mehr
geneigte, zur Druckrichtung ganz oder nahezu normale
[* 1]
(Fig. 18, 19 u.
20) oder eine derart gebrochene oder gezahnte Gründungsbasis, daß jede
Verschiebung des Grundbaues
hierdurch vermieden wird.
Der Grundbau
der Widerlagpfeiler gewölbter
Brücken,
[* 2] welcher dem landwärts gerichteten Seitendruck ihrer
Gewölbe
[* 3] ausgesetzt ist,
erhält hiernach entweder die in
[* 1]
Fig. 21 dargestellte gebrochene oder die in
[* 1]
Fig. 22 u. 23 dargestellte gezahnte und getreppte Form; der Grundbau
der
Ankerpfeiler von
Hängebrücken, welcher dem nach der Brückenöffnung hin gerichteten Zug
ihrer Tragketten zu widerstehen hat,
entweder die in
[* 1]
Fig. 24 dargestellte gebrochene oder die in
[* 1]
Fig. 25 dargestellte
gezahnte Form.
Die Ausführung des Grundbaues
oder die
Gründung erfolgt entweder im
Trocknen, wie bei den meisten Hochbauten,
oder im
Wasser, wie bei den meisten Brückenbauten. Im erstern
Fall wird ein
Ausheben der Baugrube entweder nur mit mehr oder
minder steilen
Böschungen oder mit abgesprießten
Wänden, im letztern
Fall eine vollständige oder teilweise Beseitigung des
Wassers durch Wasserschöpfen, Auspumpen oder Auspressen mittels komprimierter
Luft erforderlich. Das Ausschöpfen und Auspumpen
erfolgt zwischen möglichst wasserdichten, sogen.
Fangdämmen (s.
Fangdamm), das Auspressen des
Wassers durch Einpressen von
verdichteter
Luft in den zur
Lösung des
Bodens bestimmten luft- und wasserdichten Arbeitsraum des
Fundaments (Arbeitskammer),
die dem Gesamtdruck der äußern
Luft und der äußern Wassersäule das
Gleichgewicht
[* 4] hält
(pneumatische Fundation).
Eine Reduktion der kostspieligen Wasserförderung erzielt man unter anderm durch Anwendung einzelner kleiner Senkbrunnen, welche man von innen ausbaggert und hierdurch zum Sinken bringt, während man sie über Wasser allmählich aufmauert, oder durch Anwendung von meist hölzernen, kalfaterten Senkkasten, welche zunächst auf dem Wasser schwimmen und unter der Last der Mauerung des Pfeilers allmählich auf den natürlichen oder künstlich befestigten Baugrund niedersinken.
Auch die zwischen hölzernen oder eisernen Spundwänden in großen Trichtern versenkten Betonlagen, welche unter Wasser erhärten, gestatten eine erhebliche Verminderung des Wasserschöpfens. Die Beseitigung des Wassers, welches aus wasserführenden Schichten in eine Baugrube eindringt, läßt sich nach dem Vorgang von Pötsch beim Abteufen von Schächten in schwimmendem Gebirge in besondern Fällen auch dadurch bewirken, daß man jene Schicht da, wo sie die Baugrube durchsetzt, künstlich gefrieren läßt und so eine Umschließung derselben durch eine Eiswand herstellt, welchenom Wasser nicht mehr durchdrungen wird.
Zur Übertragung der Kälte auf den Schwemmsand verwendet Pötsch Chlormagnesium, bez. Chlorcalciumlauge, deren Gefrierpunkt bei etwa -40° C. liegt, und deren Temperatur mittels einer Eismaschine auf etwa -25° C. gebracht wird. Durch eine Druckpumpe wird dieselbe einem im Schacht stehenden Röhrensystem zugeführt, welches aus einer ringsum an den Schachtwänden niedergebrachten Reihe von unten geschlossenen Röhren [* 5] von ca. 20 cm Durchmesser, worin wieder engere, ca. 3 cm weite, unten mit seitlichen Öffnungen versehene Röhren stecken, besteht.
Die Röhren stehen mit einem gemeinschaftlichen Einfall- und Steigrohr in Verbindung, durch welches die Lauge bez. niedersinkt und wieder zum Kühlapparat emporsteigt, um aufs neue abgekühlt zu werden. Den ähnlichen Kreislauf [* 6] beschreibt die Lauge in den einzelnen Röhren. Textfig. 26 gibt das von Pötsch am Archibaldschacht in Schneidlingen zur Erschließung eines Kohlenflözes angewandte Gefrierverfahren [* 7] wieder, wobei F und S bez. das erwähnte Fall- und Steigrohr darstellen. Durch
[* 1] ^[Abb.: Fig. 27. Pneumatische Fundation.]
[* 1] ^[Abb.: Fig. 26. Abteufen von Schächten nach dem Gefrierverfahren.] ¶