bündnerischer
Privatpersonen konfisziert wurde. 1798 richtete die neubegründete
Helvetische Republik an Graubünden die Einladung,
sich ihr anzuschließen; allein die Mehrheit der
Gemeinden sprach sich dagegen aus. Als Graubünden sogar österreichische
Truppen aufnahm,
rückte
Masséna ebenfalls ein (März 1799), und das Land wurde der Schauplatz blutiger
Kämpfe zwischen Österreichern und
Franzosen. Durch die Mediationsakte (1803) wurde Graubünden endgültig der
Schweiz
[* 1] einverleibt und bekam eine
Verfassung,
welche zwar die
Einteilung in drei
Bünde, in
Hochgerichte und
Gerichte sowie das
Referendum beibehielt, aber den ehemaligen
Bundestag
in einen
GroßenRat, die periodischen Zusammenkünfte der drei Bundeshäupter in einen permanenten
KleinenRat und den
»Beitag«
(Kongreß) in eine »Standeskommission« verwandelte. So entstand eine
wahre
Landesregierung, u. durch Krëierung eines kantonalen Appellationsgerichts, eines
Kriminalgerichts für
Fremde, einer
Kantonschule und eines Kantonschulrats, eines
Kirchenrats, einer Militärkommission, einer Kantonalpostverwaltung etc. wurde
für
Zentralisation der wichtigsten staatlichen Befugnisse gesorgt. Am wurde durch einen
Auflauf von der
österreichischen
Partei die Aufhebung der Mediationsverfassung und die Einberufung des alten
Bundestags erzwungen; doch stimmte
die neue, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Volkswünsche zu stande gekommene
Verfassung vom die noch
Nachträge erhielt und erst 1820 als vollständig ins eidgenössische
Archiv gelegt wurde, in allem Wesentlichen mit der
Mediationsakte überein.
Die Bemühungen Graubündens beim
Wiener Kongreß, wieder zu den ihm entrissenen italienischen
Provinzen zu gelangen, waren
fruchtlos; doch ließ sich
Österreich,
[* 2] das im
Besitz derselben blieb, 1833 herbei, den dabei beraubten
Personen eine Abfindungssumme
zu bezahlen. Durch eine Verfassungsrevision vom wurde die historische
Einteilung in
Bünde,
Hochgerichte
und
Gerichte durch eine moderne in
Bezirke und
Kreise
[* 3] ersetzt. Sonst zeigt sich der konservative
Sinn der Bündner in der häufigen
Ablehnung neuer, nicht selten dringend notwendiger Gesetzesvorlagen, wie denn auch 1876 der von einem Verfassungsrat
ausgearbeitete
Entwurf eines neuen
Grundgesetzes, welches die Standeskommission beseitigte und eineRegierung
mit Departementalsystem vorsah, mit großer Mehrheit verworfen wurde. Am wurde dagegen eine neue
Verfassung angenommen,
welche zu dem schon bestehenden
Referendum die
Initiative hinzufügte.
Alpen
[* 8] (auch
Rätische Alpen genannt), eine der großen Abteilungen der schweizer. Zentralalpen,
ein ausgedehntes
Netz von Hochgebirgsgruppen, deren
Entwickelung jedoch derjenigen der
Penninischen Alpen nachsteht.
Schärfer
und häufiger durch Gebirgslücken getrennt, sind sie auch zugänglicher, um so mehr, als die
Thäler minder eingerissen,
vielmehr plateauartig gehoben sind. Vom
Splügen an ostwärts gerechnet, nähert sich überhaupt das
Gebirge
mehr dem
Charakter der
TirolerAlpen; die langen Thalgletscher, wie sie in den
Walliser und
Berner Alpen auftreten, werden oft
durch kurze Hanggletscher ersetzt; die Wasserfülle ist geringer, die Gipfel, ungleich den
Aiguilles,
Piks und
Dents der westlichen
Gebiete, sind leichter ersteigbar.
Deswegen ist den graubündner Alpen das Großartige und Wechselvolle der
Erscheinung nicht in dem
Grad eigen wie den
Walliser und
Berner Alpen. Im
Zentrum größerer
Gruppen stehen
Adula,
Bernina,
Ofenpaß,
Piz d'Err,
Silvretta,
Rätikon (s. diese
Artikel). Die
Anordnung dieser sechs
Gruppen bildet eine halbkreisförmige Umwallung des Landkerns, und ihr entspricht eine
innere voralpenartige, fast geschlossene: diejenige der
Plessuralpen. Nach der zentralen
Schweiz hin ist
das Bündner Land durch einen andern Alpenzug getrennt, den man nicht zum
RätischenGebirge rechnet und als
Glarner Alpen (s. d.)
bezeichnet. Die
Pforten, welche über das
Gebirge sowohl in die Nachbarländer führen, als auch dem
Verkehr zwischen den eignen
Thälern dienen, sind unter Graubünden
(s. d., S. 635) aufgeführt.
Dicht an der
Weichsel liegt der Schloßberg mit den Resten einer alten Ritterburg, schönen
Anlagen und hübscher Rundsicht.
Graudenz, das alte Grodeck, erhielt 1291
Stadtrechte. Die
Festung
[* 17] Graudenz, 2 km nördlich von der Stadt, an der
Weichsel
auf einem 86 m hohen
Hügel, als
Festung 1874 aufgegeben, bildet einen besondern Gutsbezirk mit (1885) 2072 Einw.,
meist
Militärpersonen. Sie wurde von
Friedrich II. 1772-76 angelegt und ward berühmt durch die ruhmvolle
Verteidigung unter
Courbière gegen die
Franzosen vom 22. Jan. bis
Vgl. Frölich, Geschichte des Graudenzer
Kreises
(Graud. 1884).