das aus der lebendigen Vergegenwärtigung der Erhabenheit
Gottes sich ergebende
Gefühl frommer
Scheu,
die Grundstimmung der alttestamentlichen
Religiosität.
(ehedemWintersgrün), Bergstadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft
Joachimsthal, auf
dem höchsten Teil des
Erzgebirges, 1025 m ü. M., nahe der sächsischen
Grenze, mit (1880) 1225 Einw., die Weißstickerei,
Spitzenklöppelei und
Bergbau
[* 5] auf
Eisen
[* 6] und
Zinn (ehemals auch auf
Silber) treiben. 3 km von Gottesgab erhebt sich der
Keilberg (1235
m), der höchste
Punkt des
Erzgebirges, mit Aussichtsturm.
(Blasphemie),
Beschimpfung von Gegenständen religiöser Verehrung. Wenn die ältere
Gesetzgebung derartige
Delikte besonders streng bestrafte, wie z. B. die peinliche
GerichtsordnungKaiserKarls V.
(Carolina) denjenigen,
welcher Gott selbst oder
Christus oder die heiligen
Sakramente lästerte, für ehrlos erklärte und an dem
Lebenoder an den
Gliedern strafte, so ging man dabei von dem allerdings verkehrtenGesichtspunkt aus, daß die
Gottheit selbst
durch solche Lästerungen beleidigt, und daß sie, wenn nicht strenge Bestrafung des Frevlers sie wiederum versöhne, dafür
das ganze
Volk heimsuchen werde.
Aber auch zugegeben, daß Gott durch menschliche
Handlungen nicht beleidigt, und daß auf ihn der
Begriff einer Rechtsverletzung
nicht angewendet werden kann, so darf der
Staat die Gotteslästerung gleichwohl nicht ungeahndet lassen, da durch das
hierdurch gegebene Ärgernis das religiöse
Gefühl andrer verletzt wird, welche, wofern ihre Religionsgesellschaft vom
Staat
als solche anerkannt ist, auch auf den staatlichen
Schutz in ihrer Religionsübung Anspruch haben. Mit Rücksicht hierauf
erklärt das deutsche
Reichsstrafgesetzbuch (§ 166) für strafbar 1) denjenigen, welcher in öffentlichen
Äußerungen Gott lästert und dadurch ein Ärgernis gibt:
2) denjenigen, welcher öffentlich eine der christlichen
Kirchen oder eine andre mit Korporationsrechten innerhalb des Reichsgebiets
bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder
Gebräuche beschimpft; endlich 3) denjenigen, welcher in einer
Kirche oder in einem andern zu religiösen Versammlungen bestimmten
Ort beschimpfenden
Unfug verübt.
Derartige
Handlungen sollen, vorausgesetzt, daß sie doloserweis verübt wurden, d. h. daß der Thäter,
dessen
Glaubensbekenntnis dabei nicht in
Frage kommt, das
Bewußtsein hatte, daß er durch seine Handlungsweise das religiöse
Gefühl andrer verletze, mit Gefängnis von einem
Tag bis zu dreiJahren bestraft werden.
in
Köln a. Rh. der
Mittwoch nach
Sonntag Quasimodo, an dem früher in der
Kölner
[* 7]
Diözese eine große
Prozession
zur Segnung der
Feldfrüchte gehalten wurde, wobei ehedem das »Geckenberntchen« voraustanzte
und die sogen. »Heiligenknechte« und »Heiligenmädchen«
nie fehlen durften, bis sie in den
Karneval verwiesen wurden.
1) Gottfried der
Bärtige,
Herzog von
Lothringen, nach seines
Vaters Gozelo
Tod 1044 von
Heinrich III. nur mit Oberlothringen belehnt,
während sein
Bruder Gozelo Niederlothringen erhielt, suchte das ganze Herzogtum mit Waffengewalt zu erringen
und empörte sich schon 1044 gegen
Heinrich III., wurde aber 1045 besiegt und in
Giebichenstein gefangen gesetzt. 1046 begnadigt,
unternahm er 1047 einen neuen
Aufstand, wurde aber 1049 wiederum besiegt und seines
Landes beraubt. 1051 wieder eingesetzt,
vermählte er sich 1054 mit der verwitweten Markgräfin
Beatrix von Tuscien, erhielt das Herzogtum
Spoleto
und 1065 das Herzogtum Niederlothringen und starb in
Verdun.
[* 8]
2) Gottfried der Höckerige,
Herzog von
Lothringen, Sohn des vorigen, folgte diesem 1069 in der Herrschaft, ein fein gebildeter, energischer
Fürst, seit 1071 vermählt mit der Stieftochter seines
Vaters,
Mathilde von Tuscien, der Freundin
Gregors
VII., teilte deren religiöse
Schwärmerei und römische
Politik nicht, sondern hing treu an
Deutschland und seinem König
Heinrich
IV. und besuchte
Italien selten. Er kämpfte tapfer an der
Spitze der Lothringer in der
Schlacht bei Hohenburg
(1075), wohnte dem
WormserKonzil (1076) bei, das
Gregor VII. absetzte, wurde aber in demselben Jahr in
Friesland ermordet, der
letzte von dem Mannesstamm der alten lothringischen
Herzöge.