgattung aus der
Ordnung der
Stachelflosser und der
Familie der Meergrundeln
(Gobioidei),
Fische
[* 4] mit gestrecktem
Körper, rundlichem
Kopf, aufgetriebenen
Wangen, spitzigen, in schmale
Binden geordneten Zähnchen,
einander genäherten, vorstehenden
Augen, zwei Rückenflossen und ihrer ganzen
Länge nach verwachsenen Bauchflossen. Die Schwarzgrundel
(Grundel nigerL.), 13-16
cm lang, ist düster, auf der Bauchseite lichter gefärbt,
mit wolkigen
Flecken, auf
den
Flossen schwarz und braun gebändert oder gestrichelt, lebt besonders im
Mittelmeer und in der
Nordsee, auch im Atlantischen
Ozean und in der
Ostsee, in der
Nähe der Flußmündungen und auf felsigem
Boden und nährt sich von kleinen Krustern und
Würmern.
Zur Laichzeit gräbt das Männchen in mit
Seegras bewachsenem
Boden ein geräumiges
Nest, dessen
Gewölbe
[* 5] von den
Wurzeln des
Seegrases gebildet wird, nötigt vorbeischwimmende Weibchen hinein, befruchtet den abgelegten
Laich und
bewacht diesen und die
Brut, bis sie herangewachsen ist. Die Schwarzgrundel war ein Lieblingsgericht der
Venezianer, wurde
aber von den
Römern verachtet; gegenwärtig wird sie besonders wegen der großen, wohlschmeckenden
Leber
gefangen. Die Flußgrundel
(Bottola, Grundel fluviatilisL.), 8
cm lang, blaß gelblichgrün, auf dem Oberrücken dunkler, gefleckt,
auf der zweiten Rückenflosse und der Schwanzflosse schwarz punktiert, lebt in
Seen,
Flüssen und
KanälenItaliens
[* 6] zwischen
Steinen am
Grund, zeigt keine
Brutpflege, besitzt sehr wohlschmeckendes
Fleisch.
fischreicher
See im nordwestlichsten Teil von
Steiermark,
[* 7] Bezirkshauptmannschaft Gröbming, in reizender
Lage am
Fuß des Totengebirges, 709 m ü. M.;
er gibt dem Traunfluß seinen Ursprung, wird von einem
Dampfschiff
[* 8] befahren und
ist im
Sommer viel besucht.